Hallo,
angenommen, zwei Freunde kauften sich gemeinsam ein Auto. Es steht -wie üblich- nur einer im Kaufvertrag und auch nur einer im KFZ-Brief. Um sich nun im Falle eines Streites abzusichern, schliessen die Freunde einen Vertrag, indem beide angeben, dass der Wagen beiden gemeinsam gehört und beim Wiederverkauf auch beide denselben Erlös bekommen.
Wäre so ein Vertrag auch tatsächlich rechtswirksam oder stünde der mitzahlende Freund, wenn es wirklich zu Streitigkeiten käme, trotz Vertrag im Regen?
Wie müsste so ein Vertrag lauten: Vertrag, Vereinbarung oder Bestätigung?
Welche Bestandteile sollte er enthalten, um wirklich rechtskräftig zu sein?
Danke, eine Unwissende.