Verträge und Amtssprache

Hallo liebe Jura-Experten,

kann ein Vertrag zwischen zwei Parteien in Deutschland in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst werden? Insbesondere interessiert mich, ob ein Händler z.B. ausschließlich englische „allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder Lizenzvereinbarungen anbieten kann.

Danke für sachdienliche Hinweise!

Gruß

Fritze

Hallo,

kann ein Vertrag zwischen zwei Parteien in Deutschland in
einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst werden?

natürlich.

Insbesondere interessiert mich, ob ein Händler z.B.
ausschließlich englische „allgemeine Geschäftsbedingungen“
oder Lizenzvereinbarungen anbieten kann.

Was die AGB angeht: Eher nicht. Als Begründung fiele mir dies ein:
http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html (Abs. 2 Nr. 2)

Da Lizenzvereinbarungen individuell verhandelt werden, gibt es da m.E. kein Problem.

Gruß,
Christian

Erweiterung
Hi,

bei der ursprünglichen Fragestellung aus dem Unix (?) - Brett ging es darum, ob die GPL in Deutschlang gültig sei.
Diese ist eine Art „Generallizenz“, die es „der Allgemeinheit“ erlaubt, ein Stück Software zu benutzen, zu verändern und weiterzugeben, solange bestimmte Regeln (Zuverfügungstellen des Quellcodes, „Vererbung“ der Lizenz) eingehalten werden.
Nun existiert zu dieser Lizenz nur eine „inoffizielle“ deutsche Übersetzung, um etwaige Veränderungen/Verwässerungen durch die Übersetzung (was ja angesichts ziemlich unterschiedlicher Rechtssysteme D/US schon passieren kann) auszuschließen, „gilt“ nämlich nur die englische Version.
Wie sieht es damit aus?

LG
Stuffi