Vertrag für untergestellte Gegenstände bei Freunde

Hallo Wer-weiss-was-Community,

Ich habe folgende Premisse:

Ich habe ein KFZ sowie einen Motor und diverse Anbauteile bei einem Freund (Geschäftsführer einer KFZ-Werkstatt) lagern.

Das KFZ habe ich März 2012 zur komplett Restoration zu ihm gestellt, er wollte vor Beginn der Instandsetzung des KFZ mehrere Tausend-Euro von mir diese habe ich Ihm sofort zukommen lassen.

Rechnungen habe ich erhalten und liegen vor.

Wegen schlechter Wirtschaftslage wurde mein Geld wohl für reperaturen in andere Autos gesteckt (so scheint es mir) Termine für mein KFZ wurden immer weiter nach hinten verschoben.

Nun scheint mir die Lage der Werkstatt mehr als schlecht und würde gerne meine gezahltes Geld so wie die untergestellten/breitgestellten Teile schützen. Nicht das evtl. bei einer Insolvenz Teile für die ich keine Rechnung mehr vorweisen kann eingezogen werden.

Welchen Vertrag sollte ich hier aufsetzen und dem Betreiber der KFZ-Werkstatt gegenzeichnen lassen.

P.S.: Mein KFZ ist immernoch nicht fertiggestellt.

Hallo,
ist leider nicht mein Sachgebiet. Ich kann nur im WEG-Recht beratend tätig sein.
MÖTT

leider kann ich dir nicht helfe.

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen

Gruß,
Micha

Hallo,
dazu solltest Du besser einen Anwalt aufsuchen.
Viele Grüße
Ernesto

Hallo!
Ich bin Techniker und kein Rechtswissenschaftler, daher kann ich leider keine Antwort geben. Am Besten Rechtsanwalt ansprechen.

Gruß Gisi

Hallo,
na das ist ja eine schöner Freund. Nimmt Geld von Dir im Voraus, macht aber nichts fertig.

Laß Dir doch noch bestätigen, was wirklich ausgemacht war und dass Deine Fahrzeuge (genau notieren welche) zur Unterstellung und teilweise zur Reparatur dort waren. Die Rechnungen für Dein bezahltes Geld hast Du
ja.
Ich fürchte fast, dass Du nicht mehr tunkannst, außer einen Rechtsanwalt einschalten, Deine Fahrzeuge dort schnellsten, auch unrepariert rausholst und Dein Geld einklagst. So wärst Du auf der sicheren Seite.

Wünsche Dir viel Glück dabei.

Uli

Betrifft nicht mein Fachgebiet Immobilien

Hallo,

also normalerweise ist es so das das KFZ nicht in die Insolvenzmasse geht. Denn im Fahrzeugschein /-brief steht ja ihr Name. Anderst sieht es mit den Teilen aus. Denn wenn Sie nicht nachweisen können das es Ihre sind?! Ich persönlich würde einen Fertigstellungtermin der WErkstatt mitteilen, und bei Nichterfüllung das Fahrzeug in eine andere Werkstatt bringen und mein Geld zurückverlangen. Im Notfall mit rechtlicher Hilfe.

Mfg
S.Neuffer

Hallo habe keine ahnung.
K.H.

Hallo, ich würde alles abholen und schauen das ich es woanderst unter gestellt bekomme.Ob du allerdings dein schon bezahltes Geld wieder bekommst sei dahin gestellt. Jedenfalls würde ich so schnell wie möglich handeln. Entschuldigung die späte Antwort, aber ich arbeite auf Montage.

Gruß Sam403

Das muss sauber juristisch geprüft werden, was ich in diesem Rahmen leider nicht leisten kann.

Hallo zyreon, tut mir leid, war lange Zeit nicht am Rechner, ich würde einen Anwalt einschalten, denke ohne ihn geht nix Gruß