Verträge Browsergames

Hallo,

es gibt kostenlose Browsergames, bei denen man sich gegen Bezahlung Spielvorteile (Premiumaccount = PA)kaufen kann.

Den PA kann man nur kaufen, wenn man im Spiel eingeloggt ist.
Im Spiel gibt es natürlich auch Regeln. Diese sind dann ja vermutlich Vertragsbestandteil.

Auf ein Rücktrittsrecht wird jedoch nicht hingewiesen. Lediglich die verschiedenen Bezahlmöglichkeiten werden angeboten.

Gilt in diesem Falle ein Rücktrittsrecht, weil es ein Fernabsatzgeschäft ist?

Was wäre, wenn man sich nun einen solchen PA kauft und dann nach 2 Wochen zurücktreten möchte? Wäre dies in einem solchen Fall möglich?
Hätte man Anspruch auf Rückzahlung des Geldes obwohl man die Leistung ja bereits beansprucht hat?

Danke vorab TM

Sind Spielregeln (vorformuliert und nicht verhandelbar) als AGB zu werten?

Aus meiner Sicht handelt es sich um einen Vertrag nach §312b (6) „Dienstleistung zur Freizeitgestaltung“…

http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html

So dass das Fernabsatzgesetz sowieso keine Anwendung findet - in sofern gibt es hier auch kein Rücktrittrecht.

finde ich sehr zweifelhaft, wenn man sich die anderen aufgezählten bereiche in § 312b III Nr.6 bgb ansieht. die aufzählung indiziert mE nach, dass sich freizeitgestaltungen auf diese bereiche beschränkt.

bisher kenne ich auch nur solche urteile, die die bestellung von konzertkarten oder der kauf einer eintrittskarte für eine kinovorstellung über das Telefon oder das Internet betreffen.

Hallo,

Jetzt hast du mich neugierig gemacht… ich habe daher mal gegoogelt und finde z.b. in den Regeln von Mafia Inc.

§ 11 Premium-Accounts

(1)Durch den Kauf eines Premium-Accounts hat man nur Anspruch auf die zugesagten Leistungen (z.b keine Werbung, Spielerleichterung) die Ingame vor dem Kauf angezeigt werden.
(2) Einen Anspruch auf Rückzahlung der an die Mafia-Inc bezahlten Beiträge besteht nicht, außer die Mitgliedschaft wird von Mafia-Inc aus einem Grund vorzeitig beendet der nicht mit einem Regelverstoß zu tun hat.
(3) Sollte Mafia-Inc über 90 Stunden im Monat nicht erreichbar sein, besteht für den Premium-Account-Nutzer die Möglichkeit diese Zeit als zusätzliche Premium-Spielzeit verrechnet zu bekommen.
(4) Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere aufgrund § 312b III Nr. 6 BGB nicht.

So dass ich davon ausgehe, dass die Juristen des Betreibers wohl meiner Auffassung sind.

das mag sein. allein aus abeschreckungsgründen würde das wohl jedes unternehmen in die agb schreiben.

ich halte mich nur an die bisherige rspr. bzw. die kommentare.

Dann wäre es vielleicht an der Zeit dass du deine Sicht darlegst und ob dem Kunde überhaupt ein Widerrufsrecht eingeräumt werden muss und wenn ja, ob dieses nach der Inanspruchnahme der Leistung überhaupt noch existieren würde.

Vielleicht gibt´s dazu ja kaum ein Urteil weil die Sache so klar ist?

Hallo,
ich glaube das kommt eher selten vor, weil man ja normalerweise vorher kostenlos testen kann, ob einem das Spiel echtes Geld wert ist.
Wobei ich das eigentlich nur so kenne, daß man für echtes Geld „Spielgeld“ kauft und mit dem „Spielgeld“ dann die Features freischaltet.
Ob der erste Teil dazu berechtigt jede Rückzahlung auszuschließen, wage ich zu bezweifeln (ich würde das ähnlich wie Guthaben auf einer Prepaidkarte sehen), beim zweiten Teil könnte §312b BGB maßgebend sein.

Cu Rene

Vielleicht gibt´s dazu ja kaum ein Urteil weil die Sache so
klar ist?

das wäre mal was ganz neues :wink: