Verträge über Internet

Hallo,

wie kann es sein, daß man sich bei einem Internetanbieter in 2 Sekunden per Mausklick anmelden und einen Vertrag abschließen kann, inclusiv Einzugsermächtigung. Alles ohne Unterschrift. Soetwas könnte jedes kleine Kind auf fremden Namen machen.
Und bei der Kündigung geht soetwas nur schriftlich mit Unterschrift.

Sind solche Verträge wirksam?

Danke

wie kann es sein, daß man beim Bäcker in 2
Sekunden per Mausklick den Vertrag über Kauf eines Brötchens abschließen
kann. Alles ohne Unterschrift.

Levay

na, das war wohl nix… ich wollte natürlich „per Mausblick“ noch ersetzen durch „durch bloßes Zeigen auf ein Brötchen und die Worte: das da, bitte!“

Levay

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Das kannste doch nicht vergleichen.
Außerdem sieht der Bäcker, wen er vor sich hat.
Aber am anderen Ende vom Computer kann ein kleines Kind sitzen und da irgendwelche Verträge abschließen.

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Das kannste doch nicht vergleichen.
Außerdem sieht der Bäcker, wen er vor sich hat.
Aber am anderen Ende vom Computer kann ein kleines Kind sitzen
und da irgendwelche Verträge abschließen.

Also wenn das alles ist…

Jedenfalls können Verträgliche natürlich auch via Internet abgeschlossen werden. Daran besteht überhaupt kein Zweifel.

Levay

Aber wenn Verträge via Internet abschlossen werden können, warum kann der gleiche Vertrag dann nicht via Internet gekündigt werden?

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Aber wenn Verträge via Internet abschlossen werden können,
warum kann der gleiche Vertrag dann nicht via Internet
gekündigt werden?

Grundsätzlich kann er das ja. Es besteht nur in Ausnahmefällen ein gesetzliches Formerfordernis, z.B. bei der Kündigung eines Arbeitnehmers, der seinen Arbeitsvertrag beenden möchte.

Ich denke, im von dir benannten Fall ist die Schriftform vertraglich vereinbart worden, oder? Also, wenn in den AGB irgendwo steht, dass eine Kündigung schriftlich zu erfolgen habe, dann ist dieses Klausel - wie die gesamten AGB - Bestandteil der Vereinbarung. Und daraus ergibt sich dann eben die Rechtsfolge, dass du nur schriftlich kündigen kannst.

Levay

Ja und Beweisprobleme haben beide im Streitfall
der eine sagt mglw ich habe nicht bestellt
Der andere sagt hier Beweis der Mausklick

Da muss aber mehr kommen, vor allen Dingen eine Kontonummerverheimlichung wenn man Zahlungen erwartet denn der andere kann die Kontonummer dann ja jederzeit verwenden und per Mausklick für Fräulein Müller bestellen auf deine Kosten.

Man müsste dann eine Empfängerkontonummer mitteilen die nur für Einzahlungen gültig wäre aber nie für Abbuchungen gehen dürfte.
Wäre doch eine Geschäftsidee für Banken.

Beweise braucht er das Du das warst.

Da ist wohl noch vieles „ungekocht“ gerichtlich meine ich.

Jakob

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Hallo!

Soetwas könnte jedes kleine Kind auf fremden Namen machen.
Und bei der Kündigung geht soetwas nur schriftlich mit
Unterschrift.

Das ist ein Beweisproblem, aber kein Rechtsproblem. Levay hat sonst schon alles wesentliche geschrieben: Willenserklärungen und Verträge sind nunmal grundsätzlich formfrei.

Gruß
Tom