Hallo, hatte das schon fälschlicherweise im Brett „Internet Allgemein“ gepostet!
Sehr geehte Damen und Herren,
gelten getroffene Vereinbarungen per Email wie ein Vertrag in Papierform?
Kurze Erläuterung:
Person A gibt einem Webdesigner (Freelancer) per Email einen Auftrag für die Erstellung einer Website. Dauer der Erstellung, Preis und alles andere wird per Email geregelt ohne einen Vertrag in Papierform.
Es kommt aber anders: Webdesigner kassiert vereinbarte Anzahlung und meldet sich nicht mehr.
Person A hat vergeblich Fristen für Erstellung und Mahnungen geschrieben und will jetzt das angezahlte Geld zurück.
Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, gelten getroffene Vereinbarungen per Email wie ein Vertrag in Papierform?
Vielen Dank
In diesem Fall gibt es da keine Bedenken. Im Grundsatz sind Verträge formfrei.
Levay
Da würde ich noch mal bei einem RA nachfragen, der sich auf Internetrecht etc. spezialisiert hat. Es gibt Dinge, die können ohne eine bestimmte Signatur nicht per Email abgewickelt werden. Ob diese Vereinbarung dazu gehört kann ich nicht sagen.
Hallo!
Das würde ich nicht so sehen, sieht nach einem ganz normalen Dienst- oder Werkvertrag aus. Ob man den mündlich, fernmündlich, schriftlich oder sonstwie schließt, ist vollkommen egal. Überhaupt sieht das Gesetz nur für die wenigsten Verträge eine bestimmte Form vor.
Frank
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Hi,
gelten getroffene Vereinbarungen per Email wie ein Vertrag in
Papierform?
Bis auf ganz wenige Ausnahmen kannst du Verträge in jedweder Form abschließen, selbst durch Gesten (z.B. Makler an der Börse).
Das Problem ist ein prinzipielles: es geht um die Beweisbarkeit bezw. um die Würdigung als Beweis vor Gericht.
[…]
Person A hat vergeblich Fristen für Erstellung und Mahnungen
geschrieben und will jetzt das angezahlte Geld zurück.
Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen,
gelten getroffene Vereinbarungen per Email wie ein Vertrag in
Papierform?
IANAL
Es sind per Mail Vereinbarungen gertroffen worden und die Anzahlung ist bezahlt. Die Gegepartei hat noch nichts unternommen und das Geld einbehalten.
Mein Tip:
Einen Brief mit einer Fristsetzung (schreiben, möglichst beweisbar zustellen (Gerichtsvollzieher oder mit Zeugen und Einschreiben) und dann Reaktion abwarten.
Wenn dann nichts passiert, ab zum RA.
mfg Ulrich