Vertrag im Fitnessclub vorzeitig kündigen

Guten Abend, gute Nacht… mit Rosen bedacht.

Folgende Situation:
Nehmen wir einmal an, jemand möchte vorzeitig einen Vertrag mit bspw. einem Fitnessstudio durch Kündigung beenden.
Nehmen wir an, dass der Vertrag offiziell aber bis bspw. Oktober 2012 läuft und man laut Vertrag eine dreimonatige Kündigungsfrist hat.
Das geht sicherlich erstmal nicht.

Nehmen wir nun an, dass das Fitnessstudio den Namen geändert hat und umgezogen ist. (Durch Umzug besteht jedoch kein Kündigungsgrund -laut Vertrag)
Auch ist die Gesamtsituation nach dem Umzug schlechter –also extremer Missmut beim Trainierenden.

Nehmen wir nun an, die Abbuchungen erfolgen weiterhin auf den Namen des alten Studios. Und nehmen wir dann noch an, dass es keine neuen Verträge gibt.
Und damit es so richtig schön ist, nehmen wir dann doch noch an, dass sich laut Preisliste der Monatsbeitrag um ca. 11€ erhöhen würde, man aber noch zu „alten“ Konditionen zahlt.

Gibt es rein theoretisch eine Möglichkeit ein „wasserdichtes“ Kündigungsschreiben aufzusetzen, welches eine frühzeitige Kündigung rechtfertigen würde?

Wenn ja, wie würde solch ein Schreiben aussehen müssen? Nur so als Tipp. Interessiert mich mal die Frage.

Hallo,

Gibt es rein theoretisch eine Möglichkeit ein „wasserdichtes“
Kündigungsschreiben aufzusetzen, welches eine frühzeitige
Kündigung rechtfertigen würde?

ich sehe keine. Hier werden offensichtlich fadenscheinige Gründe angeführt um krampfhaft eine außerordentliche Kündigung zu konstruieren.

Selbst wenn die Leistungen nach dem Umzug nicht mehr vertragsgemäß erbracht werden, woran ich ernsthafte Zweifel habe, würde dieser Umstand keine Kündigung rechtfertigen.

Also: Rechtzeitig kündigen und Vertrag bis zum Ende erfüllen. Das nächste Mal vorher nachdenken, ob man langfristige Verträge schließen möchte.

Gruß

S.J.

Guten Abend, gute Nacht… mit Rosen bedacht.

Folgende Situation:
Nehmen wir einmal an, jemand möchte vorzeitig einen Vertrag
mit bspw. einem Fitnessstudio durch Kündigung beenden.
Nehmen wir an, dass der Vertrag offiziell aber bis bspw.
Oktober 2012 läuft und man laut Vertrag eine dreimonatige
Kündigungsfrist hat.
Das geht sicherlich erstmal nicht.

Nehmen wir nun an, dass das Fitnessstudio den Namen geändert
hat und umgezogen ist. (Durch Umzug besteht jedoch kein
Kündigungsgrund -laut Vertrag)

Kommt drauf an. Ist es ein Umzug von der Lindenstraße 12 in die Lindenstraße 14, dann sicher nicht. Ist es ein Umzug von München nach Köln, dann ganz sicher. Egal, was die (dann AGB-rechtswidrigen und damit unwirksamen) Vertragsbedingungen sagen.

Auch ist die Gesamtsituation nach dem Umzug schlechter –also
extremer Missmut beim Trainierenden.

Auch das ist eine Frage des Einzelfalls. Waren vorher helle, große, warme, licht- und sauerstoffdurchfluteten Räume mit Saunalandschaft vorhanden, und ist das Studio jetzt in einer kalten, stickigen, müffelnden, dunklen, engen Tiefgarage mit Kaltwasserhahn, dann gibt es auch hier selbstverständlich keine wirksam vorformulierte Vertragsklausel, die eine rechtmäßige außerordentliche Kündigung verhindern könnte.

Nehmen wir nun an, die Abbuchungen erfolgen weiterhin auf den
Namen des alten Studios. Und nehmen wir dann noch an, dass es
keine neuen Verträge gibt.

