Verträge zu Lasten Dritter

Hallo, ich würde mich über eine Meinung (keine Rechtsberatung) freuen.
Vor einer Arbeitsaufnahme wird der zukünftige Mitarbeiter geschult. Hierzu meldet ihn der Arbeitgeber schriftlich an. Später verklagt die Schule den Mitarbeiter auf Zahlung der Schulungskosten. Vor Gericht konnte durch die Zeugenbefragung nicht bewiesen, dass der Arbeitnehmer einen Schulungsauftrag erteit hat.
Die Schule geht in Berufung. Im Schriftsatz beruft sie sich auf folgende Aussage des Zeugen (GF Arbeitgeber) : - „die Kosten werden durch jeden Arbeitnehmer selbst oder durch das Arbeitsamt übernommen“ Folglich war es von vonherein auch zwischen den Teilnehmern klar, das kein anderer entsprechene Kosten übernimmt -

Ist das nicht eine, sorry, wischiwaschi Begründung? Da kann ja später jeder sagen " jaa eigentlich hätte xy das wissen müssen…" (Zumal es auch für diese Aussage keine Beweise gibt.)

Vielen Dank

Hallo,

meldet ihn der Arbeitgeber schriftlich an.

Aus dem Schreiben geht nicht hervor, wer es geschrieben hat? Wenn die Schule den Vertrag ohne Unterschrift akzeptiert, wundert mich das Ganze schon etwas.
Da die Kosten solcher „Weiterbildungen“ heutzutage oft vom Arbeitsamt (notfalls werden sie eben entlassen und nach der Ausbildung über eine Zeitarbeitsfirma wieder eingestellt) getragen werden, nehmen die das wohl recht locker.

Cu Rene

die schriftliche Anmeldung ist mit Unterschrift und Datum des Arbeitgebers.
Der ARbeitgeber hat der Schulungsfirma allerdings mitgeteilt das der Kursteilnehmer/Arbeitnehmer selber zahlt. Von der Teilnahme erfuhr der AN erst nach der Anmeldung
Ist für mich ein Vertrag „zu Lasten Dritter“