Hallo,
Frau Schulz möchte Herrn Meier Geld für eine bestimmte Zeit zu einem bestimmten Zinssatz leihen. Beide kennen sich recht gut. Ist solch ein Vertrag durch die Unterschrift beider rechtskräftig oder sollten sie diesen notariell bzw. durch eine Person des öffentlichen Rechts beglaubigen lassen? Entstehen hierbei pauschal Kosten oder richtet sich dies nach der Geldsumme?
Gruß, Ingo
Da der Vertrag auch mündlich wirksam wäre, wäre er in Schriftform erst recht wirksam. Je nach Summe könnte es sich lohnen, den Vertrag durch einen Anwalt aufsetzen zu lassen. Bei durch Laien aufgesetzten Verträgen kommt es nach meiner Erfahrung immer wieder vor, dass, wenn diese versuchen, etwas besonders juristisch zu formulieren, am Ende unklar wird, was gemeint ist.
Eine Art notarielle Beurkundung allerdings ist nicht nötig, es sei denn, man möchte der Gläubigerin gleich einen Titel in die Hand geben, mit dem diese bei Zahlungsverzug die Zwangsvollstreckung betreiben kann.
Guten Tag,
Eine Art notarielle Beurkundung allerdings ist nicht nötig, es
sei denn, man möchte der Gläubigerin gleich einen Titel in die
Hand geben, mit dem diese bei Zahlungsverzug die
Zwangsvollstreckung betreiben kann.
gibt es für einen derartigen Vertrag einen Vordruck?
Gruß, Ingo
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Die Frage verstehe ich nicht ganz. Wenn ein notarieller Vertrag mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung aufgesetzt werden soll, muss man doch sowieso zum Notar gehen. Dem braucht man doch keine Vorlage zu geben.
Für normale Darlehensverträge gibt es natürlich Vorlagen. Da muss man mal bei Google suchen oder in ein schlaues Buch sehen. Allerdings nützen auch die besten Vorlagen nichts, wenn die Parteien sie abermals unklar ausfüllen. Auch da habe ich wieder einen Fall im Kopf, der mit anwaltlicher Beratung vielleicht anders ausgefallen wäre.