Vertrag, Hauskauf

Hallo,

Herr Müller-Schnarrendrossel möchte mit seiner Freundin zusammen ein Haus kaufen.
Das Geld dafür hat er erst im nächsten Jahr zur Verfügung. Nun hat er aber ein tolles Haus gefunden und der Eigentümer würde es auch erst nächstes Jahr verkaufen, wenn man ihm ein paar Zinsen zahlt.

Der Notar Alfred Winkelschleifer sagte, man könne einfach einen Kaufvertrag machen, in dem festgelegt ist, daß die Übergabe erst am 1.Juli 2008 stattfindet und damit auch erst dann bezahlt werden muß.

Gibt es hierbei Fußangeln oder Fallen, Dinge, die man bedenken sollte, an die Herr Müller-Schnarrendrossel als Laie nicht denkt?

Was ist, wenn im Winter vor der Übergabe einem Passanten eine Dachziegel auf den Kopf fällt? Was ist, wenn die Bude am 28.Juni abbrennt? Wer ist dann dafür haftbar?
Könnte Herr Müller-Schnarrendrossel eine Art Schadensersatz fordern, falls nur noch rauchende Trümmer da stehen und der Vertrag nicht erfüllt werden kann?

Die genannten Personen sind frei erfunden, etwaige Ähnlichkeiten mit lebenden Personen sind nicht zufällig.

Für Euch Juristen sind diese Fragen evtl. pillepalle. Aber Herr Müller-Schnarrendrossel fühlt sich als Laie doch recht unsicher…

Grüße
Rankin

Hallo,

Herr Müller-Schnarrendrossel möchte mit seiner Freundin
zusammen ein Haus kaufen.

Wie hier schon mehrfach diskutiert wurde, sollte ein Immobilienkaufvertrag von einem RA des eigenen Vertrauens geprüft werden, da der Notar nur die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften überwacht, nicht aber die Fairnis eines Vertrages.

Wer so viele Fragen hat, wie Herr Müller-Schnarrendrossel sollte sich nicht auf Forums-Aussagen verlassen, sondern Nägel mit Köpfen machen.

Gibt es hierbei Fußangeln oder Fallen, Dinge, die man bedenken
sollte, an die Herr Müller-Schnarrendrossel als Laie nicht
denkt?

Jede Menge.

Was ist, wenn im Winter vor der Übergabe einem Passanten eine
Dachziegel auf den Kopf fällt? Was ist, wenn die Bude am
28.Juni abbrennt? Wer ist dann dafür haftbar?
Könnte Herr Müller-Schnarrendrossel eine Art Schadensersatz
fordern, falls nur noch rauchende Trümmer da stehen und der
Vertrag nicht erfüllt werden kann?

Das hängt alles davon ab, was im Kaufvertrag steht, also vom Profi schreiben lassen.

Herr Müller-Schnarrendrossel fühlt sich als Laie doch recht
unsicher…

Dann sollte er das Anwaltshonorar nicht scheuen, schließlich geht es wohl um sechs-stellige Beträge.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

man sollte grundsätzlich bei Investitionen in dieser Größenordnung als juristischer Laie parteiischen Rat einholen. D.h. ab zum spezialisierten netten Anwaltskollegen, der sich den Vertrag einmal ansieht.

So auf den ersten Blick gibt es schon ein ganz massives Problem. Die Sache mit dem gemeinsamen Hauskauf unverheirateter Paare ist eine extrem heikle Geschichte. Nicht jetzt, und solange alles gut geht, aber in dem Moment in dem die Partnerschaft einmal anfangen sollte zu kriseln. D.h. hier muss ordentliche Vorsorge getroffen werden, und sollte man sich nicht mit Standardentwürfen für Ehepaare anspeisen lassen (bzw. vorher zum Standesamt gehen).

Dann sollte man sich bei der langfristigen Abwicklung Gedanken darüber machen, was mit Störungen der Geschichte in der Zwischenzeit passieren soll. Was also, wenn das Geld dann doch nicht verfügbar wird? Was, wenn die Bude zwischenzeitlich abbrennt, …

Die Sache mit dem Dachziegel betrifft die Frage von Verkehrssicherungspflichten, und ich habe tatsächlich schon Vertragsentwürfe gesehen in denen sogar versucht wurde, diese dem Käufer rückwirkend aufzubürden, was diese als juristische Laien überhaupt nicht begriffen haben. Hier können ganz üble Gefahren lauern, denen man auch in geeigneter Form begegnen muss.

Grundsätzlich ist ein Vertrag heute mit spätem Zahlungsziel und Übergabe aber machbar. Man könnte auch einen notariellen Vorvertrag schließen, hätte dann aber hierdurch natürlich doppelte Notarkosten.

Gruß vom Wiz

Danke zunächst mal…
aber könntest Du vielleicht ein bisschen näher auf die heikle Geschichte bei Immobilienkauf unverheirateter Paare eingehen? Wenn Herr Müller-Schnarrendrossel seiner Lieblingsfrau sagt, „Schatz, wir ziehen das Projekt zusammen durch, aber laß uns einen Vertrag machen, damit wir uns sicher sein können“, dann wird Frau Herr Maier-Tischbein sicher fragen, was denn für Befürchtungen bestehen…

So auf den ersten Blick gibt es schon ein ganz massives
Problem. Die Sache mit dem gemeinsamen Hauskauf
unverheirateter Paare ist eine extrem heikle Geschichte.

