Vertrag am Telefon ohne Nachweis gültig?

Man nehme an, man hat einen bestehenden Vertrag bei einem großen Mobilfunkanbieter.

Dieser gibt an, dass man telefonisch einen zweiten Vertrag abgeschlossen habe und berechnet seit zwei Jahren die anfallenden Kosten für diesen.
Die Kosten für den zweiten Vertrag werden mit dem ersten Vertrag zusammen auf der schriftlichen Rechnung dargestellt, aber so, dass der zweite Vertrag nicht direkt „érkennbar ist“.

Desweiteren hat man auch keine zweite SIM-KArte erhalten, die für den zweiten Mobilfunkvertrag von Notwendigkeit gewesen wäre und die man bei Vertragsscgluss hätte bekommen sollen.
Der Anbieter kann einsehen, ob die Karte schon benutzt wurde, da die Verbindungskosten und eine Mini-Übersicht über die gewählten Rufnummern vorliegt - da die Karte jedoch nicht benutzt wurde, da man sie auch nie erhalten hat, liegen dementsprechend auch keine Verbindungskosten und / oder andere Verbindungsinformationen vor.

Auf Nachfrage antwortet der Mobilfunkanbieter, dass man den Vertrag telefonisch abgeschlossen habe.

Nachdem eine Kopie des zweiten Vertrages verlangt wurde, kommt nur ein Brief auf dem steht, dass keine Kopie dieses Vetrages vorliegt.

Auch das Telefongespräch, in dem man den Vertrag mündlich abgeschlossen habe, liege nicht mehr vor, sodass kein Nachweis über den zweiten Vertrag existiert.

Ist dieser Vertrag Rechtsgültig, oder kann man ihn anfechten, da der Mobilfunkanbieter keinen Nachweis über diesen Vertrag vorliegen hat?

Guten Morgen Jessi_ca,

ich liebe Pizza und wenn ich nach nem langen Arbeitstag nach hause komme und nur noch abhängen mag, dann lass ich mir vom Pizza-Service meines Vertrauens ne „Mafia-Torte“ bringen …

Rechtlich gesehen, schließe ich mit ihm einen Kaufvertrag, am Telefon ohne jegliche Aufzeichnung.

In deinem Beispiel kommt es sicherlich noch auf das eine oder andere Detail an, aber ich wenn in dieser Situation wäre, würde ich mich an den Rechtsanwalt meines Vertrauens wenden.

LG MrMOON