Vertrag einfach auflösen?

Hallo,

A hat mit B einen Vertrag über (freiberufliche) Zusammenarbeit, Kündigungsfrist:"…beide Seiten mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich kündigen", Umfang:"…generell^175 Stdn/Monat notwendig" Bezahlung nach Stunden. Heute Fax an A mit Kündigung „…hiermit kündige ich fristgerecht zum 17.2.06. Ich möchte die Zusammenarbeit mit dem heutigen Tag auflösen. Bitte geben Sie Ihren Schlüssel ab. Freundliche Grüße“. A soll also nicht mehr am Arbeitsort erscheinen, steht ihm trotzdem das Honorar für die vereinbarten Stunden bis zum Febr. 06 zu? Muß er ständig seine Arbeit anbieten? Kann er (als Freiberufler) wg. Scheinselbständigkeit belangt werden? (viel mehr konnte er nebenbei ja nicht mehr arbeiten). Der Grund für die Kündigung ist wohl in der Verärgerung von B über die fachlichen Meinungen von A (für die er ja engagiert war und die ihm auch niemand vorschreiben darf (Medizin)), es gab jedoch nie eine Abmahnung oder sonst etwas eindeutig Aussagekräftiges (und es ist auch nur eine Vermutung von A) Die Kündigungsfrist ist übrigens auf Wunsch von B am 1.7.05 von1 auf 3 Monate verlängert worden.

Fragen, nichts als Fragen. Gibt es Antworten?

Viele Grüße
Carlo

Hallo,

A hat mit B einen Vertrag über (freiberufliche)
Zusammenarbeit, Kündigungsfrist:"…beide Seiten mit einer
Frist von 3 Monaten schriftlich kündigen",
Umfang:"…generell^175 Stdn/Monat notwendig" Bezahlung nach
Stunden. Heute Fax an A mit Kündigung „…hiermit kündige ich
fristgerecht zum 17.2.06. Ich möchte die Zusammenarbeit mit
dem heutigen Tag auflösen. Bitte geben Sie Ihren Schlüssel ab.
Freundliche Grüße“. A soll also nicht mehr am Arbeitsort
erscheinen, steht ihm trotzdem das Honorar für die
vereinbarten Stunden bis zum Febr. 06 zu?

Nach den vorliegenden Infos: ja.
Man sollte aber noch mal den Vertrag genau lesen, wie es ggf. mit Minderstunden undd deren Bezahlung und wie mit der „ausserordentlichen Kündigung“ aussieht.

Kann er (als Freiberufler) wg. Scheinselbständigkeit belangt werden?
(viel mehr konnte er nebenbei ja nicht mehr arbeiten).

Das trifft nicht A, sondern B, weil er SV- Beiträge nachzahlen muss.

Muß er ständig seine Arbeit anbieten?

m.E. nein, andererseits wenn A Herrn B an das Bein pinkleln will (s. vorige frage), kann es hilfreich sein.

Der Grund für die Kündigung ist wohl …

hier unerheblich.

Da ich kein RA bin und es hier wahrscheinlich um lecckere Summen geht, könnte ein Gang zum Fachmann (RA) ganz hilfreich für A sein.

Ciao maxet.

Hallo Maxet,

Danke für Deine Auskunft. Etwas habe ich nicht verstanden: wieso müßte B nachzahlen, müßte A das denn nicht auch?
2. Minderstundenvereinbarung läge nicht vor, bezahlt werden nur geleistete Stunden (aber 175/Monat sind vorgesehen). Vielleicht einen Durchschnittswert der letzten 12 Monate bilden und den einfordern?
3. Fachmann ist wahrscheinlich teurer als der zu erwartende Betrag, da A aus Nachlässigkeit seine private Rechtsschutz nicht auf eine gewerbliche umgestellt hat (ist das denn überhaupt eine arbeitsrechtliche oder nur eine „simple“ Vertragsfrage?

Viele Grüße

Carlo

Hallo,

A hat mit B einen Vertrag über (freiberufliche)
Zusammenarbeit, Kündigungsfrist:"…beide Seiten mit einer
Frist von 3 Monaten schriftlich kündigen",
Umfang:"…generell^175 Stdn/Monat notwendig" Bezahlung nach
Stunden. Heute Fax an A mit Kündigung „…hiermit kündige ich
fristgerecht zum 17.2.06. Ich möchte die Zusammenarbeit mit
dem heutigen Tag auflösen. Bitte geben Sie Ihren Schlüssel ab.
Freundliche Grüße“. A soll also nicht mehr am Arbeitsort
erscheinen, steht ihm trotzdem das Honorar für die
vereinbarten Stunden bis zum Febr. 06 zu?

Nach den vorliegenden Infos: ja.
Man sollte aber noch mal den Vertrag genau lesen, wie es ggf.
mit Minderstunden undd deren Bezahlung und wie mit der
„ausserordentlichen Kündigung“ aussieht.

Kann er (als Freiberufler) wg. Scheinselbständigkeit belangt werden?
(viel mehr konnte er nebenbei ja nicht mehr arbeiten).

Das trifft nicht A, sondern B, weil er SV- Beiträge nachzahlen
muss.

Muß er ständig seine Arbeit anbieten?

m.E. nein, andererseits wenn A Herrn B an das Bein pinkleln
will (s. vorige frage), kann es hilfreich sein.

Der Grund für die Kündigung ist wohl …

hier unerheblich.

Da ich kein RA bin und es hier wahrscheinlich um lecckere
Summen geht, könnte ein Gang zum Fachmann (RA) ganz hilfreich
für A sein.

Ciao maxet.

Hallo

Es erscheint mir aber erst einmal unabdingbar, daß überhaupt abgeklärt wird, ob nicht doch ein „stinknormales“ Arbeitsverhältnis vorliegt.

Gruß,
LeoLo

Hallo Carlos,

Danke für Deine Auskunft. Etwas habe ich nicht verstanden:
wieso müßte B nachzahlen, müßte A das denn nicht auch?

weil m.W. der AG für die gesamten SV-Beiträge verantwortlich ist.

  1. Minderstundenvereinbarung läge nicht vor, bezahlt werden
    nur geleistete Stunden (aber 175/Monat sind vorgesehen).

Dies könnte bei entsprechender Vertragsformulierung heissen, dass 175h/Monat zu bezahlen sind, unabhängig von Feiertagen

  1. Fachmann ist wahrscheinlich teurer als der zu erwartende
    Betrag,

man könnte mit dem RA für 180EUR/h überlegen, wie man Ag verklickert, dass eine nette Behandlung des AN eventuell Nachfragen des FA unwahrscheinlkicher macht.

Ciao maxet.