Vertrag Fitness-Studio

Hallo liebe Experten,

ich hoffe, meine Fragen können hier beantwortet werden.

Viele Fitness-Verträge belaufen sich auf mehrere Monate, spezielle wenn man in den Genuss eines günstigeren Beitrags kommen will.

Meine 1. Frage:
Kann man aus einem solch langjährigen Vertrag aufgrund einer Schwangerschaft oder einer schweren Krankheit - durchaus mit Bescheinigung des Arztes - vorzeitig aussteigen?

Meine 2. Frage:
Oft sind Fitness-Studio-Verträge richtige Knebelverträge mit vielen zusätzlichen Kosten wie Starterpaket, Verwaltungsgebühr, Getränkepauschale etc. Wo kann ich erfahren, ob dies alles rechtens ist und für mich als Kunden, der ich vielleicht kein Starterpaket brauche, weil ich das Fitness-Studio nur wechsel, einen fairen und nicht überteuerten Vertrag aushandeln? Bleibt mir da nur die Suche nach dem richtigen Studio oder kamm man aufgrund von allgemeingültigen Regelungen jeden Vertag aushandeln.

Vielen Dank!!! sagt Kim

Kann man aus einem solch langjährigen Vertrag aufgrund einer
Schwangerschaft oder einer schweren Krankheit - durchaus mit
Bescheinigung des Arztes - vorzeitig aussteigen?

Da lohnt sich zunächst ein Blick in den Vertrag (inkl. der AGB), hilfsweise in § 314 BGB.

Meine 2. Frage:
Oft sind Fitness-Studio-Verträge richtige Knebelverträge mit
vielen zusätzlichen Kosten wie Starterpaket,
Verwaltungsgebühr, Getränkepauschale etc. Wo kann ich
erfahren, ob dies alles rechtens ist und für mich als Kunden,
der ich vielleicht kein Starterpaket brauche, weil ich das
Fitness-Studio nur wechsel, einen fairen und nicht
überteuerten Vertrag aushandeln? Bleibt mir da nur die Suche
nach dem richtigen Studio oder kamm man aufgrund von
allgemeingültigen Regelungen jeden Vertag aushandeln.

Ich weiß nicht, wieso du hier das unpassende Wort „Knebelvertrag“ benutzt, wenn du dich z.B. auf „Verwaltungsgebühren“ beziehst. Jedenfalls kannst du natürlich alles aushandeln. Die „allgemeingültige Regel“ dafür heißt Vertragsfreiheit. Es wird vermutlich nicht funktionieren, weil natürlich auch das Fitnessstudio Vertragsfreiheit genießt und keineswegs gezwungen ist, mit dir überhaupt einen Vertrag, geschweige denn zu bestimmten Bedingungen abzuschließen.

Vielen Dank!!! sagt Kim

Bitte!!! sagt Levay

Hi Kim,
da Levay Rechtsexperte ist, würde ich seine Äußerungen als sehr qualifiziert erachten.

ich kann leider nur Urteile ohne Bezugspunkte angeben, da ich solche oft nur lese, mir aber die Bezugspunkte nicht merke *sorry*
Bin halt keiner der Recht studiert hat, mir fehlen deshalb oft unterlagen.

Bei Gesetzen „blättere“ ich gerne aber mal unter http://bundesrecht.juris.de/
Mit der richtigen Suchanfrage stößt man auf alle Gesetze.

Ein Verbot von Verzehr eigener Getränke z.B. soll laut aktueller Rechtssprechung ungültig sein.
Dementsprechnd würd ich sagen, dass ein „Zwangskonsum“ auch nicht gültig ist.
Wenn der Studiobeitrag aber schon Getränkeverzehr beinhaltet, ist das ja ein kostenloser „Zusatzservice“ und kein Zwang.

