Da bin ich aber richtig erschrocken!! Gibt es sowas wirklich? Ich kann es nicht glauben.
Am Montag in WiSo im ZDF wurde über die lästige Telefonwerbung gesprochen. http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/11/0,1872,4363179,00…
Darin diese Passage: Verträge ohne Zustimmung
Selbst wer am Telefon alle Angebote ausschlägt, kann einige Wochen später eine Rechnung und einen Vertrag im Briefkasten haben. Ist das der Fall, müssen Verbraucher schnell aktiv werden: „Sie sollten sich sofort mit dem Unternehmen in Verbindung setzen und Ihren Widerruf erklären. Das geschieht aus Beweisgründen am besten per Einschreiben und Rückschein“, rät Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Teilweise kann sogar nur ein befristetes Widerrufsrecht bestehen. Wer sich dazu bereit erklärt, Werbe- und Tarifmaterialien geschickt zu bekommen, muss ebenfalls sehr genau aufpassen, denn oft erhält man neben Broschüren auch eine Auftragsbestätigung.
Also kann jemand einfach behaupten, er habe mit mir am Telefon einen Vertrag geschlossen? Klar ich weiß, daß es mündliche Verträge gibt: wenn ich im Bus einen Fahrschein kaufe, habe ich mit dem Verkehrsunternehmen einen Beförderungsvertrag abgeschlossen.
Aber so wie es in der Sendung beschrieben wurde?
Der Gipfel war aber für mich, daß in solch einem Fall sogar diese Firma Geld von meinem Konto abbuchen kann! Wenn das so ist, dann löse ich sofort mein Konto auf.
Gruß
ein erschrockener Jochen
Gibt es sowas wirklich? Ich kann es nicht glauben.
Ich auch nicht.
Selbst wer am Telefon alle Angebote ausschlägt, kann einige
Wochen später eine Rechnung und einen Vertrag im Briefkasten
haben.
Na und? Ignorieren!
Ist das der Fall, müssen Verbraucher schnell aktiv
werden: „Sie sollten sich sofort mit dem Unternehmen in
Verbindung setzen und Ihren Widerruf erklären. Das geschieht
aus Beweisgründen am besten per Einschreiben und Rückschein“,
Wozu der Aufwand?
Wenn die Geld von mir haben wollen, werden sie nicht drumherumkommen, die Wirksamkeit eines Vertrages nachzuweisen. Spätestens dann, wenn sie mich zur Zahlung verklagen wollen. Und da ich nicht zugestimmt habe, gibt es auch kein Vertrag.
Selbst wenn sie behaupten würden, ich hätte am Telefon zugestimmt, könnten sie nicht nachweisen, daß das tatsächlich passiert ist, es sei denn sie hätten verbotenerweise einen Mitschnitt erstellt (eines verbotenen Anrufs). Und auch da könnten sie nicht wissen, ob sie mit mir, meinem zufällig anwesenden Nachbar, dem Schorsteinfeger oder einem Einbrecher gesprochen.
Ich würde mich entspannt zurücklehnen, jedwede Abbuchung rückbuchen lassen und mich darüber freuen, daß die Bankgebühren zahlen müssen.
Da bin ich aber richtig erschrocken!! Gibt es sowas wirklich?
Darin diese Passage: Verträge ohne Zustimmung
Selbst wer am Telefon alle Angebote ausschlägt, kann einige
Wochen später eine Rechnung und einen Vertrag im Briefkasten
haben. Ist das der Fall, müssen Verbraucher schnell aktiv
werden: „Sie sollten sich sofort mit dem Unternehmen in
Verbindung setzen und Ihren Widerruf erklären. Das geschieht
aus Beweisgründen am besten per Einschreiben und Rückschein“,
rät Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg.
Das hat mich auch gewundert. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das so penibel druchgeführt werden muss.
