Hallo,
ich habe einen Vertrag bekommen den ich zwar unterschrieben habe, aber bisher nicht abgegeben.Muß ich nun die Kündigungsfristen einhalten oder kann man einfach so aussteigen?
Hallo,
ich habe einen Vertrag bekommen den ich zwar unterschrieben habe, aber bisher nicht abgegeben.Muß ich nun die Kündigungsfristen einhalten oder kann man einfach so aussteigen?
Hi,
PROBEARBEITSVERHÄLTNIS
Für ein Probearbeitsverhältnis (in der Regel nicht länger als sechs Monate)
gelten alle arbeitsrechtlichen Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.
Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die
Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer gesetzlichen Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Im Tarifvertrag kann eine andere Frist vereinbart sein.
Möglich ist auch die Vereinbarung einer Probezeit als befristetes Arbeitsverhältnis.
Die Probe ist als sachlicher Grund für ein befristetes Arbeitsverhältnis
anerkannt. Der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung
kann jedoch die Befristung ausschließen.
http://www.bmwa.bund.de/Navigation/root,did=18408.html
Lad Dir die Broschüre als PDF herunter.
Da steht noch mehr interessantes drin.
mfg
W.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo
Du mußt die vertraglich vereinbarten Fristen einhalten. Daß Du den AV noch nicht abgegeben hast, ist eigentlich irrelevant. Es könnte(!) anders aussehen, wenn die Möglichkeit der Annahme des Angebotes zeitlich begrenzt war und die Abgabe des unterschrieben AV voraussetzte. Aber auch dann sind die gesetzlichen Mindestküfristen oder die eines anzuwendenden TV einzuhalten. In allen anderen Fällen hast Du das Angebot ja angenommen.
Gruß,
LeoLo