Wenn ich wegen geringerer Gebühr einen Langzeitverterag abschließe, so weiß ich im Voraus, dass ich vor Ende der Laufzeit (ohne außerordetnliche Gründe) den Vertrag auch nicht kündigen kann.
Wenn der Betreiber einer ordentlichen vorzeitgen Kündigung unter der Bedingung zustimmt, dass das zu zahlende Entgelt an die kürzere Laufzeit angepasst wereden soll, so ist dagegen eigentlich nichts eizuwenden.
Die Kalkulation beruhte auf Langzeitnutzung. Bei kürzerer Nutzung kann die Kalkulation dementpsrechend revidiert werden und man zahlt halt nach.
Da der Betreiber in diesem Fall ja nicht gezwungen ist, einer Kündigung zuzustimmen ist es trotz Nachzahlung ein Entgegenkommen seinerseits. Ich kann dieses Angebot annehmen oder den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit erfüllen.

Gruß
BJ

Hallo,

vielen Dank für die schnlle Antwort! :smile:

Ich weiß nicht, wieso du hier das unpassende Wort
„Knebelvertrag“ benutzt, wenn du dich z.B. auf
„Verwaltungsgebühren“ beziehst.

Dies bezog sich auf die lange Bindung und ich als möglicher Kunde empfinde das dann durchaus so. Und da ich kein Experte bin, suche ich hier ja auch nach Rat :smile: Daher sorry für die unqualifizierten Ausdrücke.

alles aushandeln. Die „allgemeingültige Regel“ dafür heißt
Vertragsfreiheit. Es wird vermutlich nicht funktionieren, weil
natürlich auch das Fitnessstudio Vertragsfreiheit genießt und
keineswegs gezwungen ist, mit dir überhaupt einen Vertrag,
geschweige denn zu bestimmten Bedingungen abzuschließen.

Natürlich - aber verständlich ist ja auch, dass kaum jemand Geld zu verschenken hat und als Unwissender nicht in eine Geldfalle hineintappen will, weil man gar nicht weiß, was man hätte aushandeln können. Und wenn man rechtlich nicht fit ist, hinterfragt man entweder viel - auch was selbstverständlich für den Experten erscheint - oder man nimmt als als gegeben, was man vielleicht nicht als gegeben hätte nehmen müssen.

Viele Grüße von Corinne :smile:

Hallo,

noch eine kleine Nachfrage: Mir ist bekannt - was BigJohn angeführt hat:

Ein Verbot von Verzehr eigener Getränke z.B. soll laut aktueller
Rechtssprechung ungültig sein.

Daher möchte ich seine Vermutung noch einmal als Frage formulieren:

Ist eine Verpflichtung, einen monatlichen Beitrag für Getränke zu zahlen, dann dennoch in Ordnung?

Vielen Dank!

Viele Grüße von Kim :smile:

Ist eine Verpflichtung, einen monatlichen Beitrag für Getränke
zu zahlen, dann dennoch in Ordnung?

Hi Kim,
wenn du dich freiwillig dazu verpflichtest ist das deine Entscheidung und damit ok. (Siehe Levays Antwort)

Du zahlst dann und erhältst eine Gegnleistung ohne dass du dazu gezwungen wirst NUR deren Getränke zu konsumieren.
Sehe es wie Prepaidkarte mit Mindestumsatz … nur halt für Getränke

Gruß
BJ

Hallo,

aber wenn dies nicht auf Freiwilligkeit beruht, sondern dieser zusätzliche Betrag ein Bestandteil bei der Aufnahme ist? Das Studio kann es auch gar nicht anders regeln, weil sie gar nicht überprüfen könnten, wer diesen Betrag gezahlt hat und wer nicht, da die Getränke an der Bar nicht unter Beobachtung stehen und damit ein freier Zugriff erfolgen kann. Das ist ja an sich auch schön, da sich dieser Betrag bei regelmäßigem Besuch auch für den Kunden rentiert. Dennoch gibt es Kunden, die davon aus verschiedenen Gründen nicht Gebrauch manchen können oder wollen.

Viele Grüße von Kim

Hi Kim,

jetzt wird es wirklich „freiwillig“ *g*

Als erstes würde ich den Betreiber auf den Umstand aufmerksam machen.
Wenn er die getränke in einen Raum mit elektronischem Schloss astellen würde, könnte jedes „getränkemitglied“ eine Zugangschip erhalten und hätte damit Zugriff auf sein „Pre-Schluck-Konto“.
Die anderen bleiben halt draußen und müssen einzeln zahlen.

