Hallo allerseits,
ich habe eine Frage zur rechtlichen Einschätzung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft:
Bringt es für eingetragenen Lebenspartner irgendwelche Vorteile, z.B. bei eventueller Scheidung, wenn sie einen Partnerschaftsvertrag (wie Ehevertrag bei Ehen) abschließen, der z.B. Vermögentrennung verzeichnet, oder hat das aufgrund der geringeren rechtlichen Wirksamkeit von eingetragenen Lebenspartnerschaften keinerlei Bedeutung?
Vielen Dank für die Hilfe!