Bei Recherchen zu einem Artikel ist Folgendes aufgefallen.
_ Die Strafbarkeit der Sodomie wurde 1969 durch die Große Strafrechtsreform aufgehoben.
Gewisse Grenzen setzen hier weiterhin die Tierschutzgesetze und, falls es sich um fremde Tiere handelt, Gesetze gegen Hausfriedensbruch (§ 123) und Sachbeschädigung (§ 303)._
Jedoch ist die Verteilung von Material mit Inhalten der Sodomie verboten.
_Der Wortlaut des § 184a StGB Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften ist:
Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben,
verbreitet,öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft._
Davon abgesehen, dass es widerlich ist… Wie kann die Verbreitung von etwas, dass nicht unter Strafe steht verboten sein?
Davon abgesehen, dass es widerlich ist… Wie kann die
Verbreitung von etwas, dass nicht unter Strafe steht verboten
sein?
die enfachste Antwort ist wohl, weil es ein Gesetz verbietet.
Das Problem an der Sache ist folgendes:
Der allgemeinen moralischen Einstellung nach verwerflich ist die Sodomie. Jetzt sagt das Gesetz deinen Ausführungen nach, sie ist zumindest nicht unter Strafe gestellt. Deine Folgerung daraus: Die Verbreitung des Materials ist zwar auch moralisch verwerflich, wenn aber der Gesetzgeber der Auffassung ist, Sodomie an sich ist nicht mit Strafe bedroht, so müsse der Gesetzgeber eben genau aus diesem Grund die Verbreitung von Material ebenso zulassen.
Klarer wird es vielleicht mit folgendem Beispiel:
Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen ist erlaubt und auch der allgemeinen moralischen Auffassung nach vollkommen ok. Die Verbreiung von sexuellem Material diesbezüglich ist jedoch verboten, was wiederum im Einklang zu der allgemeinen Moral steht. Daher ist es für uns vollkommen einleuchtend.
Davon abgesehen, dass es widerlich ist… Wie kann die
Verbreitung von etwas, dass nicht unter Strafe steht verboten
sein?
die enfachste Antwort ist wohl, weil es ein Gesetz verbietet.
Gesetze haben für gewöhnliche Grundlagen, die ihre Erstellung und Ratifizierung begründen können (auch so begründen, dass Querulanten wie ich sie verstehen:smile: )
Das Problem an der Sache ist folgendes:
Der allgemeinen moralischen Einstellung nach verwerflich ist
die Sodomie. Jetzt sagt das Gesetz deinen Ausführungen nach,
sie ist zumindest nicht unter Strafe gestellt. Deine Folgerung
daraus: Die Verbreitung des Materials ist zwar auch moralisch
verwerflich, wenn aber der Gesetzgeber der Auffassung ist,
Sodomie an sich ist nicht mit Strafe bedroht, so müsse der
Gesetzgeber eben genau aus diesem Grund die Verbreitung von
Material ebenso zulassen.
Und mit dieser Erklärung wäre das Gesetz mit der Strafverfolgung hinfällig. Denn die Moral scheint sich 1969 dahingehend geändert zu haben, dass es nicht mehr für notwendig angesehen wurde Sodomie unter Strafe zu stellen. Damit fehlt für eine Strafverfolgung bei Schriften, die Sodomie zum Thema haben die Grundlage. Auch die Moralische.
Klarer wird es vielleicht mit folgendem Beispiel:
Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen ist erlaubt und auch
der allgemeinen moralischen Auffassung nach vollkommen ok. Die
Verbreiung von sexuellem Material diesbezüglich ist jedoch
verboten, was wiederum im Einklang zu der allgemeinen Moral
steht. Daher ist es für uns vollkommen einleuchtend.