Ein Verzehr darf nicht erzwungen werden (hatten wir schon) - mir fällt da gerade eine bayrische Biergartenerordnung ein… ist da genau so *g*

Es gibt nur eins:
FREWILLIG auf eine Mitgliedschaft verzichten oder einen Einzelvertrag abschließen indem die Studiogebühr kostenlose Getränke enthält.

Frag mal den Geschäftsführer ob er darauf eibngeht.
Dein Beitrag wird bedeutend höher sein als dein Getränkeverzehr. Er verzichtet also auf dein Studiogeld weil er Getränkegeld haben will.

Man glaubt es nicht. Viele sind zu Verhandlungen bereit. Man muss nur den richtigen Ansprechpartner wählen.

Stduiobeitrag - Getränkebeitrag + Getränkebeitrag = kostenlose getränke…

und der Geschäftsführer hat auch „sein gesicht gewahrt“ weil du ja doch getränkebeitrag zahlst *g*

Gruß
BJ

1 „Gefällt mir“

aber wenn dies nicht auf Freiwilligkeit beruht, sondern dieser
zusätzliche Betrag ein Bestandteil bei der Aufnahme ist?

Es ist doch gerade Sinn und Zweck eines Vertrages, eine Regelung verbindlich zu treffen. Wer einen Vertrag abschließt, unterwirft sich diesem; nur deswegen wird er überhaupt geschlossen. Eine Pflicht aus einem Vertrag ist niemals (!) freiwillig; sonst wäre sie ja keine Vertragspflicht. Wozu bräuchte man Verträge, wenn sie nur regelten, was man freiwillig leisten kann?

Niemand zwingt den Kunden, einen Vertrag abzuschließen. Tut er es, muss er sich grundsätzlich daran halten. Das Gesetz regelt nicht diese Selbstverständlichkeit (sie ist naturrechtlich), sondern die zahlreichen Detailfragen und Ausnahmen.

Levay

Hallo

Es ist doch gerade Sinn und Zweck eines Vertrages, eine
Regelung verbindlich zu treffen. Wer einen Vertrag abschließt,
unterwirft sich diesem; nur deswegen wird er überhaupt
geschlossen. Eine Pflicht aus einem Vertrag ist niemals (!)
freiwillig; sonst wäre sie ja keine Vertragspflicht. Wozu
bräuchte man Verträge, wenn sie nur regelten, was man
freiwillig leisten kann?

Darum geht es doch überhaupt nicht!

Niemand zwingt den Kunden, einen Vertrag abzuschließen. Tut er
es, muss er sich grundsätzlich daran halten.

Klar, aber die Frage ist, ob ich mich mit allen Regeln des Vertrages abfinden muss oder ob ich Einzelheiten des Vertrages nicht doch auch aushandeln kann - vor allem dann, wenn ich als Kunde damit nur einen Nachteil habe. Dies kann ich aber nur aushandeln, wenn ich weiß, ob ich überhaupt Argumente habe und somit auch die Möglichkeit habe, etwas in Frage zu stellen, was aufgrund der Vertragsregelung als gegeben hinzunehmen ist, aber vielleicht nicht rechtens ist. Sonst würde ich ja in diesem Forum nicht nachfragen. Es geht mir nicht darum zu hören, dass Verträge ihre Berechtigung haben und ich mich als Kunde diesem unterwerfe. Das ist mir tatsächlich klar. Man sollte es nicht für möglich halten. Mir geht es nur darum zu erfahren, was ich als Kunde in Frage stellen darf. Der bereits angeführte Fall, der ja auf einer Klage beruht, hat ja nun auch dazu geführt, dass ich als Kunde durchaus meinen mitgebrachten Sprudel trinken darf. Und so gibt es in der Geschichte der Vertragsregelungen mit Fitness-Studios einige Beispiele, die sich nacher als unhaltbar erwiesen, weil einfach nicht rechtens. Daher meine ganz schlichte und einfache Frage, die ich hier nicht noch einmal wiederhole :smile: Und wenn dann die schlichte Antwort darauf lautet: Nein, liebe Kim, du musst dich, wenn du in diesem Studio trainieren willst, mit einer Verwaltungsgebühr, einem zweijährigen Vertrag, aus dem du auch aus triftigen Gründen nicht aussteigen kannst, einer zu leistenden Kostenpauschale wegen Getränken, einer anteiligen Gebühr für die Putzfrau, einer implizierten Trinkgeldpauschale für die Kurstrainer und einer Teilnahme an einer Toilettenputzaktion 1x pro Woche abfinden, denn das alles ist rechtens und darf von einem Mitglied des Fitness-Studios vertraglich verlangt werden, reicht mir diese Auskunft tatsächlich schon aus :smile: Und ich suche mir ein anderes Studio mit anderen vertraglichen Regelungen. Oder aber ich erfahre, was ich in Frage stellen kann, weil nicht ganz koscher. Allerdings frage ich mich dann, was du demjenigen gesagt hättest, der gegen das Trinken von mitgebrachten Getränken angegangen ist? Pech? Na ja, zum Glück hat der nicht alles als gegeben hingenommen und sich nicht ganz dem Vertrag mit seinem Studio gefügt.