Das ist vergleichsweise unerheblich.

Und damit es so richtig schön ist, nehmen wir dann doch noch
an, dass sich laut Preisliste der Monatsbeitrag um ca. 11€
erhöhen würde, man aber noch zu „alten“ Konditionen zahlt.

Dann entsteht ja insoweit kein Schaden.

Gibt es rein theoretisch eine Möglichkeit ein „wasserdichtes“
Kündigungsschreiben aufzusetzen, welches eine frühzeitige
Kündigung rechtfertigen würde?

Rein theoretisch schon, abhängig vom Einzefall.

Wenn ja, wie würde solch ein Schreiben aussehen müssen?

Es muss sich auf den richtigen Vertrag beziehen, an den Vertragspartner adressiert sein, ein Datum tragen und eine Unterschrift des Kunden. Ach ja, es sollte die Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt erklären - und sie auch noch wasserdicht begründen.

s.

so was kann es geben
Hallo Christian.

Guten Abend, gute Nacht… mit Rosen bedacht.

Nehmen wir nun an, dass das Fitnessstudio den Namen geändert
hat und umgezogen ist. (Durch Umzug besteht jedoch kein
Kündigungsgrund -laut Vertrag)

Steht das in den AGB? Es wäre nicht das erste mal, dass AGB-Klauseln unwirksam sind. Im Zweifelsfall geht dies zu Lasten des Verwenders. Link

Auch ist die Gesamtsituation nach dem Umzug schlechter –also
extremer Missmut beim Trainierenden.

Missmut reicht noch nicht. Wird die vertraglich (ursprünglich) vereinbarte Leistung, wie

  • anderer Ort (abweichende schlechtere Verkehrslage)
  • geringeres Trainingsangebot (weniger Geräte)
  • schlechtere Nebenbedingungen (kleine Duschen, statt Sauna)

durch das Studio nicht mehr erfüllt, kann das Mitglied entscheiden, ob es das neue Angebot an nimmt oder es bleiben lässt.
Einseitige Vertragsänderungen dürfetn hier nicht einfach so wirken können. Es gibt immer noch den Grundsatz von Angebot und Annahme. Schließen zwei Personen einen Vertrag, so ist das darin vereinbarte einzuhalten. Schafft dann hier das Studio, neue Bedingungen, gibt es eigentlich damit ein neues Angebot ab, was der andere, das Mitglied, annehmen kann oder nicht.

Natürlich kann auch die Bestimmung der Leistung durch eine Partei möglich sein. Link

Nehmen wir nun an, die Abbuchungen erfolgen weiterhin auf den
Namen des alten Studios.

Nun ja.

Und nehmen wir dann noch an, dass es
keine neuen Verträge gibt.

Sollte man sich nicht drüber beschweren können als Mitglied, denn mit der Neuausgestaltung hätte das Mitglied die neuen Vertragsbedingungen akzeptiert, bei Unterschrift.

Und damit es so richtig schön ist, nehmen wir dann doch noch
an, dass sich laut Preisliste der Monatsbeitrag um ca. 11€
erhöhen würde, man aber noch zu „alten“ Konditionen zahlt.

Warum sill man freiwillig mehr zahlen?

Gibt es rein theoretisch eine Möglichkeit ein „wasserdichtes“
Kündigungsschreiben aufzusetzen, welches eine frühzeitige
Kündigung rechtfertigen würde?

Siehe oben.

Wenn ja, wie würde solch ein Schreiben aussehen müssen? Nur so
als Tipp. Interessiert mich mal die Frage.

Individuelle Beratung erteilt der Rechtsanwalt.

Alle Achtung
Hallo,

Einseitige Vertragsänderungen dürfetn hier nicht einfach so
wirken können. Es gibt immer noch den Grundsatz von Angebot
und Annahme. Schließen zwei Personen einen Vertrag, so ist das
darin vereinbarte einzuhalten. Schafft dann hier das Studio,
neue Bedingungen, gibt es eigentlich damit ein neues Angebot
ab, was der andere, das Mitglied, annehmen kann oder nicht.

