Hallo, ich würde mich über eine Meinung (keine Rechtsberatung) freuen.
Vor einer Arbeitsaufnahme wird der zukünftige Mitarbeiter geschult. Hierzu meldet ihn der Arbeitgeber schriftlich an. Später verklagt die Schule den Mitarbeiter auf Zahlung der Schulungskosten. Vor Gericht konnte durch die Zeugenbefragung nicht bewiesen, dass der Arbeitnehmer einen Schulungsauftrag erteit hat.
Die Schule geht in Berufung. Im Schriftsatz beruft sie sich auf folgende Aussage des Zeugen (GF Arbeitgeber) : - „die Kosten werden durch jeden Arbeitnehmer selbst oder durch das Arbeitsamt übernommen“ Folglich war es von vonherein auch zwischen den Teilnehmern klar, das kein anderer entsprechene Kosten übernimmt -
Ist das nicht eine, sorry, wischiwaschi Begründung? Da kann ja später jeder sagen " jaa eigentlich hätte xy das wissen müssen…" (Zumal es auch für diese Aussage keine Beweise gibt.)
Vielen Dank