Gruß Kim

1 „Gefällt mir“

Darum geht es doch überhaupt nicht!

Und was soll der Satz hier dann bedeuten:

„aber wenn dies nicht auf Freiwilligkeit beruht, sondern dieser zusätzliche Betrag ein Bestandteil bei der Aufnahme ist?“

Klar, aber die Frage ist, ob ich mich mit allen Regeln des
Vertrages abfinden muss

Nein. Es steht jedem frei, ein eigenes Angebot zu machen oder den Vertragsschluss ganz abzulehnen. Es ist ja (fast) niemand gezwungen, einen Vertrag abzuschließen.

Mir geht es nur darum zu
erfahren, was ich als Kunde in Frage stellen darf.

Als Vertragspartner darf man alles „in Frage stellen“; nur nach der Unterzeichnung des Vertrages wird es schwieriger. Dann gilt der Grundsatz pacta sunt servanda, von dem das Gesetz natürlich auch wieder Ausnahmen kennt.

Der bereits
angeführte Fall, der ja auf einer Klage beruht, hat ja nun
auch dazu geführt, dass ich als Kunde durchaus meinen
mitgebrachten Sprudel trinken darf.

Wenn man es ganz genau sieht, durfte der Kunde das auch schon vorher. Das Gericht stellt ja nur fest, was rechtens ist.

Und so gibt es in der
Geschichte der Vertragsregelungen mit Fitness-Studios einige
Beispiele, die sich nacher als unhaltbar erwiesen, weil
einfach nicht rechtens. Daher meine ganz schlichte und
einfache Frage, die ich hier nicht noch einmal wiederhole :smile:
Und wenn dann die schlichte Antwort darauf lautet: Nein, liebe
Kim, du musst dich, wenn du in diesem Studio trainieren
willst, mit einer Verwaltungsgebühr, einem zweijährigen
Vertrag, aus dem du auch aus triftigen Gründen nicht
aussteigen kannst, einer zu leistenden Kostenpauschale wegen
Getränken, einer anteiligen Gebühr für die Putzfrau, einer
implizierten Trinkgeldpauschale für die Kurstrainer und einer
Teilnahme an einer Toilettenputzaktion 1x pro Woche abfinden,
denn das alles ist rechtens und darf von einem Mitglied des
Fitness-Studios vertraglich verlangt werden, reicht mir diese
Auskunft tatsächlich schon aus :smile: Und ich suche mir ein
anderes Studio mit anderen vertraglichen Regelungen.

Perfekt. So funktioniert Marktwirtschaft.

Oder aber
ich erfahre, was ich in Frage stellen kann, weil nicht ganz
koscher. Allerdings frage ich mich dann, was du demjenigen
gesagt hättest, der gegen das Trinken von mitgebrachten
Getränken angegangen ist? Pech? Na ja, zum Glück hat der nicht
alles als gegeben hingenommen und sich nicht ganz dem Vertrag
mit seinem Studio gefügt.

Wie ich ja schon mehrfach sagte, es gibt diverse Ausnahmen vom Grundsatz pacta sunt servanda. Im Fall der Getränke handelt es sich wohl um eine Frage des AGB-Rechts (§§ 305 ff. BGB). Eine reine Wertungsfrage übrigens, die man auch anders entscheiden kann.

Gruß Kim

thx :smile: