Vertrag gültig ?!?

Hallo Liebe WWW-Gemeinde :smile: !

Ich habe nun ein Problem, ich kenne zwar nicht alle Deteils (habe es selber nur aus 2ter Hand erfahren, aber ich hoffe es reicht aus dass ihr mir helfen könnt)

Person A wurde von dem Telefonanbieter X auf dem Festnetzanschluss angerufen und es wurde ein Telefon-Tarif-Angebot nähergebracht. Person A zeigt sich interessiert (laut ihrer Aussage) geht aber keinen (mündlichen) Vertrag über das Telefon ein und fordert X auf Informationsmaterial zugeschickt zu bekommen.

Daraufhin wird der Anschluss von Person A gesperrt. Ein Tonband läuft mit einer Servicenummer, die diese Person daraufhin auch anruft. Die Service-Team Frau sagt, dass sie Angeblich dem Vertrag telefonisch zugestimmt hat und damit zukünftige Anrufe über die Firma X automatisch gemacht werden und bei dieser auch zu zahlen sind. Außerdem behauptet X dass Tonbandaufnahmen gemacht wurden, auf welchen klar ersichtlich eine zustimmung des Vertrags zu erkennen ist.

LG
Und Danke für eure Hilfe!

PS:: Ich habe recherchiert, Firma X macht dies mit Vorliebe bei älteren Leuten!

Die Geschichte ist es verworren.

Daraufhin wird der Anschluss von Person A gesperrt.

Da fehlt doch irgendwas, oder? Wieso wurde plötzlich der Anschluss gesperrt? Verstehe ich nicht! Sind Rechnungen nicht bezahlt worden oder wie?

Die Service-Team Frau sagt, dass sie
Angeblich dem Vertrag telefonisch zugestimmt hat und damit
zukünftige Anrufe über die Firma X automatisch gemacht werden
und bei dieser auch zu zahlen sind.

Ich nehme an, dass du den Satz nicht so meinst, wie er da steht (nämlich dass die Servicemitarbeitern dem Vertrag zugestimmt hat). Die Behauptung bezieht sich dann wohl eher darauf, dass die (vermeintliche) Kundin zugestimmt habe.

Nur was willst du jetzt von uns wissen? Du fragst, ob, wenn kein Vertrag abgeschlossen wurde, der Vertrag trotzdem gültig ist oder wie? Ein Vertrag, so meine Antwort, kann, wenn es ihn nicht gibt, auch nicht gültig sein. Ob ein Vertrag zustande gekommen ist, kann dir hier niemand sagen; da können wir uns nur auf dein Wort verlassen.

Außerdem behauptet X dass
Tonbandaufnahmen gemacht wurden, auf welchen klar ersichtlich
eine zustimmung des Vertrags zu erkennen ist.

Und was hat das jetzt mit der Frage zu tun, ob ein Vertrag geschlossen wurde? Entweder wurde ein Vertrag geschlossen oder nicht. Ob die Frau behauptet, Beweise zu haben, hat doch damit erst mal nix zu tun. Ich meine, was willst du jetzt von uns hören?

Vielleicht das: Die Aufnahme könnte zur Strafbarkeit nach § 201 I StGB führen; dann dürfte sie vor Gericht wohl auch nicht verwertet werden. Aber darauf kommt es ja nicht an, wenn sowieso kein Vertrag geschlossen wurde (noch mal: Ich beziehe mich auf deine eigenen Worte!)

Levay

Tut mir leid, ich konnte mich wohl vor lauter aufregung die Situation nicht ganz klar schildern. Ersteinmal danke das du dich damit auseinandersetzt!!!

Daraufhin wird der Anschluss von Person A gesperrt.

Da fehlt doch irgendwas, oder? Wieso wurde plötzlich der
Anschluss gesperrt? Verstehe ich nicht! Sind Rechnungen nicht
bezahlt worden oder wie?

Er wurde nicht gesperrt, er wurde sozusagen von der D-Telekom übernommen, und man konnte in dem gewissen zeitraum keine Anrufe tätigen, sie aber wohl entgegennehmnen.

Die Service-Team Frau sagt, dass sie
Angeblich dem Vertrag telefonisch zugestimmt hat und damit
zukünftige Anrufe über die Firma X automatisch gemacht werden
und bei dieser auch zu zahlen sind.

Ich nehme an, dass du den Satz nicht so meinst, wie er da
steht (nämlich dass die Servicemitarbeitern dem Vertrag
zugestimmt hat). Die Behauptung bezieht sich dann wohl eher
darauf, dass die (vermeintliche) Kundin zugestimmt habe.

Hast du absolut richtig verstanden!

Nur was willst du jetzt von uns wissen? Du fragst, ob, wenn
kein Vertrag abgeschlossen wurde, der Vertrag trotzdem gültig
ist oder wie?

