Vertrag austritt Krankenkasse

Habe einen Vertrag mit einer Krankenkasse gemacht. Obwohl ich noch keinen Arbeitsvertrag habe, wurde dieser Vertrag schon gemacht. Demnächst soll der Arbeitsvertrag gemacht werden und ich habe mir überlegt eine andere Krankenversicherung zu nehmen. Ist dies noch möglich, oder sitze ich im Vertrag fest. Mindeslaufzeit glaube ich 18 Monate? Eigentlich dürfte der Vertrag ja noch nicht gültig sein, da ich noch keinen Beitrag gezahlt habe, oder liege ich da falsch?

soweit ich das weiss kann man die Absichtserklärung widerrufen, Geht selbstverständlich nur so lange die Mitgliedschaft noch nicht begonnen hat.

Jörg

soweit ich das weiss kann man die Absichtserklärung
widerrufen, Geht selbstverständlich nur so lange die
Mitgliedschaft noch nicht begonnen hat.

Jörg

Und wann beginnt offiziell die Mitgliedschaft? Beim zahlen des ersten Beitrags oder beim unterschreiben des Vertrages?

Hallo,
die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse beginnt
mit dem Tage der (erstmaligen) Aufnahme einer krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit bzw. mit dem Tag nach Wegfall
einer Vorrangversicherung (z.B.- Familienversicherung).
In dem geschilderten Fall müsste zunächst mal geklärt werden, wie und wo
denn z.Zt. eine Krankenversicherung besteht. Erst dann könnte mann
detaillierte Aussagen machen.
Grundsätzlich gilt dass ein Antrag auf Mitgliedschaft bis zum
Tage vor Beginn der (geplanten) Mitgliedschaft zurückgezogen werden
kann. Tritt der Mitgliedschaftsgrund (z.B. Beschäftigung) nicht ein,
beginnt auch keine Mitgliedschaft in der GKV.
Gruß
Czauderna