Alle Achtung. Das nenne ich doch mal eine außerordentlich interessante Betrachtung einer Schlechtleistung.

S.J.

2 „Gefällt mir“

Danke.

Schafft dann hier das Studio,
neue Bedingungen,

Ja. Es verlegt den Ort, es verändert das nutzbare Angebot. Der Vertrag sah aber einen anderen Ort und andere Nutzungsbedingungen vor.

gibt es eigentlich damit ein neues Angebot
ab, was der andere, das Mitglied, annehmen kann oder nicht.

Damit schafft das FS andere, als zuvor vereinbarte Bedingungen. Es weicht vom Vertrag ab und sagt „hey, wir machen jetzt da was anderes. wir erbringen jetzt unsere Leistung in einem anderen Stadtteil und auch werden wir Geräte austauschen und gleich ein paar weglassen.“ Die Bedingungen, unter denen das Mitglied den Vertrag einging, sind nicht mehr gegeben. Das FS schafft neue Bedingungen, dann darf sich der andere Vertragspartner sehr wohl überlegen, ob er das, verändert „angebotene“ dann „annimmt“ oder nicht.

Aber wir nehmen auch gern einmal deine Darlegeung der gegensprüchlich fundierten Argemuntation zur Kenntnis, wenn du sie uns mitteilen möchtest.

Aber wir nehmen auch gern einmal deine Darlegeung der
gegensprüchlich fundierten Argemuntation zur Kenntnis, wenn du
sie uns mitteilen möchtest.

Soll ich Dir jetzt ernsthaft erklären, was Schlechtleistung ist und was die Rechtsfolgen sind?

Du erzählst hier was von neuem Angebot und Wahlmöglichkeiten…

Wenn eine Seite einen Vertrag nicht erfüllt, so kann die andere Seite Erfüllung verlangen.

Auf Deine Spekulationen „wir erbringen jetzt unsere Leistung in einem anderen Stadtteil und auch werden wir Geräte austauschen und gleich ein paar weglassen“ will ich hier gar nicht weiter eingehen. Keine Ahnung, warum Du Dir das ausgedacht hast.

S.J.

2 „Gefällt mir“

Hallo S.J,

Hier werden offensichtlich fadenscheinige Gründe angeführt um krampfhaft eine außerordentliche Kündigung zu konstruieren.

Da in der Frage von Christian keine näheren Angaben über die verschlechterte Gesamtsituation gemacht werden, und außerdem auch die Entfernung vor und nach dem Umzug nicht bekannt sind, empfinde ich deine oben zitierte Aussage als reine Mutmaßung.

Es wäre zum Beispiel denkbar dass ein Kunde sich ursprünglich speziell zu einem Vertrag mit gerade diesem Fitnessstudio entschlossen hat, weil das Fitnessstudio in unmittelbarer Nachbarschaft ansässig und deswegen schnell zu Fuß erreichbar war.

Weiterhin wäre es denkbar dass nun nach dem Umzug des Fitnessstudios für den Kunden Fahrtwege (mit öffentlichen Verkehrsmittel) von vielleicht 45 Minuten (oder mehr) pro Fahrt mit Bus und Bahn notwendig sind um das Fitnessstudio zu erreichen.

Ob mein Beispiel nun zutreffend ist kann ich natürlich nicht sagen, aber genauso wenig kannst du das wohl verneinen. Deswegen halte ich deine oben zitierte Mutmaßung schon für sehr nahe an einer Unterstellung.

Zu der rechtlichen Seite von Christians Frage kann ich leider keine Aussage machen. Für mich wäre es zwar denkbar dass unter bestimmten Voraussetzungen in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht besteht, aber was für mich denkbar ist, wird Christian nicht viel helfen.

Gruß
N.N

2 „Gefällt mir“

Es wäre zum Beispiel denkbar dass ein Kunde sich ursprünglich
speziell zu einem Vertrag mit gerade diesem Fitnessstudio
entschlossen hat, weil das Fitnessstudio in unmittelbarer
Nachbarschaft ansässig und deswegen schnell zu Fuß erreichbar
war.

Und das sind jetzt keine Mutmaßungen?

So oder so könnte ich mir vorstellen, daß die ursprüngliche Meinungsäußerung von dem geprägt war, was man hier ständig liest, nämlich derartige Fragen mit dem Ziel, durch das Vorbringen von fadenscheinigen Argumenten aus einem ungeliebten Vertrag rauszukommen.

Im übrigen sollte man sich darüber im Klaren sein, daß der Gesetzgeber die Hürden für Sonderkündigungen ziemlich hoch gehängt hat. „Ist mir lästig“ oder „ich lehne Bus fahren aus ethisch-moralischen Gründen ab“ wird nicht ausreichen.

§ 313 Störung der Geschäftsgrundlage
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.

(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.

(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.

Gruß
C.

1 „Gefällt mir“

Hallo exc,

Es wäre zum Beispiel denkbar dass ein Kunde sich ursprünglich speziell zu einem Vertrag mit gerade diesem Fitnessstudio entschlossen hat, weil das Fitnessstudio in unmittelbarer Nachbarschaft ansässig und deswegen schnell zu Fuß erreichbar

war.

Und das sind jetzt keine Mutmaßungen?

Meiner unmaßgeblichen Meinung nach halte ich dies nicht für eine Mutmaßung, sondern nur für ein Beispiel welches aufzeigen soll dass es auch tatsächliche Gründe geben kann warum der Wunsch nach einer außerordentliche Kündigung gerechtfertigt erscheint.

So oder so könnte ich mir vorstellen, daß die ursprüngliche Meinungsäußerung von dem geprägt war, was man hier ständig liest, nämlich derartige Fragen mit dem Ziel, durch das Vorbringen von fadenscheinigen Argumenten aus einem ungeliebten Vertrag rauszukommen

Aber nur weil dies tatsächlich oft vorzukommen scheint, halte ich es nicht für gerechtfertigt nun generell jede Anfrage mit derartigen Unterstellungen zu beantworten.

§ 313 Störung der Geschäftsgrundlage
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.

Natürlich kann man sich da immer das für seine Argumentation passende heraus suchen und durch besondere Markierung hervorheben, aber im Endeffekt hat dann im Falle eines Rechtstreits ein Richter das letzte Wort welcher Argumentation er folgen möchte.

§ 313 Störung der Geschäftsgrundlage
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten , so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.

Doch bevor dieser Artikelbaum nun vollkommen ins Off-Topic abgleitet werde ich mich jetzt hier zurück ziehen.

Gruß
N.N

TEIL 2
Nehmen wir an es gäbe AGB’s und in diesen gäbe es bswp. einen 11. Punkt, welcher sich „Höhere Gewalt/Umzug“ schimpft.
In diesem wird ganz klar geregelt, dass die Verlegung der „Schulräume“ innerhalb des Stadtgebietes nicht zur vorzeitigen Kündigung berechtigt.
Den Punkt kann man also getrost ausschließen.
Der Faktor „weniger Geräte“ spielt eine Rolle. Vor allem schlechtere Geräte (Ausführung, Belastbarkeit) die als bessere verkauft werden.
Ich denke das alleine würde jedoch nicht zu einer berechtigten und vorzeitigen Kündigung genügen…

Nehmen wir an, dass es eine mündliche Vereinbarung gegeben hat. Diese besagt, dass man ein paar Probemonate zu den alten Konditionen hat (um das neue Studio kennen zu lernen) und sich dann entscheiden kann, ob man weiterhin da bleiben will und dann jedoch die neuen Verträge unterzeichnet oder nicht.
Nehmen wir jetzt an, dass sich mittlerweile diverse Mitglieder dazu entschlossen haben, nicht zu bleiben. Nehmen wir nun an, dass das FS jetzt auf einmal sagt, dass es nicht mehr geht –man ja einen Vertrag abgeschlossen hat und dieser zu erfüllen sei.
Nehmen wir an, dass das FS mit seinem Angebot der „Probemonate“ die Leute umzustimmen versuchte, da sich bereits vor Eröffnung der neuen Lokalität starker Missmut breit machte. Es könnte auch sein, dass man die Mitglieder lockte, ihnen Geräte versprach, da noch nicht alles vorhanden sei, usw.
Nehmen wir aber nun an, dass es in den angeblichen AGB’s zufälligerweise einen 13. Punkt „Gültigkeit der Anmeldung“ gibt und in diesem folgendes steht: „Mündliche Nebensprachen bestehen nicht“

Interessant und realistisch oder interessant und bullsh…

Gegenseite
Gegensprüchliche Argumentation?
Stellen wir uns vor, dass die Gegenseite also das FS nach außen der totalen Überzeugung ist, dass neue Studio sei das beste in ganz Deutschland. Wilde Konstruktion, ich weiß!
Es könnte sein, dass anfangs auf (scheinheiliger) Freunschaftstour a la „guckt’s euch doch erstmal ein paar Monate an und ihr werdet sehen wie toll es ist und dann bleiben wollen. Wenn nicht, geht ihr eben“ gemacht wurde und nun, wo es ernst wird und ca. 20 Männlein und Weiblein abspringen die Aussage wiederufen wird und man nun –wie bereits erwähnt- auf seine ordentliche Kündigungsfrist aufmerksam gemacht wird.
Drücke ich es mal so aus: Die Gegenseite kriegt langsam weiche Knie, da es sich nicht nur um 20 Personen handelt, die gehen wollen – wenn das denn wirklich real wäre.
Es könnte auch sein das Aussagen getroffen werden wie: „Ach wir brauchen euch doch gar nicht. Wir haben hier mittlerweile einen so starken Zulauf, dass wir auf euch nicht mehr angewiesen sind“ Also nur mal rein spekulativ.
Trotzdem dürfen die Mitglieder nicht einfach gehen. Versteh das einer… :wink:

1 „Gefällt mir“


Danke für nichts

Stupide Annhamen…
Gehen wir davon aus, dass es sich hier nicht um einen Einzelfall handelt, sondern um mehrere Personen. Liegt es dann nicht nahe, dass es hier nicht um fadenscheinige Argumentationen handelt um aus einem ungeliebten Vertrag auszusteigen, sondern wirklich u meine Verschlimmbesserung?
Jedoch wollen die Mitglieder keine Sammelklage anstreben. Im Notfall wird wohl mit Anwalt gedroht und die Mitglieder vermuten, dass spätestens dann sowieso Ende mit diesen Spielchen ist.
Nehmen wir an, dass es in eventuellen AGB’s einen Punkt z.B. solch einen: 8.Haus- und Benutzerordnung gibt, welcher u.a. beinhaltet, dass bei Verstößen gegen die Hausordnung eine Berechtigung der Kündigung der Mitgliedschaft durch das FS erfolgt.
Kann man hier eventuell das ganze auf eine Spitze treiben?
Nun, nehmen wir an, der Umzug beläuft sich auf gerade mal knapp 3 km. Also ein absolutes KO Kriterium.
Nehmen wir an, man möchte sich jedoch den ganzen Ärger ersparen und einfach von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und dann ab nächsten Monat seine Ruhe haben.
Im Idealfall möchte man das ganze friedlich klären, da man persönlich nichts gegen den Besitzer/die Besitzerin hat.

Jedoch wollen die Mitglieder keine Sammelklage anstreben. Im
Notfall wird wohl mit Anwalt gedroht und die Mitglieder
vermuten, dass spätestens dann sowieso Ende mit diesen
Spielchen ist.

Das wird sich zeigen. Die Kündigung aus wichtigem Grunde („Unzumutbarkeit“) kommt nicht bei jeder Kleinigkeit in Frage. Bei der Frage, ob die Fortsetzung des Vertrages wirklich unzumutbar ist, wird geprüft, ob die Fortsetzung - zwar unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände - objektiv unzumutbar ist.

Nun, nehmen wir an, der Umzug beläuft sich auf gerade mal
knapp 3 km. Also ein absolutes KO Kriterium.

