Hallo!
Person A hat eine Vertipper-Domain der Firma B gesichert (Beispiel: www.goggle.de).
Fragen:
1.: Wenn auf der Homepage deutlich erwähnt wird, daß es sich NICHT um die Firmen-Homepage (im Beispiel Google.de) handelt, darf Person A dann die Vertipper-Domain benutzen?
2.: Person A hat ein Partnerprogramm mit der „Vertipper-Firma“, im Beispiel z.B. Google-Adsense. Darf Person A dann auf dieses Partnerprogramm weiterleiten?
Hinweis: Aus „Angst“ hat Person A derzeitig eine Weiterleitung auf die richtige Firmen-Homepage der Firma B gesetzt. Zudem will Person A zusätzlich bei der Firma eine offizielle Anfrage stellen.
…oder muss das gar nicht sein…?
Danke und viele Grüße,
Björn
Person A hat eine Vertipper-Domain der Firma B gesichert
(Beispiel: www.goggle.de).
Bringt das tatsächlich genügend Traffic, das sich der Aufwand und das Risiko lohnt?
Interessant wird es vor allem, wenn kein Weiterleitung auf Firma B mehr kommt. Klicken die Leute gleich weg, oder bleiben Sie tatsächlich?
Fragen:
1.: Wenn auf der Homepage deutlich erwähnt wird, daß es sich
NICHT um die Firmen-Homepage (im Beispiel Google.de) handelt,
darf Person A dann die Vertipper-Domain benutzen?
Das hilft gar nichts. Wenn Firma B sich in Ihrem Markenrecht verletzt sieht - und es ist davon auszugehen, dass Firma B so gross ist, dass die genügend Geld für eine Markenanmeldung ihres Namens haben, dann wird Firma B auf Unterlassung klagen. Das Risiko besteht.
2.: Person A hat ein Partnerprogramm mit der
„Vertipper-Firma“, im Beispiel z.B. Google-Adsense. Darf
Person A dann auf dieses Partnerprogramm weiterleiten?
Was hat Person A davon? Zahlt das Partnerprogramm für weitere Partnerschaften Prämien? Im Beispiel Google - und auch bei vielen anderen Affiliate-Anbietern ist ausdrücklich per Vertragsklauseln ausgeschlossen, dass der Partner auch nur irgendwie im WEITESTEN SINNE eine Verwechslungsgefahr mit dem Affiliate-Anbieter bietet.
Hinweis: Aus „Angst“ hat Person A derzeitig eine Weiterleitung
auf die richtige Firmen-Homepage der Firma B gesetzt. Zudem
will Person A zusätzlich bei der Firma eine offizielle Anfrage
stellen.
Das würde ich schleunigst machen - allerdings würde ich dem wenig Erfolg beimessen. Versetz Dich in die Lage von Firma B, würdest Du das jemanden genehmigen?
Warum bietest Du nicht nen ordentlichen Content, so dass die Leute wegen Deiner Leistung zu Dir kommen?
Frdl. Gruss
Tin
Hallo!
Danke für die Antwort
Ja, es bringt sehr viel Traffic.
Das hilft gar nichts. Wenn Firma B sich in Ihrem Markenrecht
verletzt sieht - und es ist davon auszugehen, dass Firma B so
gross ist, dass die genügend Geld für eine Markenanmeldung
ihres Namens haben, dann wird Firma B auf Unterlassung klagen.
Das Risiko besteht.
=> ok, danke
Was hat Person A davon? Zahlt das Partnerprogramm für weitere
Partnerschaften Prämien? Im Beispiel Google - und auch bei
vielen anderen Affiliate-Anbietern ist ausdrücklich per
Vertragsklauseln ausgeschlossen, dass der Partner auch nur
irgendwie im WEITESTEN SINNE eine Verwechslungsgefahr mit dem
Affiliate-Anbieter bietet.
=> es wird ja über das Affiliate auf die eigentliche Homepage verlinkt und es werden Prämien bezahlt
Das würde ich schleunigst machen - allerdings würde ich dem
wenig Erfolg beimessen. Versetz Dich in die Lage von Firma B,
würdest Du das jemanden genehmigen?
=> Ja, wenn ich als Firma B kein Interesse an der Domain habe
Warum bietest Du nicht nen ordentlichen Content, so dass die
Leute wegen Deiner Leistung zu Dir kommen?
=> Wieso ich? Das macht doch Person A 
=> Person A hat viele Homepages, die sehr beliebt sind und vernünftigen Content bieten. Diese Vertipper-Damain *könnte* jedoch zusätzlich sehr viel Geld bringen
Viele Grüße,
Björn