Ich stehe mit meiner Freundin zusammen im Mietvertrag stehen,
wie kann ich eine Vereinbarung formulieren, die einem das Recht einräumt, wenn man allein ausziehen möchte, dies dem „Nochmieter“/ Expartner anzuzeigen und ab dann das Recht zu haben, sich eine Mietzahlung die der Vermieter von dem „Auszieher“ eintreibt vom „Nochmieter“ im Innenverhältnis zurückzuholen?
So?
Es wird zwischen A und B vereinbart, dass beide das Recht haben, dem Anderen mit einer Frist von einem Monat schriftlich anzuzeigen, dass sie ausziehen möchten und dass sie das Recht haben Mietpfändungen nach dem einen Monat betreffend, die der Vermieter eingezogen hat, vom anderen zurückzubekommen.
Sehr geehrter Robert,
solange es IHnen nicht gelingt, mit dem Vermieter eine Einigung zu treffen, daß er Sie aus dem Mietvertrag entläßt oder beide Mieter gemeinsam fristgerecht kündigen, bleiben Sie - auch wenn Sie ausziehen, solange der Mietvertrag besteht, gesamtschuldnerisch haftend.
Natürlich können Sie im Innenverhältnis mit dem Mitmieter (Vertragsfreiheit) alles mögliche vereinbaren, das Problem ist nur, wenn der Sie nicht tatsächlich von Forderungen des Vermieters freistellt, dann hält der sich an Sie. Dagegen hilft nur, wenn Sie vom anderen eine entsprechende Sicherheit (z.B. Festgeld oder Bankbürgschaft) hinterlegt haben oder - falls der Mitmieter sonstiges Vermögen und dauerhaften Arbeitsverdienst hat, einen vollstreckbaren Titel besitzen, daß Sie - wenn Sie dem Vermieter einstehen müssen - sich das rasch vom Mitmieter das zurück holen können. Also sehr vertrackte Sache.