Hallo, die Antwort steht jeweils unter der Frage:
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein paar Fragen zum Vertragsrecht, welches
ihr
Fachgebiet ist.
Ist der ganze ! Vertrag ungültig,
wenn
- eine Klausel gegen das Gesetz verstößt und keine
salvatorische Klausel dabei steht ?
Das wäre dann von einem Gericht zu entscheiden aber
wenn eine Klausel gegen ein Gesetz verstößt, wird dem
wohl so sein. Die Salvatorische Klausel beinhaltet ja
aber auch, dass die weggefallene Bestimmung durch eine
gleichbedeutende ersetzt wird.
- wenn nur eine Person den Vertrag über ein
Grundstück
unterschreibt, obwohl 2 Personen das Grundstück gehört
?
Wenn 2 Personen Grundstückseigentümer sind müssen diese
auch beide unterschreiben bzw. nachträglich durch eine
von einem Notar beglaubigte Unterschrift genehmigen.
und
Kann der eine Vertragspartner, welcher unterschrieben
hat, zum
Schadenersatz herangezogen werden ?
Ich gehe davon aus, dass es hierzu keinen Passus im
Vertrag gilt. Von daher gilt, wenn der Vertrag nicht
erfüllt werden kann: Der Zustand vor Vertragsschluss
ist wiederherzustellen und die gegenseitigen Leistungen
sind zurückzugewähren. Wofür denn Schadenersatz?
Auf was muss man sonst noch achten, daß der Vertrag
auch
gültig ist. Gibt es bekannte Fallstricke, so daß ein
Vertrag
ungültig sein kann ?
Hierzu schon mal ganz klar: Das Ganze hört sich nicht
so an als wären Sie schon bei einem Notar gewesen. Das
ist aber notwendig, den ein Grundstückskaufvertrag muss
von einem Notar beurkundet werden. Dieser klärt dann
auch alle eventuell im Vorfeld auftretenden Fragen und
trägt dafür Sorge, dass Käufer und Verkäufer kein
Risiko eingehen. Er kümmert sich um die notwendigen
Genehmigungen und um die Eintragungen beim
Grundbuchamt. Um einen Eigentumsübergang zu bewirken
ist es also zwingend erforderlich einen Notar
einzuschalten.
Danke für Ihre Hilfe
mit freundlichem Gruss
H. Koch aus SHA
Bei weiteren Fragen gerne melden! 