Verträge und Titel gegen Minderjährige

Hallo,
vielleicht hat es schon jemand erlebt:
Kinder und Telefon, das sind 2 Dinge, die nicht immer ohne Folgen bleiben.
In deiesem fiktiven Fall hat ein schlaues 15-Jähriges Madchen einen eigenen Vertrag mit einen Telefonanbieter geschlossen. Wie das möglich war wissen wir nicht. Wahrscheinlich hat sie ein höheres Alter angegeben. Ein Ausweis wurde wahrscheinlich nicht verlangt.

So kommt es wie es kommen muss: Das schlaue Mädchen ist nicht schlau genug, um zu wissen, dass die 0137er Nummern nur zum Zwewcke deer Bereicherung der jeweiligen Anbieter sind, nicht aber um einen tollen Gewinn abzustauben

Das Ende vom Lied: Nach einigen Monaten laufen riesige Summen im vierstelligen Bereich auf und das schlaue Mädchen kann auch mit Zuschüssen von Mama, Onkel und Oma die Rechnungen nicht mehr bezahlen.

Schließlich erhält Sie noch vor ihrem 18. Geburtstag eine tollen Titel vom Amtsgericht und mächtig viel Ärger mit Mutter.

Das Verhalten des sich Erschleichens von Dienstleistungen oder Vergünstigungen unter Vorgabe falscher Tatsachen finde ich keinesfalls akzeptabel, auch wenn es noch Kinder sind!

Die Zukunft des Kindes ist verbaut! Schufa-Einträge sind schon erfolgt, denn jetzt ist sie volljährig.

Gibt es dennoch Erfahrungen über gütliche Einigungen oder Urteils-Rücknahmen, bzw. Schufa-Löschungen ohne kompl. Ausgleich der Schulden?
Es handelt sich leider um für Normalverdiener unbezahlbare Summen.

Ich bin für jeden Erfahrungsbericht dankbar…

Huhu!

Die Zukunft des Kindes ist verbaut!

Oh wei oh wei, die Angst-Propaganda diverser Inkassounternehmen klappt ja tadellos.

Gibt es dennoch Erfahrungen über gütliche Einigungen oder
Urteils-Rücknahmen,

Vor den Titel hat der liebe Gott ein gerichtliches Verfahren gesetzt, in dem sich das Mädchen, wäre es schlau gewesen, erfolgreich hätte wehren können.

bzw. Schufa-Löschungen ohne kompl.
Ausgleich der Schulden?
Es handelt sich leider um für Normalverdiener unbezahlbare
Summen.

Wirklich? Auch in einem Zeitraum von dreißig Jahren? Auch Leute mit Schufa-Einträgen können durchaus Ausbildungs- und Arbeitsplätze bekommen und dadurch irgendwann auch mal Geld.

Vor den Titel hat der liebe Gott ein gerichtliches Verfahren
gesetzt, in dem sich das Mädchen, wäre es schlau gewesen,
erfolgreich hätte wehren können.

Sicher hätte es sich wehren können, wenn ihr Handeln rechtens gewesen wäre, hätte es das vielleicht getan. So hat es die Briefe erstmal verschwinden lassen und Mutter wußte nichts davon. So ist das doch bei Kindern.´

bzw. Schufa-Löschungen ohne kompl.
Ausgleich der Schulden?
Es handelt sich leider um für Normalverdiener unbezahlbare
Summen.

Wirklich? Auch in einem Zeitraum von dreißig Jahren? Auch
Leute mit Schufa-Einträgen können durchaus Ausbildungs- und
Arbeitsplätze bekommen und dadurch irgendwann auch mal Geld.

Na klar kann man in 30 Jahren alles abbezahlen, wenn die Zinsen nicht so weiter wachsen und damit die Wahrscheinlichkeit einer Tilgung zunichte machen. Die Frage die sich stellt ist doch: Ist es überhaupt rechtens gewesen, dass ein Unternehmen Verträge ohne Indentitätsprüfung (also ohne Altersprüfung) abschließt?

Es gibt schon 10 jährige , die am PC alles anstellen, ohne, dass die Eltern durchblicken können. Da muss es doch eine gestzliche Grundlage geben, wie in solche n Fällen mit Nichtgeschäftsfähigen Personen verfahren werden muss.
Die Kids können doch nicht ermessen, welche Folgen die Sache nach sich zieht und die Eltern können nicht alles überwachen oder?

Hallo nochmal!

Die Frage
die sich stellt ist doch: Ist es überhaupt rechtens gewesen,
dass ein Unternehmen Verträge ohne Indentitätsprüfung (also
ohne Altersprüfung) abschließt?

Nein - wenn ein Urteil da ist, stellt sich nur noch die Frage: kann ein Rechtsmittel eingelegt werden oder nicht?

Es gibt schon 10 jährige , die am PC alles anstellen, ohne,
dass die Eltern durchblicken können.

Das bestreitet ja auch keiner. Ich habe hier ein paar Fälle rumliegen, wo die Eltern mehrer Tausend Euro bezahlen sollen, weil die Kinder ein Computerprogramm mit einem süßen Bärchen als Icon auf dem Desktop abgelegt hatten…

Da muss es doch eine
gestzliche Grundlage geben, wie in solche n Fällen mit
Nichtgeschäftsfähigen Personen verfahren werden muss.

Na aber hallo gibt es die! Nur leider interessieren die nicht mehr, wenn ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

Die Kids können doch nicht ermessen, welche Folgen die Sache
nach sich zieht und die Eltern können nicht alles überwachen
oder?

Daher könnte das Gericht eventuell, falls Einspruchs- und Berufungsfristen abgelaufen sein sollten, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewähren, wenn argumentiert wird, dass das Kind nicht die nötige Reife besaß, um den Ernst der Lage zu erkennen und deswegen ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Bei eine r15jährigen muss man da aber schon ganz schön geschickt vorgehen, und was noch wichtiger ist: schnell.