Ich hätte gerne gewusst was man in diesem Fall tun sollte. Verbraucherschutz, Klage, Zeitung… ?

Weil wenn kein Vertrag abgeschlossen wurde, und der Anbieter den Telefnanschluss (ohne schriftliche bewilligung des Kunden) übernimmt und ihm Kosten verschreibt. (REchnung mit Fälligkeit 3.8.07).

Ich hoffe ich habe es ein bisschen besser klarstellen können. Ich finde das nur total unter aller Sau was dieser Anbieter da macht.

Danke nochmal für deine Hilfe Levay!!!

Ich hätte gerne gewusst was man in diesem Fall tun sollte.
Verbraucherschutz, Klage, Zeitung… ?

Verbraucherschutz ist immer möglich. Zeitung muss die Kundin nun wirklich selbst wissen; vermutlich wird sich keine für diese Sache interessieren. Bei der Klage müsste man erst mal gucken, worauf denn überhaupt geklagt werden soll…

Weil wenn kein Vertrag abgeschlossen wurde, und der Anbieter
den Telefnanschluss (ohne schriftliche bewilligung des Kunden)
übernimmt und ihm Kosten verschreibt. (REchnung mit Fälligkeit
3.8.07).

Ok, ok, aber was genau begehrt die Frau denn nun, die den Vertrag (nicht) geschlossen hat?

Levay

Hallo,

da ein Vertragsschluß / Vertragsnichtschluß schwer nach- und beweisbar ist, sollte man einfach das Widerrufsrecht nutzen. Das riecht hier stark nach Fernabsatz und Verbrauchschutz, oder?

mfg vom

showbee

Ich halte den Widerruf für irrelevant. Denn erstens trägt der Telefondienstleister die Beweislast dafür, dass der Vertrag geschlossen wurde und nicht umgekehrt die Kunde für den Nichtvertragschluss (tolles Wort!) Zweitens ist schon zweifelhaft, ob überhaupt ein Fernabsatzgeschäft vorliegt. Dafür reicht es ja nicht, dass der Vertragsschluss am Telefon zustande gekommen ist; das muss vielmehr die übliche Vorgehensweise sein. Bei der Telekom kann man aber auch in den Laden gehen und tut dies oft (wäre im Kommentar nachzulesen, das kannst du ja mal machen und uns dann das Ergebnis mitteilen :wink:). Drittens: § 312 d III Nr. 2 BGB.

Levay

Hallo,

die Schilderung ist m.E. unvollständig. Nach Würdigung beider Artikel von Dir hört sich das ganze für mich eher nach einer Preselection-Geschichte an als nach einer Portierung des gesamten Anschlusses.

So oder so ist natürlich kein Vertrag zustandegekommen, wenn einer der beiden Vertragspartner weder einen Vertrag eingehen wollte noch eine entsprechende Willenserklärung abgegeben hat.

PS:: Ich habe recherchiert, Firma X macht dies mit Vorliebe
bei älteren Leuten!

Wie soll das gehen? Dem Telephonbuch ist das Geburtsjahr des Teilnehmers nicht zu entnehmen.

Gruß
Christian

Hallo,

Bei der Telekom kann man aber auch in den
Laden gehen und tut dies oft (wäre im Kommentar nachzulesen,
das kannst du ja mal machen und uns dann das Ergebnis
mitteilen :wink:).

das ändert doch nichts am Fernabsatzgeschäft des cold-calling (wovon ich ausgehe). wenn mich irgendjemand anruft (und wenn er auch einen echten laden hat), dann ist es „im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt“.

Drittens: § 312 d III Nr. 2 BGB.

du weisst schon, dass diese hausnummer für bspw. onlineberatung, horoskope etc. am telefon (btw. auch telefon-sex) gemacht ist, weil diese leistungen direkt am telefon erbracht werden. beim anbahnen und abschließen von verträgen, die dann anderweitig umgesetzt werden (hier portierung eine tel-nr) ist der mE nicht einschlägig. die „ausdrücklichen zustimmung“ bezieht sich ja auf die erfüllung eines nicht rückabwicklungsfähigen geschäftes, das liegt hier zweifelsfrei eben nicht vor.

und nochmals zum „beweisen“ etc., warum sollte man sich erst lästig auf prozesse und ärgerliche briefe von dämlichen anwälten von noch dämlicheren firmen einlassen, wenn man mit einer einfachen email mit dem text „widerruf“ alles beenden kann. du hast zwar recht mit der abschlussbeweislast, aber sinnvoll ist solch ein vorgang ja nicht, oder was meinst du warum es das widerrufsrecht im fernabsatz gibt? genau um solchen unsinn nicht einem verbraucher aufzudrücken.

gruß vom

showbee