auch ich habe natürlich eine Strompreiserhöhung erhalten und darf jetzt den Vertrag in „Text- oder Schriftform“ beenden. Das habe ich zwar nicht vor, wüsste aber doch gerne, wie die Textform aussehen könnte, wenn sie nicht in Schriftform verfasst ist. Natürlich kann man einen Text auch vortragen, singen oder pantomimisch darstellen, aber ich glaube kaum, dass dem Stromanbieter etwas in der Art vorschwebt.
Was kann hier gemeint sein oder ist das einfach Unfug?
Es ist halt die rechtlich vorgeschriebene Formulierung, sie müssen sich daran halten. Schau dir die Links oben an, dort sind die BGB-Paragraphen angegeben (ich glaube, 126 und 126b).
Was glaubst Du, welcher Anteil an Kündigungen von Kunden unter 35 Jahren per E-mail reinkäme, wenn der Hinweis ganz weggelassen würde? Und vor allem: Wie groß das Gequake dann hinterher wäre, wenn die unwirksamen Kündigungen tatsächlich als das behandelt würden, was sie sind?