Vertrag für Küche

Hallo,

ich suche einen Nachmieter, der mir die Einkauküche ablöst. Was muß ich in den Vertrag schreiben?
Habe Angst, dass sie die Küche zwar nehmen, aber nicht bezahlen.

Danke
Gruß
Simone

Hi!

Du schreibst am besten:
Zahlungsbedingungen: Barzahlung bei Wohnungsübergabe.
Die komplette Kücheneinrichtung inklusive Elektrogeräten, Schränken und sonstiger Einbauten bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Person X.

Grüße,

Mathias

ich suche einen Nachmieter, der mir die Einkauküche ablöst.
Was muß ich in den Vertrag schreiben?
Habe Angst, dass sie die Küche zwar nehmen, aber nicht
bezahlen.

Danke
Gruß
Simone

Hallo!

Noch zur Ergänzung was Mathias geschrieben hat:

Gewährleistung ausschließen und auf Mängel (im Vertrag) hinweisen.

Gruß
Tom

Hi Simone,
das habe ich letztens auch gemacht. Mein „Vertrag“ sah in etwa wie folgt aus:

Die Einbauküche übernimmt der neue Mieter gegen eine Abschlagszahlung von x€. (…) Mit der Unterschrift bestätigen beide Parteien die ordnungsgemäße Übergabe der Küche und die Übergabe der x€. Gleichzeitig dient sie als Quittung für den Erhalt der x€.
Der Nachmieter hat die Küche begutachtet und ist über etwaige Sachmängel informiert. Sachmängelhaftung nach $x BGB wird vom Vormieter ausgeschlossen. [das ist die Gewährleistungsklausel, die Tom meinte]

Ich habe bei der Wohnungsübergabe dann den Wisch aus der Tasche gezaubert und der Nachmieterin vorgelegt. Wir hatten vorher natürlich abgesprochen, daß sie die Kühce übernimmt und zu welchem Preis. Das Geld hatte sie dann (ebenfalls abgesprochen) auch gleich dabei.
Sollte Dein Nachmieter ohne Kohle anrücken und Dich vertrösten wollen, setze vorsorglich einen weiteren Passus ein:

Die Zahlung der x€ erfolgte nicht bei Übergabe. Damit bleibt die Küche bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von [Dein Name]. Die Zahlung ist bis zum [Frist von max. 2 Wochen] zu richten an [Bankverbindung] oder persönlich zu übergeben. Sollte sie innerhalb dieser Frist nicht erfolgen, wird sie wieder ausgebaut [oder so ähnlich]

Oder wenn Du Angst hast, daß die erst sagen, wir wollen die Küche, und dann nachher nicht mehr die Rede von ist, mache einen Vorvertrag oder eine Absichtserklärung. Oder lasse Dir schon mal eine Rate bezahlen.

MfG
Julia

PS: Ob das juristisch so wasserdicht ist, weiß ich natürlich nicht - da können Dir andere Leute sicher mehr zu sagen.