Darum geht es doch überhaupt nicht!
Und was soll der Satz hier dann bedeuten:
„aber wenn dies nicht auf Freiwilligkeit beruht, sondern dieser zusätzliche Betrag ein Bestandteil bei der Aufnahme ist?“
Klar, aber die Frage ist, ob ich mich mit allen Regeln des
Vertrages abfinden muss
Nein. Es steht jedem frei, ein eigenes Angebot zu machen oder den Vertragsschluss ganz abzulehnen. Es ist ja (fast) niemand gezwungen, einen Vertrag abzuschließen.
Mir geht es nur darum zu
erfahren, was ich als Kunde in Frage stellen darf.
Als Vertragspartner darf man alles „in Frage stellen“; nur nach der Unterzeichnung des Vertrages wird es schwieriger. Dann gilt der Grundsatz pacta sunt servanda, von dem das Gesetz natürlich auch wieder Ausnahmen kennt.
Der bereits
angeführte Fall, der ja auf einer Klage beruht, hat ja nun
auch dazu geführt, dass ich als Kunde durchaus meinen
mitgebrachten Sprudel trinken darf.
Wenn man es ganz genau sieht, durfte der Kunde das auch schon vorher. Das Gericht stellt ja nur fest, was rechtens ist.
Und so gibt es in der
Geschichte der Vertragsregelungen mit Fitness-Studios einige
Beispiele, die sich nacher als unhaltbar erwiesen, weil
einfach nicht rechtens. Daher meine ganz schlichte und
einfache Frage, die ich hier nicht noch einmal wiederhole 
Und wenn dann die schlichte Antwort darauf lautet: Nein, liebe
Kim, du musst dich, wenn du in diesem Studio trainieren
willst, mit einer Verwaltungsgebühr, einem zweijährigen
Vertrag, aus dem du auch aus triftigen Gründen nicht
aussteigen kannst, einer zu leistenden Kostenpauschale wegen
Getränken, einer anteiligen Gebühr für die Putzfrau, einer
implizierten Trinkgeldpauschale für die Kurstrainer und einer
Teilnahme an einer Toilettenputzaktion 1x pro Woche abfinden,
denn das alles ist rechtens und darf von einem Mitglied des
Fitness-Studios vertraglich verlangt werden, reicht mir diese
Auskunft tatsächlich schon aus
Und ich suche mir ein
anderes Studio mit anderen vertraglichen Regelungen.
Perfekt. So funktioniert Marktwirtschaft.
Oder aber
ich erfahre, was ich in Frage stellen kann, weil nicht ganz
koscher. Allerdings frage ich mich dann, was du demjenigen
gesagt hättest, der gegen das Trinken von mitgebrachten
Getränken angegangen ist? Pech? Na ja, zum Glück hat der nicht
alles als gegeben hingenommen und sich nicht ganz dem Vertrag
mit seinem Studio gefügt.
Wie ich ja schon mehrfach sagte, es gibt diverse Ausnahmen vom Grundsatz pacta sunt servanda. Im Fall der Getränke handelt es sich wohl um eine Frage des AGB-Rechts (§§ 305 ff. BGB). Eine reine Wertungsfrage übrigens, die man auch anders entscheiden kann.
Gruß Kim