Vertrag bei gemeinsamem ETW-Kauf!?

Hallo,

2 Personen ( unverheiratet ) sind am überlegen, eine Eigentumswohnung gemeinsam zu kaufen bzw zu finanzieren.

Wie geht man in so einem Fall rechtlich vor, denn man will ja auch abgesichert sein, falls eine trennung/Streitigkeiten kommen bzw Tod einer Person!?

Es ist so, dass beide 50 % des Kredites zurückzahlen würden, und 1 Person das EK i.H.v. 20t€ zahlen würde. Und wie ist das dann üblicherweise, wenn die Frau zB zum erziehungsurlaub zu Hause bleibt!?

JuTi3

Hallo,

vorausgesetzt, ihr seid ein intaktes Paar, dann würde ich euch vorschlagen, das ihr das Wohneigentum einfach gemeinschaftlich erwerbt. Mit dem Eigenkapital könnt ihr ja einen Kreditvertrag machen (A leiht B die Hälfte des Eigenkapitals unverzinslich, zu kündigen mit einer Frist von…). Die Bank interessiert sich nicht für euren untereinander geschlossenen Kreditvertrag, bei Trennung kann der zinslose Kredit dann gekündigt werden.

Andere Variante wäre, ein Partner erwirbt das Wohneigenum und vermietet an den anderen im Untermietverhältnis. Das ist auch sehr klar und übersichtlich, benachteiligt aber den nichterwerbenden Partner, da der kein Eigentum erwirbtund vielleicht im Alter, bei Trennung oder Tod dann mit leeren Händen dasteht.

Zu kompliziert bringt erfahrungsgemäß nichts. Also lieber einfach, klar und übersichtlich, und wenn einmal tatsächlich Probleme auftreten, dann miteinander reden.

Mit dem Erziehungsurlaub solltet ihr nur vorher überlegen, ob das Einkommen des Mannes alleine ausreicht, um den Kredit zu bedienen. Das sollte euch euer Finanzierer vorrechnen.

Gruß

Der Häuserprofi

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Moin,

Wie geht man in so einem Fall rechtlich vor, denn man will ja
auch abgesichert sein, falls eine trennung/Streitigkeiten
kommen bzw Tod einer Person!?

Lasst euch entsprechend der Prozentsätze, die jeder vermutlich beisteuert, im Grundbuch eintragen.

Bei Tod ist das etwas komplizierter, wenn noch andere vorrangige Erben da sind. Auf jeden Fall solltet ihr ein Testament machen, indem der andere entsprechend begünstigt wird und Risiko lebensversicherung entsprechend der Kredithöhe abschließen.

Es ist so, dass beide 50 % des Kredites zurückzahlen würden,
und 1 Person das EK i.H.v. 20t€ zahlen würde. Und wie ist das
dann üblicherweise, wenn die Frau zB zum erziehungsurlaub zu
Hause bleibt!?

Ich würde dann an den Eigentumsverhältnissen nichts ändern. Schließlich bleibt der eine Partner ja nicht zu Hause, um seinen Hobbies zu frönen, sondern um (unentgeldlich) das gemeinsame Kind großzuziehen und den Haushalt zu schmeißen. Aber wie jemand vorher schon schrieb, wenn ihr euch die Wohnung jetzt mit einem Gehalt nicht leisten könnt, könnt ihr das vermutlich auch dann nicht, wenn Nachwuchs da ist.

Gruß
Marion

Hi !

In letzter Zeit wird auch in der Fachliteratur immer mehr das Modell präferiert, dass ihr eine GbR gründet und die GbR die ETW erwirbt. In den GbR-Vertrag (Schriftform nicht erforderlich, aber zu empfehlen) sollten u.a. aufgenommen werden:

  • Zweck: Erwerb + Bewirtschaftung ETW (?)
  • Art, Höhe und Zeitpunkt der Einlage
  • Konsequenzen bei Nichteinhaltung
  • Auflösungsgründe für die GbR (und was passiert dann mit der Wohnung: Vermietung, Verkauf,…
  • Höhe einer möglichen Abfindung bei Ausschluss eines Gesellschafters sowie die Zahlungsmodalitäten dieser Abfindung

Wenn diese Punkte dann vorab schon einmal geklärt sind, lebt es sich für beide auch sehr viel angenehmer. Am wichtigsten ist, dass man bereits jetzt alle denkbaren Fälle durchspielt und die entsprechende Lösung schriftlich fixiert.

Der GbR-Vertrag muss nicht unbedingt von einem Anwalt/Notar erstellt/durchgesehen werden. Es empfiehlt sich aber, da dort wahrscheinlich noch einmal ein paar Punkte angesprochen werden, die man vorher gar nicht bedacht hat.

BARUL76