Vertrag für Prospektverteilung?!?!

Hallo,

ich möchte in nächster Zeit Prospekte von Schülern austragen lassen. Es handelt sich um unregelmäßige Verteilungen, also immer bei Bedarf.
Dafür würde ich gerne einen Vertrag aufsetzen, ich weiß allerdings nicht was man alles für Punkte mit rein nehmen sollte…

Ich denke an:

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum der Verteiler
  • Bankverbindung der Verteiler, um den „Lohn“ zu überweisen
  • Menge der auszutragenden Flyer
  • Verteilungsdatum/Zeitraum
  • Punkt, das keine Flyer in Briefkästen mit „Bitte keine Werbung o.ä.“ eingeworfen werden dürfen
  • Das die Verteilung stichprobenartig überprüft wird.
  • Sollten mehr als x Prospekte übrig bleiben, sind diese zurückzugeben. Unter Menge X können die Prospekte in den Müll geworfen werden.
  • Unterschrift, falls Minderjährig auch Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

Fällt jemandem noch etwas ein was ich vergessen habe bzw. unbedingt mit aufgenommen werden sollte.

Sorry, Udek,

ich kenne mich auf dem Gebiet nicht aus. Kannst du da nicht etwas über ´s WEG rausfinden?

Viel Erfolg

t.:

Hallo udek87,

sorry, aber hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß,
wetzi6

Hallo, Ihre Aufzählung ist im wesendlichen richtig. Meines Erachtens gehört noch: Kündigungszeit sowie Stundenlohn/Bezahlung hinein. Beachten Sie bitte die einschlägigen Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetz und der Kinderarbeitsschutzverordnung.

Hallo!
Dazu frage bitte dein Steuerbüro. Dieklären alles für dich. Auch event. Besonderheiten bei Minderjährigen.
Auch eine event. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft in Betracht ziehen.
Ole

Hallo,

leider bin ich hier überfragt. Es könnten ja auch haftungsrechtliche Aspekte ins Spiel kommen. Wenn der Schüler beim Verteilen z.B. einen Briefkasten beschädigt oder selbst mit dem Fahrrad stürzt. Da würde ich besser einen Anwalt fragen. Liebe Grüße Schlagermann

Hallo,
der Lohn pro Verteilung bzw. je nach Vertragsart der Stückpreis pro Flyer sollte im Arbeitsvertrag aufgenommen werden und die Laufzeit des Arbeitsvertrags (z. B. läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 1 Woche von beiden Seiten gekündigt werden.

Gruß
Hutsch

Hallo
in solchen Verträge kann man zu viel hereinschreiben oder auch etwas vergessen haben und immer wieder bei Neuverträgen hinzunehmen. Man lernt in solchen Dingen leider nie aus.
Aufpassen „Jugendschutzgesetz“ usw beachten!
Die vorgegebenen Daten waren schon einmal ganz gut.
Es würde jetzt zu weit führen, wenn ich alle vielleicht auch unnötigen Punkte als Vorschlag aufführen würde.
Wichig ist aber, dass alle Mitarbeiter angemeldet werden und dazu die Versicherungsdaten ordnungsgemäß vorgelegt werden. Für die Mitarbeiter eine Ab- und Versicherung abgeschlossen wird, wenn denen mal etwas passieren sollte. Kündigungszeiträume, was geschieht bei Krankheit, gibt es Urlaub -darauf haben auch 400-Euro-Tätige einen Anspruch.
Was ist mit Fahrkosten zu den Austeilungsorten?
Übrigens: Die Entsorgung von Werbematerial auch in kleinen Mengen nicht in fremde Tonnen vornehmen.
MfG
PB

Da gibts bei Google eine Unwemnge an Mustern die du umarbeiten kannst. z.B

http://www.germania-gebaeudedienste.de/pdf/Germania_…

Dann drück ich Dir mal die Daumen, dass die Erziehungsberechtigten unterschreiben.

Bei der Verteilung durch Schüler ist es auch üblich, dass die sich in Geschäften einen Stempel geben lassen müssen, als Beleg, dass sie dort Prospekte ausgelegt haben.

MfG.

Ich denke an:

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum der Verteiler
  • Bankverbindung der Verteiler, um den „Lohn“ zu überweisen
  • Menge der auszutragenden Flyer
  • Verteilungsdatum/Zeitraum
  • Punkt, das keine Flyer in Briefkästen mit „Bitte keine
    Werbung o.ä.“ eingeworfen werden dürfen
  • Das die Verteilung stichprobenartig überprüft wird.
  • Sollten mehr als x Prospekte übrig bleiben, sind diese
    zurückzugeben. Unter Menge X können die Prospekte in den Müll
    geworfen werden.
  • Unterschrift, falls Minderjährig auch Unterschrift eines
    Erziehungsberechtigten

Hallo,

Ihre Auflistung deckt meines Erachtens aus rechtlicher Sicht die notwendigen Punkte ab.
Insbesondere ist bei (Dienst-)Verträgen mit Minderjährigen darauf zu achten, dass die Einwilligung der Eltern vorliegt, vgl. § 113 BGB.

Mit freundlichen Grüßen