Vertrag bis zum Laufzeitende zahlen müssen?

Hallo,

angenommen, ein Mitglied in einem Verein kündigt seinen Vertrag. Die Laufzeit geht noch bis irgendwann ins nächste Jahr hinein. Das Mitglied denkt (oder behauptet zumindest), dass der monatliche Mitgliedsbeitrag nicht mehr gezahlt werden muss, sobald die Kündigung abgeschickt wird (und nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit).
Gibts es irgendeinen Paragraphen oder ein Urteil, in welchem genau beschrieben steht, dass jenes Mitglied unrecht hat?

Gruß,
SNAFU

Hallo,

angenommen, ein Mitglied in einem Verein kündigt seinen
Vertrag. Die Laufzeit geht noch bis irgendwann ins nächste
Jahr hinein.

sowas (Austritt/Kündigung d. Mitgleidschaft) sollte eigentlich in der Satzung festegelgt sein.

Agnes

Ergänzungsfrage
Hallo,
wenn ich beim Finanzamt kündige, muss ich dann ab Postausgang keine Steuern mehr zahlen?
Grüße
Ulf

:wink: