Vertrag im Fitnessclub vorzeitig kündigen

schreibe 100 mal: AGB reicht, kein 's wird benötigt.

o.k. was ist wenn
Hallo Benvolio.

… Das kann
nicht richtig sein, und das ist auch nicht richtig.

o.k. Danke für die Erklärung.
Was ist bei einseitiger Vertragsänderung durch eine Preiserhöhung?
Nehmen wir ein FS. Nehmen wir weiter an, es erhöht die Preise?
Wie sieht es dann aus?
Ist das ein neues Angebot? Kann der Andere das annehmen oder ablehen?
MfG

Was ist bei einseitiger Vertragsänderung durch eine
Preiserhöhung?

Grundsätzlich gibt es keine einseitigen Änderungen. Man kann allerdings vereinbaren, dass ein Vertragsteil unter bestimmten Voraussetzungen befugt sein soll, den Preis zu erhöhen. Bei Licht betrachtet ist das keine ganz einseitige Änderung, weil die Befugnis zur Preiserhöhung ja zuvor vereinbart.

Selten gibt es auch auch Fälle, in denen eine Vertragsanpassung kraft Gesetzes verlangt werden kann (z.B. § 313 BGB).

Nehmen wir ein FS. Nehmen wir weiter an, es erhöht die Preise?
Wie sieht es dann aus?

Ich bin nie in die Tiefen des Fitnessstudio-Rechts eingestiegen. Grundsätzlich müsste man sich einmal ansehen, was genau man da seinerzeit unterschrieben hat und was in den AGB stand. Allerdings ist nicht alles, was in irgendwelchen AGB steht, auch wirksam (insbesondere wegen §§ 305 ff. BGB). Zu dem Thema gibt es sogar eine Dissertation kostenlos zum Download, die allerdings nicht mehr ganz aktuell ist:

http://www.jurawelt.com/dissertationen/werke/8213

Ist das ein neues Angebot? Kann der Andere das annehmen oder
ablehen?

Mit den Einzelfragen dieser Fitnessstudio-Angelegenheit kann und möchte ich mich jetzt nicht beschäftigen. Aber grundsätzlich ein Hinweis: Wenn A und B einen Vertrag haben, dann hat A natürlich die Möglichkeit, B den Vorschlag zu machen, diesen Vertrag zu ändern. Das wäre dann ein sog. Änderungsvertrag. Richtig ist auch, dass B diesen Änderungsvertrag schließen könnte, so dass der ursprüngliche Vertrag geändert würde. Du irrst aber, wenn du denkst, dass, wenn B die Änderung ablehnt, das Vertragsverhältnis erlischt. Der ursprüngliche Vertrag bliebe vielmehr bestehen. Und so muss das ja auch sein.