Vertrag Beitragserhöhung

Liebe Wissenden,

wenn man seit dem 01.11.2001 in einem Fitnessstudio trainiert und der Vertrag verlängert sich immer um 12 Monate. Wie kann der Besitzer die Beiträge erhöhen? In einem Fall wurden jeden Monat 35€ bezahlt. Nun will der Besitzer auf 45€ erhöhen. Kann er es einfach so? Die Leistungen in dem Studio sind schlechter geworden. Weniger Platz, unsauber, etc…
Klar wird Strom, etc teurer, aber kann er das einfach mitten im Jahr? Oder kann er den Beitrag erst zur nächsten Vertragsverlängerung erhöhen? Weil wenn man kündigt, kann man das nur nach einem Jahr.
Um wieviel Prozent darf er erhöhen?

Vielen lieben Dank!!!

Mit freundlichen Grüßen
Esmiralder

Hallo,
um es kurz zu machen: solche Details sollten im Vertrag und/oder den AGB des Betreibers stehen. Im Prinzip gilt der Rechtsgrundsatz, daß Verträge einzuhalten sind - und zwar von beiden Seiten. Wenn der Vertrag also für ein Jahr zu x Euro abgeschlossen ist, gilt das auch.
Oft ist es so, daß Änderungen, die der Betreiber nicht zu vertreten hat (bestes Beispiel die Mehrwertsteuererhöhung letztes Jahr) sofort weitergegeben werden dürfen aber bei allen anderen Änderungen der Kunde widersprechen kann. Was passiert, wenn der Kunde nicht zustimmt, sollte auch geregelt sein. Das geht von einem Sonderkündigungsrecht bis dahin, daß der Vertrag bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu den alten Konditionen weitergeführt wird und dann endet.

Cu Rene
IANAL

Hallo, danke für die schnelle Antwort. In dem Vertrag steht nur drin, dass er sich immer um 12 Monater verlängert.Es ist ja verständlich, dass Beiträger erhöht werden. Die Frage ist ja nur die, ob er es einfach so wärend der Vertragslaufzeit machen darf, oder ob er in diesem Fall bis November warten muß um den Beitrag zu erhöhen. Sollte der Beitrag in dem Fall erst im November erhöht werden, ist ja auch alles ok.

Wie gesagt, dass kann man in den AGB regeln, doch selbst wenn was drin stehen würde hierzu könnte man sich noch auf den Standpunkt stellen, dass es sich um eine überraschende Klausel handelt und sie damit ungültig wäre zumal die Preiserhöhung nicht gerade moderat ist.

Da sich die Verträge immer nur um ein weiteres Jahr verlängern würd ich das mal als preisgebundene Verträge klassifieren aber bin verbraucherfreundlich kann man auch anderst sehen :stuck_out_tongue:.

Da wie der Vorredner schon gesagt hat Verträge zu halten sind würde ich mal sagen, dass hier ein neues Angebot vorliegt. Wäre dann nur fraglich, ob man dazu Stellung nehmen muss. Schweigen hat im Rechtsverkehr nur ausnahmsweise eine rechtliche Bedeutung. Bei Fällen wo ein Verbraucher auf einer Seite steht wird das selten angenommen.

Zur Sicherheit aber auf jeden Anschreiben und den Zugang belegen können also durch Zeugen lesen, kuvertieren und einwerfen lassen. Ob Du das Kind nun Widerspruch, Kündigung wie auch immer nennst ist nicht relanvant. Mußt nurklar machen, dass Du an dem Vertrag zu den neuen Konditionen kein Interesse mehr hast.

Gruß Andreas

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wenn man seit dem 01.11.2001 in einem Fitnessstudio trainiert
und der Vertrag verlängert sich immer um 12 Monate. Wie kann
der Besitzer die Beiträge erhöhen? In einem Fall wurden jeden
Monat 35€ bezahlt. Nun will der Besitzer auf 45€ erhöhen. Kann
er es einfach so?

Das kann er nur, wenn er sich dieses Recht im Vertrag ausdrücklich vorbehalten hat. Steht im Vertrag nichts dazu, dann kann er auch nicht einfach einseitig die Beiträge erhöhen. Dabei spielt es dann auch keine Rolle, ob er die Erhöhung mitten im Vertragsjahr oder mit Wirkung zu dem Zeitpunkt verlangt, zu dem die automatische Verlängerung eintritt. In diesem Fall kann er die Beiträge nur dadurch erhöhen, dass er den bestehenden Vertrag kündigt und dem Kunden den Abschluß eines neuen Vertrages mit den höheren Beiträgen anbietet.