Hallo,
mein 84jähriger Opa hatte Anfang August gewinnversprechende Werbung von Faber-Lotto im Briefkasten.
Als er sich telefonisch über das Angebot informieren wollte, wurde er auch gleich bequatscht und schloss einen Vertrag ab.
Der September war kostenlos. Ab Oktober soll er 46€ zahlen und ab November weitere 37€ monatlich für einen 2. Vertrag.
Wir wollen jetzt den Vertrag kündigen.
Da aber nur bis zum 18. des Vormonats für den nächsten Monat gekündigt werden kann, müsste er das Geld für Oktober zahlen.
Es heißt laut Fernabsatzvertrag, dass der Unternehmer verpflichtet ist dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrages, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben wird, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Außerdem soll diese Bestätigung Informationen zum Widerrufsrecht enthalten.
Wenn man davon ausgeht, dass die beiden Begrüßungsschreiben von „Mega-Lotto-Kombi“ und „NKL-Lotterie“ den Vertrag wiedergeben sollen (sieht aus wie ein Werbeschreiben), ist nichts zur Widerrufsbelehrung zu finden.
Auf der Rückseite der Schreiben steht einmal was zu den „Teilnahmebedingungen“ und zu „wichtigen Hinweisen für die Spielteilnahme“.
Wenn dem so ist, müsste mein Opa dann den Beitrag für Oktober zahlen?
Kann mein Opa aus dem Vertrag kommen?
Danke!