Nicht wirklich. Fährt der Kunde bspw. auch schon zum alten Studio 3 Kilometer und ist die neue Niederlassung gut erreichbar, sieht das bei einem Gehbehinderten anders aus, der aus medizinischen Gründen trainiert und sich dafür ein Studio gesucht hat, das im gleichen Haus oder in der gleichen Straße logiert.

Entscheiden kann das am Ende nur ein Richter.

Was ESSJOTT dir sagen will, ist dies: Wenn man seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, kann man darin nicht einfach ein Angebot auf Vertragsänderung sehen. Schon gar nicht kann man sagen, dass der andere dann ja schlicht die Wahl habe, das Angebot anzunehmen oder eben nicht. Wenn das so wäre, könnten wir den Laden morgen zumachen, und damit meine ich nicht das Fitnessstudio, sondern die Weltwirtschaft. Wer seine Pflichten nicht mehr erfüllen kann oder will, der kann sich ja ganz einfach aus der Affäre stehlen, indem er den verbindlichen Vertrag modifiziert, und der andere kann nur noch zustimmen oder das Vertragsverhältnis beenden. Das kann nicht richtig sein, und das ist auch nicht richtig.

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Da in der Frage von Christian keine näheren Angaben über die
verschlechterte Gesamtsituation gemacht werden, und außerdem
auch die Entfernung vor und nach dem Umzug nicht bekannt sind,
empfinde ich deine oben zitierte Aussage als reine Mutmaßung.

Er schreibt selbst, dass der Umzug kein Sonderkündigungsrecht erlaubt und macht, wie Du selbst schreibst „keine näheren Angaben über die
verschlechterte Gesamtsituation“

Es wäre zum Beispiel denkbar dass ein Kunde sich ursprünglich
speziell zu einem Vertrag mit gerade diesem Fitnessstudio
entschlossen hat, weil das Fitnessstudio in unmittelbarer
Nachbarschaft ansässig und deswegen schnell zu Fuß erreichbar
war.

Dann hätte er keinen Vertrag abschließen sollen, in dem sich das Studio einen Umzug vorbehält.

Weiterhin wäre es denkbar dass nun nach dem Umzug des
Fitnessstudios für den Kunden Fahrtwege (mit öffentlichen
Verkehrsmittel) von vielleicht 45 Minuten (oder mehr) pro
Fahrt mit Bus und Bahn notwendig sind um das Fitnessstudio zu
erreichen.

S.o.

Ob mein Beispiel nun zutreffend ist kann ich natürlich nicht
sagen, aber genauso wenig kannst du das wohl verneinen.
Deswegen halte ich deine oben zitierte Mutmaßung schon für
sehr nahe an einer Unterstellung.

Reine Spekulationen. Ich kann aus den im Ursprungsposting gemachten Angaben kein Sonderkündigungsrecht ableiten. Mit „hätte, wenn und könnte“ kann man immer etwas konstruieren.

Wenn jemand wirklich ein Problem mit den Bedingungen im Studio hätte, würde er hier eher fragen, was sich für Rechte daraus ableiten. Da es im Posting aber nur um die Frage geht, wie man aus dem Vertrag kommt, ist die Richtung doch klar, worum es geht.

Zu der rechtlichen Seite von Christians Frage kann ich leider
keine Aussage machen. Für mich wäre es zwar denkbar dass unter
bestimmten Voraussetzungen in diesem Fall ein
Sonderkündigungsrecht besteht, aber was für mich denkbar ist,
wird Christian nicht viel helfen.

Insofern verstehe ich nicht, was Dich überhaupt zu einer Antwort veranlasst hat.

Gruß

S.J.

bullsh…

Salamitaktik beim Fragestellen

Danke für nichts

Gerne.

Um 16:04 Uhr heute hast du den „Teil 2“ nachgeliefert.

Das sind mir die liebsten Fragesteller hier: Erst nur Fragmente eines Sachverhalts liefern, darauf zwangsläufig uneindeutige Antworten kriegen (die aber immerhin klar machen, dass es auf die Details ankommt), dann die Schuld dafür beim Antworrtenden suchen und pampig werden, dann ein zweites Stückchen Fakten nachschieben.

Blöd nur, dass hier nicht jeder Salami mag. Ich bin dann mal weg.