Wenn ein Mann Miet und Kaufverträge ohne wissen bzw. trotz öffentlicher Ablehnung der Ehefrau unterschreibt,sind diese rechtskräftig?
Wenn ein Mann Miet und Kaufverträge ohne wissen bzw. trotz
öffentlicher Ablehnung der Ehefrau unterschreibt,sind diese
rechtskräftig?
Na klar. Es sei denn, man würde seine Frau vermieten bzw. verkaufen wollen. Das wäre dann, glaube ich zumindest hier bei uns, immer noch sittenwidrig.
Gruß
Wenn ein Mann Miet und Kaufverträge ohne wissen bzw. trotz
öffentlicher Ablehnung der Ehefrau unterschreibt,sind diese
rechtskräftig?
Jeder Ehepartner ist für sich allein natürlich auch geschäftsfähig.
Ich darf doch z.B. ein Auto kaufen oder mieten ohne vorher meine Frau zu fragen:wink:
Wenn die Ehefrau nicht unterschrieben hat, muss sie auch nicht mit ihrem eigenen Vermögen haften.
Das ist doch der Grund, warum Banken, Vermieter usw. immer gerne möchten, dass beide Ehepartner Verträge unterschreiben, dann können sie sich immer an den halten, der Vermögen hat.
Grüße
Holygrail