Hallo nochmal,
aber könntest Du vielleicht ein bisschen näher auf die heikle
Geschichte bei Immobilienkauf unverheirateter Paare eingehen?
Wenn Herr Müller-Schnarrendrossel seiner Lieblingsfrau sagt,
„Schatz, wir ziehen das Projekt zusammen durch, aber laß uns
einen Vertrag machen, damit wir uns sicher sein können“, dann
wird Frau Herr Maier-Tischbein sicher fragen, was denn für
Befürchtungen bestehen…
Das Problem ist einfach, dass im Rahmen einer Ehe ein Güterstand bestimmt wird, und es mangels anderer Festlegung eine Zugewinngemeinschaft wird, die bei Auseinandersetzung (Scheidung) zu einem Zugewinnausgleich führt, der ein erprobtes Mittel ist, die Anteile der Beteiligten am gemeinsam erarbeiteten Vermögen aufzuteilen. D.h. selbst wenn die beiden sich hier hoffnungslos in die Flicken kriegen, gibt es zumindest eines saubere gesetzliche und rechtliche Grundlage mit massenhaft Literatur und Rechtsprechung, und jede Seite kann ungefähr absehen, wie die Kiste ausgehen wird.
Ohne Trauschein fehlt diese Grundlage, wenn man sich nicht gerade individualvertraglich eine bastelt. Daher die Warnung vor Standardverträgen für Eheleute, die genau diesen Bereich nicht erfassen. Wenn man sich die Mühe macht, klar zu definieren wer was einbringt, und wie dies hinterher wieder auseinandergesetzt werden soll, und was z.B. mit Erziehungszeiten, bei Erwerbsunfähigkeit/Krankheit passieren soll, … stellt man allerdings schnell fest, dass die Sache doch recht komplex und aufwändig ist, und der Gang zu Standesamt regelmäßig die einfachere Alternative wäre, zumal man hierdurch auch noch einige Vorteile erwirbt, die man anders nicht erreichen kann.
Insbesondere ist hierbei das Erbrecht zu beachten. Ohne Trauschein braucht man beim gemeinsamen Immobilienerwerb auf jeden Fall ein Testament, da sonst beim Tod der Anteil des Verstorbenen über das gesetzliche Erbrecht in dessen Familie fällt. Ganz kritisch sind Situationen wenn der Erwerb und das Eigentum ganz überwiegend oder alleine durch einen Partner erfolgt/bei diesem liegt. Richtig hässlich wird es bei nicht gemeinsamen Kindern, …
Aber selbst mit Testament darf man nicht übersehen, dass der nichteheliche Lebenspartner dann steuerlich extrem belastet wird (nur € 5.200,-- Freibetrag, mindestens 17% Steuern), und schon alleine deshalb oft die Immobilie nicht halten kann.
Daher mein ganz dringender Rat, spätestens beim gemeinsamen Immobilienerwerb bzw. mit Nachwuchs schon alleine aus praktischen Gründen zum Standesamt zu gehen.
Gruß vom Wiz