Vertrag Erbengemeischaft

Lieber Experte, wir sind dabei privat einen Vertrag für unsere EG zu gestalten. Strittig sind folgende Fragen:
1.Ist in jedem Fall Einstimmigkeit erforderlich bei Beschlüssen zum Verkauf,Kauf oder Belastung von Grundstücken und Auflösung der Gemeinschaft ? §747 BGB ?
2.Ein Teil möchte gem. §749 BGB den Aufhebungsanspruch eines Miteigentümers ausschliessen, es sei denn es liegt ein wichtiger Grund vor. D.h. man begibt sich der Möglichkeit auf Auseindersetzung ? Was ist ein wichtiger Grund? Ein Teil der EG möchte den Ausschluss aber auf keinen Fall. Haben Sie da einen Tipp ? Kann man diesen Ausschluss zeitlich begrenzen; welche Frist wäre in so einem Fall sinnvoll oder ist es besser gleich auf den Ausschluss des Anspruchs verzichten?
Ich wäre wirklich dankbar, wenn ich dazu ein paar erläuternde Zeilen bekommen könnte. Danke im voraus.

guten Tag,
an bestimmte Regelungen über die Beschlüsse (Mehrheitsverhältnis, Berechnung), die Beschluss-Themen u.ä. sind die Beteiligten nicht gebunden. Der Aufhebungsanspruch ist ein bedeutender Punkt, der für die Zukunft schwere Einschnitte für den Einzelnen oder die Gemeinschaft bringen kann, je nach heutiger u n d nach späterer Wertung!! Der „Wichtige Grund“ ist der ständig sich verändernden Rechtsprechung und Lit.meinung unterworfen (die übrigens dann maßgebend ist, wenn der W.G. strittig wird). Im Palandt zu § 749 wird als W.G. z.B. genannt: Zerstörung des Vertrauens-verhältnisses bei d. Verwaltung; Tod e. Teilhabers -u.v.m. Die einzelnen Regelungen sollten Sie sehr gut überdenken (wenn man überhaupt so weit in die Zukunft schauen kann…). Auf jeden Fall rate ich, die Meinung eines dienstälteren Notars einzuholen, denn er wird sicher einige Knackpunkte ausführlicher erläutern, als ich es hier kann. Wichtig ist auch, an § 1010 BGB zu denken, falls er zutreffen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.

Hallo, ich bedanke mich für die Zeilen. Da ich in diesem Fall die eindeutige Mehrheit habe, werde ich dann dieser gravierenden Einschränkung nicht zustimmen, was wahrscheinlich vernünftig ist. Mal schauen, was dabei herauskommt.
Schöne Grüsse