Hallo,
kann mir jemand sagen, wie es mit Verträgen innerhalb der Familie aussieht?
ZB: Minderjähriger Sohn erbt Geld, Eltern brauchen jetzt Geld und würden gerne vom Sohn leihen (Privatkredit) und als Sicherheit eine Versicherung, die in etwa 5 Jahren ausgezahlt wird mit in den Vertrag eintragen.
ist so was in der Form rechtsgültig, und/oder würde es Probleme z.B. bei einer eventuellen Beantragung von Hartz IV - Geldern geben?
Muß man den Vertrag bei der Versicherung umschreiben lassen, kommen da noch mal Kosten auf einen zu, oder geht das so?
so einfach ist das mit Verträgen zwischen Eltern und minderjährigen Kindern nicht. Da steht der § 181 BGB (Insichgeschäft) davor. D.h. die Eltern als Vertreter des Minderjährigen dürfen in ihrer Vertretereigenschaft nicht mich sich selbst Geschäfte tätigen. Dieses Verbot besteht deshalb, weil ein und die selbe Person auf beiden Seiten des Vertrages natürlich immer in einem Interessenkonflikt steht.
Dementsprechend muss man in solchen Fällen dafür sorgen, dass das minderjährige Kind von einem Dritten vertreten wird, der dann für das Kind abwägt, ob die Sache auch in seinem Interesse / bzw. zumindest für das Kind nicht nachteilig ist. Zuständig hierfür ist das Vormundschaftsgericht.
Bei einer Kreditgewährung sehe ich allerdings ziemlich schwarz. Geld von Minderjährigen (bzw. Mündeln) muss so genannt mündelsicher angelegt werden, und d.h. wenn das Kind mehr als den üblichen Taschengeldumfang zur Verfügung hat, dann muss hierfür eine mündelsichere Anlageform gewählt werden. Und die ist eine Kreditgewährung wohl kaum. Mündelsicher sind nicht einmal alle Anlageprodukte der Banken und Sparkassen und nicht einmal jedes entsprechende Institut gilt als mündelsicher (klassisch nur die Sparkassen mit Garantie der öffentlichen Hand).
Gruß vom Wiz
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Aber aufbrauchen???
Hi BM,
sollten die Eltern Hartz IV Geld beziehen müssen, wäre das Kind genötigt, bis auf einen Freibetrag alles zum eigenen Unterhalt aufzubrauchen!!! Da schert sich kein Gericht! Oder??
Viele Grüße
Susanne
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Besser aufbrauchen???
Hallo Wiz,
ja, dass macht Sinn, im Prinzip.
Sollten die Eltern allerdings HartzIV - Geld beziehen müssen, muß das Kind sein Vermögen zum eigenen Unterhalt verwenden, ohne dass irgendein Gesetz da Veto einlegt.
Mündelsicher oder nicht, oder nicht???
Versicherungen müssen aufgelöst werden, Aktien verkauft, nur der Freibetrag bleibt unangetastet. Oder irre ich mich???
Viele Grüße
Susanne
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