Grüße Rankin

Hallo nochmal,

aber könntest Du vielleicht ein bisschen näher auf die heikle
Geschichte bei Immobilienkauf unverheirateter Paare eingehen?
Wenn Herr Müller-Schnarrendrossel seiner Lieblingsfrau sagt,
„Schatz, wir ziehen das Projekt zusammen durch, aber laß uns
einen Vertrag machen, damit wir uns sicher sein können“, dann
wird Frau Herr Maier-Tischbein sicher fragen, was denn für
Befürchtungen bestehen…

Das Problem ist einfach, dass im Rahmen einer Ehe ein Güterstand bestimmt wird, und es mangels anderer Festlegung eine Zugewinngemeinschaft wird, die bei Auseinandersetzung (Scheidung) zu einem Zugewinnausgleich führt, der ein erprobtes Mittel ist, die Anteile der Beteiligten am gemeinsam erarbeiteten Vermögen aufzuteilen. D.h. selbst wenn die beiden sich hier hoffnungslos in die Flicken kriegen, gibt es zumindest eines saubere gesetzliche und rechtliche Grundlage mit massenhaft Literatur und Rechtsprechung, und jede Seite kann ungefähr absehen, wie die Kiste ausgehen wird.

Ohne Trauschein fehlt diese Grundlage, wenn man sich nicht gerade individualvertraglich eine bastelt. Daher die Warnung vor Standardverträgen für Eheleute, die genau diesen Bereich nicht erfassen. Wenn man sich die Mühe macht, klar zu definieren wer was einbringt, und wie dies hinterher wieder auseinandergesetzt werden soll, und was z.B. mit Erziehungszeiten, bei Erwerbsunfähigkeit/Krankheit passieren soll, … stellt man allerdings schnell fest, dass die Sache doch recht komplex und aufwändig ist, und der Gang zu Standesamt regelmäßig die einfachere Alternative wäre, zumal man hierdurch auch noch einige Vorteile erwirbt, die man anders nicht erreichen kann.

Insbesondere ist hierbei das Erbrecht zu beachten. Ohne Trauschein braucht man beim gemeinsamen Immobilienerwerb auf jeden Fall ein Testament, da sonst beim Tod der Anteil des Verstorbenen über das gesetzliche Erbrecht in dessen Familie fällt. Ganz kritisch sind Situationen wenn der Erwerb und das Eigentum ganz überwiegend oder alleine durch einen Partner erfolgt/bei diesem liegt. Richtig hässlich wird es bei nicht gemeinsamen Kindern, …

Aber selbst mit Testament darf man nicht übersehen, dass der nichteheliche Lebenspartner dann steuerlich extrem belastet wird (nur € 5.200,-- Freibetrag, mindestens 17% Steuern), und schon alleine deshalb oft die Immobilie nicht halten kann.

Daher mein ganz dringender Rat, spätestens beim gemeinsamen Immobilienerwerb bzw. mit Nachwuchs schon alleine aus praktischen Gründen zum Standesamt zu gehen.

Gruß vom Wiz

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Ok :smile:
Also den Gang zum Standesamt planen wir ohnehin, aber nach Deinem Posting jetzt… willst du unser Trauzeuge werden ?

Vielen Dank für die Infos, könnte man auf alles von alleine kommen, aber wenn man es so geballt liest ist das einfach besser und deutlicher…

Grüße Rankin

Hallo,

Also den Gang zum Standesamt planen wir ohnehin, aber nach
Deinem Posting jetzt… willst du unser Trauzeuge werden ?

Wenn es örtlich machbar ist :wink:

Vielen Dank für die Infos, könnte man auf alles von alleine
kommen, aber wenn man es so geballt liest ist das einfach
besser und deutlicher…

Das passiert mir eigentlich recht häufig. Paare kommen zu mir, weil sie unverheiratet das ein oder anderen Problem z.B. beim Immobilienerwerb sehen, und stellen dann nach dem Gespräch fest, dass die Lösung eigentlich ganz einfach ist. Und in der Tat ist es so, dass man mit dem Gang zu Standesamt einfach einen Haufen Vorteile gratis mitgeliefert bekommt, nur weil man eine Grundlage schafft, die schon alleine im BGB über hundert Jahre ständige Fortentwicklung und Anpassung an geänderte Verhältnisse erfahren hat, und zu der es Literatur und Rechtsprechung massenhaft für jedes auch noch so obskure Teilproblem gibt. Dagegen kann man einfach mit individualvertraglichen Lösungen nicht anstinken. Die mögen im ein oder anderen Fall ergänzend (Ehevertrag) sinnvoll sein, aber man bekommt einfach nicht dieses rundum Sorglospaket der Ehe.

Demgegenüber sind die Nachteile (Kosten einer Scheidung) minimal. Und wer schon mal die Kämpfe nach nichtehelichen Trennungen und die damit verbundenen Kosten gesehen hat, denkt darüber ohnehin nicht mehr nach.

Gruß vom Wiz

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