Teilweise kann sogar nur ein befristetes Widerrufsrecht
bestehen. Wer sich dazu bereit erklärt, Werbe- und
Tarifmaterialien geschickt zu bekommen, muss ebenfalls sehr
genau aufpassen, denn oft erhält man neben Broschüren auch
eine Auftragsbestätigung.
Naja, hier ist es ja schon mal bedenklich: Ich würde immer nur sagen, dass ich keinen Krempel (wörtlich!) zugeschickt haben möchte.
Der Gipfel war aber für mich, daß in solch einem Fall sogar
diese Firma Geld von meinem Konto abbuchen kann! Wenn das so
ist, dann löse ich sofort mein Konto auf.
Naja, dazu müssten sie ja erst mal Dein Konto kennen. Ich würde keinem am Telefon meine Kontonummer geben, auch wenn sie behaupten, dass sie mir eine Million überweisen wollen. Mein Konto geht nur die etwas an, denen ich nach einem ordentlichen Vertragsabschluss Abbuchungen erlauben möchte, und die, die mir nach ebenfalls Vertragsabschlüssen was zu zahlen haben.
Der Gipfel war aber für mich, daß in solch einem Fall sogar
diese Firma Geld von meinem Konto abbuchen kann! Wenn das so
ist, dann löse ich sofort mein Konto auf.
Jeder, der Deine Kontoverbindung kennt, kann „einfach so“
von Deinem Konto Geld abbuchen (dass er sich dabei u.U. strafbar macht,
ändert daran ja erstmal nichts).
Die Lastschriften werden nicht standardmäßig von den Banken
überprüft (wie sollte das auch gehen).
Aber dafür hast Du mindestesn sechs Wochen nach der Abbuchung Zeit,
(eigentlich auch länger, aber dann spielt der normale
Schalter-„Beamte“ erstmal nicht mit)
die Lastschrift wieder zurückbuchen zu lassen - ohne dass die Bank
nun überprüft, ob das berechtigt ist oder nicht.
Wenn man ein bischen aufpasst, kann also eigentlich gar nichts
passieren.
Und der Geschäftstrick von diesen Firmen ist doch ebenso
unrühmlich wie effektiv:
Verschicke doch einfach mal 10.000 Mahnungen an beliebige Leute über Leistungen, die zwar nicht nachweisbar aber auch nicht vollkommen offensichtlich unbegründet sind („Vielleicht habe ich mich
ja am Telefon etwas undeutlich ausgedrückt“).
Solange der Betrag nicht allzu hoch ist, werden 5.000 davon (ich fürchte: weit mehr) bezahlen, spätestens wenn auf dem Briefkopf „Rechtsanwalt“ und im Brieftext „Gerichtsvollzieher“ steht, damit sie ihre Ruhe haben. Und schon hast Du genug Geld beisammen, um ein Jahr lang Urlaub zu machen…
Hallo Karin.
Viele, denen ich mal Geld überwiesen habe, kennen mein Konto. Und ich kenne auch viele Kontonummern. Ich bin privat versichert (Pfui Deibel, nicht in der GKV?). Da muß ich jede ärztliche Behandlung zunächst erst einmal an den Arzt überweisen.
Auf jedem Geschäftsformular stehen ja auch die Konto-Nr. der Firma.
Naja, dazu müssten sie ja erst mal Dein Konto kennen. Ich
würde keinem am Telefon meine Kontonummer geben, auch wenn sie
behaupten, dass sie mir eine Million überweisen wollen. Mein
Konto geht nur die etwas an, denen ich nach einem ordentlichen
Vertragsabschluss Abbuchungen erlauben möchte, und die, die
mir nach ebenfalls Vertragsabschlüssen was zu zahlen haben.
Jeder, der Deine Kontoverbindung kennt, kann „einfach so“
von Deinem Konto Geld abbuchen
Nein. Dazu muss er bei der abbuchenden Bank entsprechend eingetragen sein.
