man hat ja grundsätzlich, wenn man auf der Straße einen Vertrag unterschrieben hat, ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wie ist es möglich von diesem Gebrauch zu machen, wenn man keine Kopie des Vertrages noch sonst irgendwtwas Schriftliches hat und somit keine Adresse hat, an die man den Widerruf senden kann? Ist so ein Vertrag dann überhaupt bindend?
ich würd mal sagen, wenn jemand einen Vertrag abgeschlossen hast und seine eigenen Unterlagen „verlegt“, dann ist das sein Problem. Sonst könnte man ja jeden Vertrag, auch solche ohne Widerrufsrecht, nichtig werden lassen, indem man seine Unterlagen „verlegt“. Wenn jemand irgendwo seine Unterschrift draufgesetzt hast, ist erstmal davon auszugehen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Wenn dieser jemand dann nicht mehr weißt, mit wem er da einen Vertrag abgeschlossen hat, dann stelle ich mir das äußerst schwierig vor, vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, wenn man nicht gerade denjenigen zufällig wieder trifft, der den Vertrag mit einem abgeschlossen hat.
Ich meine - irgendwen braucht man schließlich als Ansprechpartner!
richtig 14 Tage Rücktrittsrecht, da es sich um ein sogenanntes
haustürgeschäft handelt.
auch bei Haustürgeschäften gilt dies nicht immer. Und wo steht da was, das belegt oder vermuten lässt, dass es sich um ein Haustürgeschäft handelt?
Ich bin immer wieder erstaunt, wie hier einige aus Sachverhalten, die eigentlich kaum Infos hergeben, die Anwendung von Ausnahmeregelungen ableiten, obwohl das Gesetz grundsätzlich etwas ganz anderes sagt.
Grundsätzlich gilt im deutschen Rechtssystem „pacta sunt servanda“, Verträge sind zu halten. Der Gesetzgeber hat einige Ausnahmen festgelegt, die natürlich an verschiedene Bedingungen geknüpft sind. Das Haustürgeschäft ist so eine Ausnahme. Die entsprechenden Regelungen kommen ergo auch nur dann zur Anwendung, wenn die Bedingungen hierfür erfüllt sind. Ohne zu wissen, ob das auf den konkreten Fall zutrifft ist die von dir gegebene Antwort schlichtweg falsch.
Ich bezweifle daher, ob derartige Antworten für den Fragesteller hilfreich sind. Insbesondere, wenn seine ganz offensichtlich nicht korrekten Ansichten dann auch noch fälschlicherweise bestätigt werden.
ein breites Grinsen begleitet mich beim lesen ihrer Meinung, gefolgt von einem starken Gefühl der Ratlsosigkeit.
Eine Masse von unzusammenhänghenden, unqualifizierten und auf provokation zielende aneinander gereihte Sätze, so würde ich ihre ,Antwort" betiteln.
da ich ich Ihre ,Kompetenz" bereits von anderen Fällen kennen lernen durfte weiß ich dass es eigentlich nur zeitverschwendung ist Sie zu belehren, da sie irgendwann einfach keine Antwort mehr geben werden wenn sie bemerken im unrecht zu sein.Ich spreche aus Erfahrung.
Also bitte, nur belegbare Antworten und kein ,eher so", wir verstehen uns.
Also zum Fall:
Der Schilderung nach handelt es sich um einen auf einem öffentlich zugänglichen verkehrsbereich ( straße) geschlossenen Vertrag.
§ 312 Herr Jobs!
Da nichts erwähnt wurde gehe ich in nicht von einem Versicherungsvertag aus.
Ob er 40 Euro übersteigt weiß ich nicht, gebe ich zu.
Ich würde mal demütig den Mund halten…
Die Beschimpfungen und völlig unsachlichen Aussagen zitiere ich hier mal nicht …
Also bitte, nur belegbare Antworten und kein ,eher so", wir
verstehen uns.
Also zum Fall:
Der Schilderung nach handelt es sich um einen auf einem
öffentlich zugänglichen verkehrsbereich ( straße)
geschlossenen Vertrag.
§ 312 Herr Jobs!
Okay Herr Oberlehrer. Dann fangen wir mal an:
312 beginnt mit: Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher…
Handelt es sich hier um einen solchen? Wir wissen es nicht. Daher ist 312 nicht anwendbar.
Weiter gehts:
[…}im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen…
Fand das hier statt? Wir wissen es nicht. Daher ist 312 nicht anwendbar.
Da nichts erwähnt wurde gehe ich in nicht von einem
Versicherungsvertag aus.
Aber von einem Verbrauchsgüterkauf und einem überraschenden Ansprechen?
Ich würde erst mal meine eigene Fachkompentenz in Frage stellen, bevor ich mich so dermaßen weit aus dem Fenster lehne und inhaltlich völlig korrekte Aussagen mit einer so überheblichen Art zu kritisieren.
so ganz nebenbei bemerkt: sollte die Widerufsbelehrung (bei einem Haustürgeschäft) erst nach Vertragsschluss erfolgen, dann beträgt die Widerrufsfrist einen Monat und nicht 14 Tage!
Ok, genau das habe ich mir so auch gedacht, wollte nur wissen, ob es vielleicht doch irgendeinen Weg gibt. So wie es aussieht also nicht, wenn man nicht irgendwie an die Adresse heran kommt. Danke
Erst einmal danke, dass ihr euch damit auseinander setzt.
Ich habe vielleicht am Anfang etwas zu wenig Infos gegeben und werde mal für Klarheit sorgen:
Ein überraschendes Ansprechen fand statt und das ganze hat sich auch auf einem öffentlich zugänglichen Bereich abgespielt. Ob es sich um eine Unternehmerin handelte weiß ich nicht.
Im Gesamten übersteigt es sicher 40€ aber nicht aufeinmal sondern auf längere Zeit verteilt. Also die monatliche Rate ist sicher weit geringer als 40€.
Die Belehrung über das 2-wöchige Widerrufsrecht fand statt. Die Frage ist, ob ich irgendwie an die Adresse komme, wenn ich die erste Zeitschrift erhalte, was innerhalb der 14 Tage geschehen sollte (Wochenzeitung).
So wie es aussieht besteht aber keine Möglichkeit zu widerrufen, solange ich keine Adresse habe, richtig?
Eine Frage habe ich noch, wenn ich nun eine Adresse für den Widerruf haben sollte, und rechtzeitig widerrufe, wie kann ich dann beweisen, dass der Widerruf innerhalb der 14 Tage bei ihnen eingetroffen ist?
So wie es aussieht besteht aber keine Möglichkeit zu
widerrufen, solange ich keine Adresse habe, richtig?
richtig.
Eine Frage habe ich noch, wenn ich nun eine Adresse für den
Widerruf haben sollte, und rechtzeitig widerrufe, wie kann ich
dann beweisen, dass der Widerruf innerhalb der 14 Tage bei
ihnen eingetroffen ist?
z.B. Zustellung per Einschreiben, per Boten oder persönlich mit Zeugen.
Eine Frage habe ich noch, wenn ich nun eine Adresse für den
Widerruf haben sollte, und rechtzeitig widerrufe, wie kann ich
dann beweisen, dass der Widerruf innerhalb der 14 Tage bei
ihnen eingetroffen ist?
z.B. Zustellung per Einschreiben, per Boten oder persönlich
mit Zeugen.
Wobei die rechtzeitige ABSENDUNG reicht, oder?
Gruß
loderunner (ianal)