Vertrag in "Text- oder Schriftform" beenden?

Hallo,

auch ich habe natürlich eine Strompreiserhöhung erhalten und darf jetzt den Vertrag in „Text- oder Schriftform“ beenden. Das habe ich zwar nicht vor, wüsste aber doch gerne, wie die Textform aussehen könnte, wenn sie nicht in Schriftform verfasst ist. Natürlich kann man einen Text auch vortragen, singen oder pantomimisch darstellen, aber ich glaube kaum, dass dem Stromanbieter etwas in der Art vorschwebt.
Was kann hier gemeint sein oder ist das einfach Unfug?

Gruß,
Paran

Hallo,

es gibt rechtlich tatsächlich Unterschiede (ich hab’s auch nicht gewusst), hier kannst du es nachlesen:



Wichtigster Unterschied, sofern es weitere gibt: Schrifform bedarf einer Unterschrift, Textform nicht .

Gruß
Christa

2 Like

Hallo,

Danke für die Info.
Das hieße dann, ich kann die schriftliche Kündigung unterschreiben oder es lassen.

Gruß,
Paran

Hallo,

bei der Formulierung

wohl ja. Aber du willst doch gar nicht kündigen. :stuck_out_tongue:

Viele Grüße
Christa

Hallo,

ich wundere mich nur, dass das nicht schlicht so erklärt oder ganz weggelassen wird.

Gruß,
Paran

Es ist halt die rechtlich vorgeschriebene Formulierung, sie müssen sich daran halten. Schau dir die Links oben an, dort sind die BGB-Paragraphen angegeben (ich glaube, 126 und 126b).

Schriftform

Textform

Was glaubst Du, welcher Anteil an Kündigungen von Kunden unter 35 Jahren per E-mail reinkäme, wenn der Hinweis ganz weggelassen würde? Und vor allem: Wie groß das Gequake dann hinterher wäre, wenn die unwirksamen Kündigungen tatsächlich als das behandelt würden, was sie sind?

Schöne Grüße

MM