Jetzt hat man einen Kündigungsbestätigung erhalten, wo drin
steht das der Vertrag zum 30.06.2011 endet.
da fällt mir ganz spontan die 3-Tage-Frist für eine Zustellung per Post ein.
§122 Abs. 2 Nr. 1 AO
Danach kann es natürlich sein, wenn die Kündigung auf dem 30.06. datiert ist, sie erst drei Tage später als zugestellt zählt / zählen kann. In solch einem Fall wäre diese dann nicht pünktlich angekommen.
Danach kann es natürlich sein, wenn die Kündigung auf dem
30.06. datiert ist, sie erst drei Tage später als zugestellt
zählt / zählen kann.
Eine Kündigung gilt dann als zugestellt, wenn sie zugestellt wurde, ganz egal, auf wann sie datiert ist. Eine Kündigung, die am 30.6 (zu spät) eingeworfen wurde, kann also ganz real erst am 1.4. zugestellt worden und gilt damit nicht nur als verspätet, sondern IST verspätet. (Es sei denn, es gibt irgendwo eine analog zum BGB § 573c lautende Bestimmung, die in diesem Fall anwendbar wäre und die ich übersehen habe.)
Sofern es sich nicht um ein Einschreiben handelt, kann der Empfänger natürlich auch bloß behaupten, sie wäre erst am 1.4. eingetroffen. Wer kann das schon nachprüfen?
Diese Erfahrung habe ich selber schon gesammelt.
Daß eine Kündigung zu spät eingegangen ist, ja. Daß aufgrund der Abgabenordnung eine rechtzeitige Kündigung als verspätet gilt … öhm … das halte ich für extrem unwahrscheinlich.
Vielleicht habe ich mich ein bisschen unglücklich ausgedrückt.
Im Kündigungsschreiben wird der Eingang der Kündigung am 30.03.2010 bestätigt.
Die Kündigung ist persönlich am 30.03.2010 abgegeben worden und auch von einer Kollegin unterschrieben worden.
Hat man jetzt die drei Monate Kündigungsfrist eingehalten?
Vielleicht habe ich mich ein bisschen unglücklich ausgedrückt.
Im Kündigungsschreiben wird der Eingang der Kündigung am
30.03.2010 bestätigt.
Die Kündigung ist persönlich am 30.03.2010 abgegeben worden
und auch von einer Kollegin unterschrieben worden.
Hat man jetzt die drei Monate Kündigungsfrist eingehalten?
Hi,
wenn ich das richtig verstanden habe ja. Was allerdings die Unterschrift der Kollegin soll?
Frag doch mal beim Studio nach, ob die sich nicht einfach vertippt haben und laß Dir eine geänderte Kündigungsbestätigung geben.
wie sind denn die kündigungsfristen?
3 Monate … zu wann? 3 Monate vor Vertragsende, 3 Monate jederzeit? Verlängert sich der vertrag nach den 2 Jahren evtl automatisch um ein weiteres Jahr?
Der Vertrag besagt, dass man mindestens 24 Monate im Club
Mitglied ist und das man dann danach eine Kündigungsfrist von
3 Monaten hat,zur Kündigung.
Man hat am 30.03.2010 gekündigt.
So wie du geschrieben hast, ist
Jetzt hat man einen Kündigungsbestätigung erhalten, wo drin
steht das der Vertrag zum 30.06.2011 endet.
2011 ein Schreibfehler, es müsste 2010 lauten. Wenn das „zum…“ nicht definiert ist, dann beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.
Lies aber den Passus zum Vertrag nochmal in Gänze nach. Ob zum „zum …“ etwas vermerkt ist.