Guten Tag,
Jamand hat einen 400¡¡ Job mit schriftlichem Vertrag. In diesem
Vertrag ist eine Monatliche Stundenzahl von 58 vorgeschrieben, ebenso
eine Probezeit von 6 Monaten und eine 2 w¡¡chige K¨¹ndigungsfrist. Ist
das denn alles so ¨¹berhaupt Rechtskr¡¡ftig und wenn ja muss man
dies auch so erf¨¹llen? Denn ich dachte das bei 400¡¡ jederzeit
einfach ohne Konsequenzen gehen kann.
Hallo
Eine geringfügige Beschäftigung unterliegt den gleichen arbeitsrechtlichen Regelungen wie ein Vollzeit-Job. Dies impliziert auch Kündigungsfristen und Stundenvereinbarungen. Es geht also für beide Parteien nix „jederzeit einfach ohne Konsequenzen“.
Gruß,
LeoLo