Aber dafür hast Du mindestesn sechs Wochen nach der Abbuchung
Zeit, (eigentlich auch länger, aber dann spielt der normale
Schalter-„Beamte“ erstmal nicht mit)
die Lastschrift wieder zurückbuchen zu lassen
Falsch. Es sind 6Wochen nach der Quartalsabrechnung der Bank. Und das hat absolut nichts mit dem Schalterbeamten zu tun.
gut, Geschäftskonto habe ich nicht, mein Privatkonto steht nirgends. Und die WiSo-Leute haben ja auch nicht eingeschränkt, dass man bei öffentlich bekanntem Konto darauf aufpassen muss, sondern ganz allgemein. Das habe ich für Schlamperei gehalten.
Im einzelnen:
Viele, denen ich mal Geld überwiesen habe, kennen mein Konto.
Wird inzwischen auf meinen Auszügen sowie auf den Auszügen der Stadtsparkasse München nicht mehr ausgewiesen, vermutlich aus eben diesem Grund.
Und ich kenne auch viele Kontonummern. Ich bin privat
versichert (Pfui Deibel, nicht in der GKV?). Da muß ich jede
ärztliche Behandlung zunächst erst einmal an den Arzt
überweisen.
Hm, steckt Dein Arzt mit solchen Vertragserschleichern unter einer Decke?
Gibt es sowas wirklich? Ich kann es nicht glauben.
Ich auch nicht.
Selbst wer am Telefon alle Angebote ausschlägt, kann einige
Wochen später eine Rechnung und einen Vertrag im Briefkasten
haben.
Na und? Ignorieren!
Aber nur bis zum Mahnbescheid ignorieren, danach musst du aktiv werden, sonst hast du die Kosten doch „an der Backe“.
Im Internet gehört dieses Verhalten insbesondere bei Gewinnspiel- Singlebörsen und auch einigen Auktionsforenbetreibern durchaus zur „Geschäftethik“.
Verbraucherzentralen halten sich dagegen bedeckt, wenn man solche Geschäftspraktiken meldet.Ist für die wohl nicht aufmerksamkeitsstark genug.(
Aber dafür hast Du mindestesn sechs Wochen nach der Abbuchung
Zeit, (eigentlich auch länger, aber dann spielt der normale
Schalter-„Beamte“ erstmal nicht mit)
die Lastschrift wieder zurückbuchen zu lassen
Falsch. Es sind 6Wochen nach der Quartalsabrechnung der Bank.
Und das hat absolut nichts mit dem Schalterbeamten zu tun.
Das stimmt so nicht.
Laut BGH ist der Widerspruch theoretisch EWIG möglich,
genauer gesagt der BGH verlangt eine Zustimmung.
Und ob die neuen AGBs der Banken, die eine Zustimmung durch Schweigen
sechs Wochen nach Quartalsabschluss fingieren, zulässig sind
und tatsächlich diese Wirkung entfalten, dazu gibt es noch
kein BGH-Urteil.
Dazu kommt das Problem, dass die Regelungen im Inter-Banken-Verhältnis
immer noch eine Sechs-Wochen-Frist AB ZAHLUNG vorsehen.
Die Zahlstelle bekommt also ggf. ihr Geld von der Inkassostelle
nicht mehr ohne weiteres wieder, jedenfalls trägt sie dann das Insolvenzrisiko des Lastschrift-Einreichers.
(Preisfrage, deren Lösung ich nur vermute: Welchen Anspruch hat die Zahlstelle eigentlich gegen die nicht bereicherte Inkasso-Bank ?)
Und das führt dazu, dass - jedenfalls bei größeren Beträgen -
die Realität genau so aussieht, wie ich sie beschrieben habe.
Bleibt man innerhalb von sechs Wochen nach Abbuchung ist die
Rückbuchung reine Formsache.
Danach kann es oft deutlich länger dauern oder man muss sogar
die Bank auf Rückbuchung verklagen.