Verträge

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe ein paar Fragen zum Vertragsrecht, welches ihr Fachgebiet ist.

Ist der ganze ! Vertrag ungültig,

wenn

  1. eine Klausel gegen das Gesetz verstößt und keine salvatorische Klausel dabei steht ?

  2. wenn nur eine Person den Vertrag über ein Grundstück unterschreibt, obwohl 2 Personen das Grundstück gehört ?
    und
    Kann der eine Vertragspartner, welcher unterschrieben hat, zum Schadenersatz herangezogen werden ?

Auf was muss man sonst noch achten, daß der Vertrag auch gültig ist. Gibt es bekannte Fallstricke, so daß ein Vertrag ungültig sein kann ?

Danke für Ihre Hilfe

mit freundlichem Gruss

H. Koch aus SHA

Hallo,

Ist der ganze ! Vertrag ungültig,

wenn

  1. eine Klausel gegen das Gesetz verstößt und keine
    salvatorische Klausel dabei steht ?

Diese Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten, da ich kein Notar bin und sowas nur Notare wissen.

  1. wenn nur eine Person den Vertrag über ein Grundstück
    unterschreibt, obwohl 2 Personen das Grundstück gehört ?

Wenn der Kaufvertrag sich nur um den halben Anteil handelt, nicht. Wird jedoch das gesamte Grundstück verkauft und nur 1 Verkäufer unterschreibt, ist das so meines Erachtens nach nicht möglich.

und
Kann der eine Vertragspartner, welcher unterschrieben hat, zum
Schadenersatz herangezogen werden ?

Zum Schadensersatz können leider nur Notare etwas sagen, da bin ich überfragt.

Auf was muss man sonst noch achten, daß der Vertrag auch
gültig ist. Gibt es bekannte Fallstricke, so daß ein Vertrag
ungültig sein kann ?

Mir sind solche Fallstricke nicht bekannt. Wenn alle Verkäufer und Käufer den Vertrag unterschreiben, ist er eigentlich gültig.

Ich weise darauf hin, dass ich KEIN Notar bin und sie deshalb für die noch offen stehenden Fragen einen Notar befragen sollten, da nur dieser sichere Angaben machen kann. Am Besten der Notar, der den Vertrag beurkundet hat, da dieser die ganzen Unterlagen vorliegen hat und dieser den Fall auch genau kennt.

Tut mir leid, dass ich Ihnen nicht mehr sagen kann.

MfG
Sandra

Hallo, die Antwort steht jeweils unter der Frage:

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe ein paar Fragen zum Vertragsrecht, welches

ihr

Fachgebiet ist.

Ist der ganze ! Vertrag ungültig,

wenn

  1. eine Klausel gegen das Gesetz verstößt und keine
    salvatorische Klausel dabei steht ?

Das wäre dann von einem Gericht zu entscheiden aber
wenn eine Klausel gegen ein Gesetz verstößt, wird dem
wohl so sein. Die Salvatorische Klausel beinhaltet ja
aber auch, dass die weggefallene Bestimmung durch eine
gleichbedeutende ersetzt wird.

  1. wenn nur eine Person den Vertrag über ein

Grundstück

unterschreibt, obwohl 2 Personen das Grundstück gehört

?

Wenn 2 Personen Grundstückseigentümer sind müssen diese
auch beide unterschreiben bzw. nachträglich durch eine
von einem Notar beglaubigte Unterschrift genehmigen.

und
Kann der eine Vertragspartner, welcher unterschrieben

hat, zum

Schadenersatz herangezogen werden ?

Ich gehe davon aus, dass es hierzu keinen Passus im
Vertrag gilt. Von daher gilt, wenn der Vertrag nicht
erfüllt werden kann: Der Zustand vor Vertragsschluss
ist wiederherzustellen und die gegenseitigen Leistungen
sind zurückzugewähren. Wofür denn Schadenersatz?

Auf was muss man sonst noch achten, daß der Vertrag

auch

gültig ist. Gibt es bekannte Fallstricke, so daß ein

Vertrag

ungültig sein kann ?

Hierzu schon mal ganz klar: Das Ganze hört sich nicht
so an als wären Sie schon bei einem Notar gewesen. Das
ist aber notwendig, den ein Grundstückskaufvertrag muss
von einem Notar beurkundet werden. Dieser klärt dann
auch alle eventuell im Vorfeld auftretenden Fragen und
trägt dafür Sorge, dass Käufer und Verkäufer kein
Risiko eingehen. Er kümmert sich um die notwendigen
Genehmigungen und um die Eintragungen beim
Grundbuchamt. Um einen Eigentumsübergang zu bewirken
ist es also zwingend erforderlich einen Notar
einzuschalten.

Danke für Ihre Hilfe

mit freundlichem Gruss

H. Koch aus SHA

Bei weiteren Fragen gerne melden! :wink:

Hallo,

leider sind die gemachten Angaben etwas wenig. Um was für einen Vertrag handelt es sich denn hier generell?

Peter

Hallo H. Koch aus SHA,

leider oder vielleicht glücklicher Weise kann ich nur so vage antworten, wie Du gefragt hast. Wenn ein Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist er grundsätzlich nichtig. Aber dann heißt es im Gesetz, das gilt nicht, wenn im Verbotsgesetz was anderes steht. Pech: Musst Du also nachlesen.

Unterschreibt nur einer von zwei Grundstückseigentümern den Vertrag, dann hat der Käufer keinen Anspruch auf Leistung. Geht ja auch nicht. Er kann aber Schadenersatz geltend machen. Da kann man sich dann viel streiten. Streitet der Käufer gut, wird es für den Verkäufer ganz schön teuer.

Sonst gibt es noch Anfechtungen wegen Irrtum, Täuschung, Drohung mit unterschiedlichen Rechtsfolgen. Offene und versteckte Einigungsmängel mit unterschiedlichen Rechtsfolgen kann ich mir vorstellen. Betrifft aber wohl alles das Vorfeld.

Ich hoffe, ich konnte Dich ein wenig weiterbringen und schicke Dir viele Grüße aus dem winterlichen Norden Deutschlands.

Charly

Hallo,

also so einfach ist das MIT der salvat. Klausel nicht. Erstwhile muss geklärt werden, ob
tatsächlich in einer Vertragsklsusel gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Webb ja
und vor allem, wenn sich dann dieser Vertrag hauptsächlich auf diese Rechtswidrigkeit
beruht, dann ist der Vertrag ungültig.

Zu klären wäre, in welchem Verhältnis die zweite Person (Unterzeichner) zur Anderen steht
(Verwandschaftsgrad)!

Sehr geehrter Frager,
ich nehme an, es geht um einen Grundstücksvertrag? Wenn das Grundstück zwei Personen (je als hälftiges Miteigentum) gehört aber nur einer den Verkauf beim Notar unterschreibt, ist zu prüfen, ob er als vollmachtloser Vertreter auch für den anderen gehandelt hat, wenn nicht dann hat er evtl. nur seine Hälfte (womit der

Hallo,
der Notar überprüft anhand des Grundbuchauszuges und der PA, wer unterschreiben muss, daher ist der obige Fall eigentlich nicht möglich. Durch nachreichung der fehlenden zweiten Unterschrift kann der Mangel geheilt werden, bis dahin ist der Vertrag schwebend ungültig.

so long
Manfred