Hallo liebe community,
Fall:
Jemand kauft und verkauft ein Haus in NRW innerhalb eines Jahres.
Verlust circa 15.000 Euro.
Frage: Einen vertikalen Verlustausgleich mit anderen Einkunftsarten gibt es nicht mehr ?
Danke
Hallo liebe community,
Fall:
Jemand kauft und verkauft ein Haus in NRW innerhalb eines Jahres.
Verlust circa 15.000 Euro.
Frage: Einen vertikalen Verlustausgleich mit anderen Einkunftsarten gibt es nicht mehr ?
Danke
Ist Häuser-Ankauf und Häuser-Verkauf dein Gewerbe? Immobilienmakler?
Servus,
bei privaten Veräußerungsgeschäften gem. § 23 EStG können Verluste nur mit Gewinnen gem. § 23 EStG aus dem Vorjahr oder den folgenden Jahren ausgeglichen werden.
Schöne Grüße
MM