Vertrag bei Garage aus Zwangsversteigerung

Hallo, aufgrund einer nicht konformen Formulierung, stelle ich folgenden Sachverhalt zur Diskussion. Eine Einzelgarage, welche auf einem separatem Grundstück steht wird versteigert. Der Eigentümer und Mieter haben einen Mietvertrag für diese Garage geschlossen. Die Garage soll nach der Versteigerung weiter dem alten Mieter vermietet bleiben. Was muss nun der neue Eigentümer unternehmen um einen neuen Vertrag mit dem alten Mieter abschließen zu können oder den „alten“ Vertrag nicht kündigen (Mieterschutz) zu dürfen. Schönen Gruß!

Hallo,

Kauf bricht nicht Miete gilt auch bei gemieteten Garagen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/593b.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/566.html

das heißt der neue Eigentümer übernimmt erstmal die alten bestehenden Verträge mit allen Rechten und Pflichten.

Der alte und der neue Eigentümer könnten sich daher mit dem Mieter in Verbindung setzen.
Der Alte um den Mieter über den Verkauf und den neuen Eigentümer zu informieren und ihm ggfs mitzuteilen, wohin er die Miete nun überweisen soll, der Neue um sich vorzustellen und seinerseits die Veränderungen anzugeben bzw zu betsätigen.

Besondere Kündigungsfristen gibt es bei separat gemieteten Garagen allerdings nicht.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/garage…

Gruß
Maja