Ich habe eine Frage, vielleicht kann mir einer weiter helfen. Ich möchte meiner zukünftige Schwiegertochter eine größere Summe Geld zum anlegen geben. Meine Frage ist kann man einen wirksamen Vertrag machen fals sie zufälligerweise versterben sollte, dass man dann sieht das es mein Geld ist? Fals sie versterben sollte wird das Geld an ihre Kinder verärbt und mein Geld ist dann weg. Würde mir ja keiner glaube wenn ich dann komme und sage das ist mein Geld. Hat einer eine Idee wie man so einen Vertrag formuliert? Reicht so ein Vertrag oder muss das ein Notar geblaubigen?
Wahrscheinlich möchtest du das nicht hören, aber die vertraglichen Aspekte, die ich mangels Kompetenz nicht beurteilen kann, halte ich für in deinem Fall für nebensächlich. Eine „größere Summe“ sollte man aus meiner Sicht nicht (eigentlich: niemals) einer Person aus dem direkten privaten und persönlichen Umfeld geben. Du willst den Todesfall absichern, okay, kann ich verstehen.
Aber was soll geschehen, wenn diese Investition in die Hose geht? Oder wenn sich das aktuelle Vertrauensverhältnis verschlechtert? Wenn es blöde läuft, hast du zwar immer noch eine Schwiegertochter, aber kein Geld mehr.
Du solltest dir das noch einmal gründlich überlegen und einen Fremden damit beauftragen. Das schützt keinesfalls vor einem Verlust, aber die private Seite bleibt davon unberührt. Bei einer Falschberatung kannst du den Fremden in Ruhe verklagen, aber deine Schwiegertochter?
Was ist das für eine Anlage? Irgendeine Sensation, die Deine künftige Schwiegertochter nur durchziehen kann, weil sie irgendwoher „Insiderwissen“ hat? Irgendwas mit enormen Gewinn? Lass das von Irgendjemanden prüfen, des das überschauen kann. Selbst wenn das einen kleinen Betrag kosten wird, ist das im Verhältnis zu Deiner „grösseren Summe“ wenig und sicher gut angelegtes Geld.
Ob das beglaubigt sein muss oder nicht, bei grösseren Beträgen sollte man so vorsichtig wie möglich sein. Ohne eine rechtskundige Person würde ich da keinen Vertrag formulieren. Und ein Notar ist da sicher nicht die schlechteste Adresse.
Hallo und danke für die Antwort,
Das Geld soll in kryptowährung angelegt werden. Ich kenne mich damit nicht aus darum so sie alles machen, ich kenne das Risiko. Habe auch volles Vertrauen in sie, es geht nur darum fals sie sterben sollte das dass Geld dann nicht weg ist weil ich nicht beweisen kann das es mein Geld ist. Reicht ein Darlehnvertrag auch ohne notarliche Beglaubigung?
Würde mir ja keiner glaube wenn ich dann komme und sage das ist mein Geld.
wenn das deine einzige Sorge ist, ließe die sich sicher mit einem Vertrag beseitigen.
Interessiert dich und deine Schwiegertochter denn überhaupt nicht, ob das, was ihr vorhabt, ggf. als Steuerhinterziehung und /oder Geldwäsche gewertet werden könnte ? Steuerpflichtige Gewinne würden dann doch deinem persönlichen Steuersatz unterliegen. Wie sollte das legal funktionieren mit dem Gewinn, den ggf. deine Schwiegertochter mit deinem Geld erzielt?
Ich würde deshalb von diesem Plan abraten, zumal größere Verluste das Verhältnis zu deiner Schwiegertochter belasten könnte.
Wenn du meinst, hochriskant spekulieren zu müssen, dann mache es doch auf eigene Rechnung und lasse dich dabei von deiner Schwiegertochter beraten.
Wünsche schöne Osterfeiertage und allzeit gute Anlageentscheidungen.