Verträge

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe folgenden Sachverhalt und anschließend dazu eine Frage:
Im Dezember 1999 habe ich zusammen mit meiner damaligen Frau (Scheidung in 2006) einen „Investitionskredit zur freien Verfügung“ aufgenommen, von dem ich einen Anteil am FalkFonds70 (geschlossener Immobilienfonds) gekauft habe.
Der Kredit ist endfällig hinterlegt mit einer im Jahr 2014 auslaufenden Lebensversicherung.
Im Mai 2010 läuft der Kredit aus und muss neu verhandelt und um vier Jahre verlängert werden.
Der Investitionskredit ist von mir und meiner Exfrau unterschrieben, die beiden anderen Verträge tragen nur meine Unterschrift.
Ich habe meine Exfrau im letzten Monat aufgefordert, sich an den laufenden Zinszahlungen für die Zukunft zu beteiligen und auch bei einer Weiterführung ab Mai 2010 die Zinsen hälftig zu tragen.
Nun fordert mich der RA meiner Exfrau mit Frist und Klageandrohung auf, meine Exfrau schuldenfrei zu stellen.

Meine Frage lautet nun, ob ich dieser Klageandrohung gelassen entgegensehen kann (der Kredit trägt ja auch Ihre Unterschrift und ist nicht zweckgebunden) oder ob es für mich besser ist (Klageverhinderung), sie schuldenfrei zu stellen.

Über eine Auskunft wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Nils Böttcher

Hallo Nils

Erstmal vilen Dank für deine Anfrage.
Der Sachverhalt ist schon etwas komplizierter, als erstes ist ein Vertrag, egal erstmal welcher, eine „beiderseits übereinkommende Willenserklärung“ nach unserem Recht.
Dennoch gibt es viele Aspekte die mitspielen, wie ist zum Beispiel 2006 geschieden worden, welcher Ausgleich wurde getroffen, finanziell und materiell.
Es bleibt zu prüfen, welchen Rückkaufswert die Lebensversicherung 2010 schon hat, um einen Großteil der Restschuld abzulösen, sodas nur noch ein geringer Teil der ursprünglichen Schuld weiterfinanziert werden muß.
Was ist mit dem Falk Immo- Fond, besteht dieser noch, wann läuft dieser ab, gehört ein Teil des Guthabens sogar Deiner Frau, und und und.
Das Beste ist vieleicht, wir telefonieren mal und du rufst mich an, 03744/309031 oder 0172/7449234, das ist besser wie schreiben wiel es gibt noch mehr zu sagen, damit du weist, wie du dich letztendlich verhalten musst.

LG
Andreas Simon

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Sehr geehrter Herr Böttcher,
wenn das Darlehen von beiden unterzeichnet, haftet an sich auch Ihre jetzige Exfrau mit Ihnen als Gesamtschuldner. Sie erwähnen jedoch eine Scheidung, dabei kommt es darauf an, was ist in der Scheidung (ggf. in einer separaten Vereinbarung?) zum Zugewinnausgleich geregelt worden? Insbesondere ist dies von Bedeutung für die - wenn ich richtig verstanden habe - nur auf Sie laufende LV, die letztlich zur Deckung des Kredits dient.

Davon ist abhängig, wie die Chancen im Falle einer Klage aussehen, hat der Anwalt in seiner Aufforderung schon was begründet? Schlimmstenfalls könnten Sie, wenn die Klage kommt, immer noch sofortiges Anerkenntnis erklären und die Kosten dem Gegner auferlegen, der bislang seine Forderung nicht begründet hatte. Vorab schon auf alles zu verzichten, würde ich (wohlgemerkt in Anbetracht Ihrer nur spärlichen Infos) jetzt nicht tun.
Ich rate Ihnen eher, sich mit den Unterlagen insgesamt anwaltlichen Rat zu holen und vorher das Beratungshonorar auszuhandeln, wir pflegen solche Erstberatung, wenn die durchzusehenden Unterlagen nicht mehr als 100 Seitzen sind, mit einer Erstberatungsgebühr von 300 € zu berechnen und für die weitere Verfolgung ggf. eine Zeithonorarvereinbarung mit Höchstlimit (gezahlt werden nur die angefallenen Stunden!) vorzuschlagen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen.

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