Vertrag bei gemeinsamem Autokauf unter Freunden?

Hallo,

angenommen, zwei Freunde kauften sich gemeinsam ein Auto. Es steht -wie üblich- nur einer im Kaufvertrag und auch nur einer im KFZ-Brief. Um sich nun im Falle eines Streites abzusichern, schliessen die Freunde einen Vertrag, indem beide angeben, dass der Wagen beiden gemeinsam gehört und beim Wiederverkauf auch beide denselben Erlös bekommen.

Wäre so ein Vertrag auch tatsächlich rechtswirksam oder stünde der mitzahlende Freund, wenn es wirklich zu Streitigkeiten käme, trotz Vertrag im Regen?

Wie müsste so ein Vertrag lauten: Vertrag, Vereinbarung oder Bestätigung?

Welche Bestandteile sollte er enthalten, um wirklich rechtskräftig zu sein?

Danke, eine Unwissende.

Hi !

Die beiden würde eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen (vgl.§§ 705 ff BGB). Diese besteht bereits, wenn sich die beiden einigen, das Auto gemeinsam zu kaufen. Ein gesonderter schriftlicher Vertrag ist für das Zustandekommen dieser GbR nicht erforderlich. Sicherer ist natürlich, den Vertrag schriftlich festzuhalten.

Punkte, die reingehören sind unter anderem:

  • Gründung (Datum, Gründer)
  • Zweck (Erwerb, gemeinsame Nutzung, Veräußerung eines Kfz; vielleicht auch gleich die Fahrgestellnummer mit angeben?)
  • Beitrag (Höhe, wie geleistet (bar, Konto,…))
  • Umfang der jeweiligen Nutzung (je 50%?)
  • Verteilung der Fixkosten, wie Versicherung, Steuern,… (Nach Nutzungsanteil, je zu 50%)
  • Beendigung der Gesellschaft (durch Verkauf, durch Tad eines Gesellschafters,…)
  • Ausschluss eines Gesellschafters aus der GbR (welche Gründe dürfen dafür möglich sein, wie berechnet sich die Abfindung)

Vielleicht auch einfach mal in Bibliothek (Uni Fachrichtung Recht) gehen. Dort gibt es sowohl Kommentare zum BGB als auch Vertragsmuster für die GbR.

BARUL76