Verteilung von Beweislasten

Mich interessiert, ob sich in Bezug auf die Verteilung von Beweislasten so etwas wie ein Umbruch in rechtswissenschaftlichen Auffassungen bzw. im Bereich der Gesetzgebung abzeichnet.

Meiner Ansicht ist eine Aufteilung von Beweislasten allein in Abhängigkeit von dem zu beweisenden Sachverhalt nicht sinnvoll. Sinnvoll erscheint mir eine Beweistlastverteilung auch in Abhängigkeit vom Kräfteverhältnis der finanziellen, organisatorischen oder sonstigen Möglichkeiten der in einem Rechtsstreit streitenden Parteien.

Beispiel:

A) Jemandem passt die tatsächliche oder vermeintliche Politik einer Großbank nicht. Er geht in eine Bankfiliale und sagt den anwesenden Bankern in einer rechtsverletzenden Weise die Meinung. Gute Karten für die Bank, denn sie hat Überwachungskameras, meistens mehrere Angestellte im Bankraum (Zeugen) und in der Regel genügend Geld für einen Rechtsstreit.

B) Einer Großbank oder einer mächtigen Organisation paßt ein bestimmter Mensch mit seinen Auffassungen oder wirtschaftlichen Aktivitäten nicht. Sie heuern Leute an oder mißbrauchen Angestellte, um die betreffende Person zu stalken. Nach amerikanischer Rechtssprechung ein Verbrechen und nach - von mir geschätzter - amerikanischer Freiheitsauffassung ein Grund, die Waffe zu ziehen.

Schlechte Karten für den Betroffenen, denn er kann oder will es sich vielleicht nicht leisten, ständig mit einer mobilen Überwachungskamera und/oder einem bezahlten Zeugen herumzulaufen.

(Bitte nur ernstgemeinte Zuschriften.)

Torsten

Hallo!

Grundsätzlich halte ich die bestehende Regelung für gerecht. In manchen Fällen muss man die Beweislast allerdings aus zB den von dir genannten Gründen ändern. Das wird auch gemacht zB im neuen Gewährleistungsrecht.

Gruß
Tom