Hallo,
habe noch eine Frage:
Mal angenommen, ein Verbraucher bezieht vom Lieferanten Gas. Während der Bezugszeit wurde nur Anfangs und Endbestand mitgeteilt. Dann bekommt er die Rechnung und muß feststellen, das sich während der Bezugszeit zweimal der Gaspreis erhöht hat. Aufgrund der Preisdifferenzen nahm der Lieferant eine anteilige Verbrauchsschätzung zum jeweiligen Preis vor. Da der Verbaucher die Richtigkeit der Schätzung nicht prüfen kann, bittet er den Lieferanten um eine logische nachvollziehbare Erklärung. Der Lieferant kommt mit Floskeln wie … unmöglich… geht alles nach einer komplizierten Formel… Bei der Anfrage nach einer evtl. Heizgradtagstabelle, woran sich der Verbraucher evtl. orientieren könnte, wird erklärt, diese würde nicht ausgehändigt werden, außerdem wären das eine Unmenge von Daten, mit der der Verbraucher eh nichts anfangen könne. Der Verbraucher kann dieses nicht glauben, geht zu einer naheliegenden Servicestelle. Die Dame dort drückt den Verbraucher eine Heizgradtabelle in die Hand, aus der die prozentualen Verbrauchsanteile pro Monat hervorgehen. Sie erklärt, die genannte komplizierte Formel habe nur mit dem Heizwertfaktor zu tun, nichts mit dem anteiligen Verbrauch selbst. Dieser würde immer nach ausgehändigter Tabelle berechnet werden. Der Verbraucher möge sich das jedoch bitte zu Hause selbst ausrechnen. Vorerst abgespeist gibt sich der Verbraucher damit zufrieden, kann zu Hause damit jedoch nicht auf die Zahlen kommen, die auf seine Gasabrechnung erscheinen.
Also die Nase gestrichen voll, schreibt er den Lieferanten erneut an, sendet die Tabelle mit und bittet nun erneut um eine logische Erklärung seiner Gasrechnung nach dieser Tabelle. Ferner erklärt er, er sehe nicht ein, eine Rechnung zu bezahlen, wenn er nicht wenigstens die anteiligen Verbräuche auf Richtigkeit prüfen kann.
Hat der Verbraucher das Recht auf entsprechende Auskunft oder ist mit der Tabelle evtl. doch nichts anzufangen. ?
Vielen Dank
Moni
) und aus der Nordsee der Rest…