Hallo,
was wäre, wenn man ein Fax erhielte, in dem stünde, daß ein Vertrag
durch Unterschrift und Rücksendeng per Fax zustandekommen würde.
Die Widerufsfrist von 2 Wochen wäre verstrichen.
Man hätte dieses irrtümlich zurückgefaxt, da man den Inhalt nicht
richtig gelesen hätte.
Wäre diese Art von Vertrag rechtens ?
Danke.
Hallo,
gemäß § 145 ff BGB kommt ein Vertrag durch Angebot und Annahme zustande. Jetzt könnte ich noch ausholen die zwei übereinstimmenden Willenserklärungen aufzählen und so weiter.
Der Vertragspartener hat ein Angebot unterbreitet und dieses ist wenn ich es richtig verstanden habe durch Rücksendung eines Antwortfaxes angenommen worden.
Jetzt käme noch die Widerrufmöglichkeit nach Fernabsatz in Frage, aber wie selbst festgestellt ist diese Frist verstrichen.
Na, wie sollte nun die Antwort sein.
Ja, ein Vertrag ist zustande gekommen.
Gruß
P.
Hallo,
eventuell könnte man noch wg. Irrtum anfechten (http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html). Allerdings müsste hierfür schon das Auftragsformular z.B. irreführend gestaltet sein, wenn z.B. groß draufsteht „kostenlosen Katalog anfordern“ und im Kleingedruckten ein Abonnement bestellt wird.
Viele Grüße
Thomas
Hallo,
eventuell könnte man noch wg. Irrtum anfechten
(http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html). Allerdings müsste
hierfür schon das Auftragsformular z.B. irreführend gestaltet
sein, wenn z.B. groß draufsteht „kostenlosen Katalog
anfordern“ und im Kleingedruckten ein Abonnement bestellt
wird.
für eine irrtumsanfechtung gem. § 119 I 2.Alt. (bzgl. des fehlenden erklärungsbewusstseins) genügt der irrtum beim erklärenden.
einer irreführende ausgestaltung bedarf es nicht.
sie ist aber sehr hilfreich (bzw. die einzige möglichkeit der erfolgreichen geltendmachung) bei der den anfechtenden treffenden darlegungs- und beweislast.