Vertrag ist Vertrag?

Hallo zusammen,

gibt es ausser sittenwidrigkeit Gründe, vertragliche Unterhaltsvereinbarungen zu kippen?

Hintergrund:
Frau lässt sich während Scheidung statt Unterhaltsberechnung auf einen Unterhaltsvertrag ein, d.h. der Unterhalt wird nicht berechnet, sondern für die Kinder und die Exfrau festgelegt - ohne Zeitbegrenzung. Hintergrund: nicht nur versteuertes Einkommen des Exmannes, der sein einkommen nicht offenlegen wollte - Festlegung im Zuge der Vertragsabschlüsse auf einen fiktiven Betrag

Nach mehreren Jahren möchte der Exmann nun keinen Ehegattenunterhalt mehr zahlen, da die Exfrau in eheähnl. Gemeinschaft lebt.

Frage: Kann er die Verträge einfach so für nichtig erklären lassen?

Wie bzw. wo ist die gesetzl. Grundlage dafür?

Gruß anna

Hallo,

also ich hab mal im BGB geblättert und das hier gefunden:

"(1) Der Unterhaltsanspruch erlischt mit der Wiederheirat, der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder dem Tod des Berechtigten.

(2) Ansprüche auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit bleiben bestehen. Das Gleiche gilt für den Anspruch auf den zur Zeit der Wiederheirat, der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder des Todes fälligen Monatsbetrag."

§1586 BGB

Ich hoffe, ich konnte dir damit helfen, ansonsten schau mal bei:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/BJNR0019… nach.

Gruß, Bea