Vertrag ja oder nein?

Hallo,

angenommen folgendes Problem tritt auf.

Möglicher Mieter A hat eine Wohnung gefunden und setzt sich mit Wohnungbausgesellschaft B in Verbindung.
Nach einigen Gesprächen erhält A von B ein schriftlichen Angebot welches er sich durchlesen soll und dann unterschreiben soll.

Nun unterschreibt A, da er unbedingt die Wohung haben möchte.
Nach eingen Tagen ruft A bei B an, da B sich bisher nicht mehr gemeldet hat.

NUn wird A mitgeteilt, dass B kein INteresse mehr an einer Vermietung hat.

Nun erhält A von C (aktueller Mieter in der Wohnung) die Info, dass B mitgeteilt hat, dass bisher kein Mieter gefunden wurde und die Wohnung an einen Markler weitergegeben wird.

Schon eine komische Sache, da ja A sehrwohl INteresse an der Wohnung hat.Finanziell ist alles machbar und auch keine neg. Schufa usw vorhanden, also eigentlich der perfekt Mieter:wink:

Wie soll sich A denn nun Verhalten?

A hat an B, aber nicht an die SAchbearbeiterin sonden an die nächste Vorgesetzte ein Schreiben aufgesetzt mit der Bitte um Stellungnahme.

Ist durch die Unterzeichnung des schriftlichen Angebotes nun ein Vertrag zustande gekommen und kann A von B womöglich Schadensersatz verlangen, wenn A die jetzte Wohung zum 30.09 verlassen muss und bisher noch keinen Ersatz hat?
Oder kann A einfach auf die Erfüllung des Angebotes bestehen.

Danke für hoffentlich viele Antworten

Hallo,

kein Vertrag, dementsprechend auch kein Schadensersatz, es sei denn, es läge ein grundloser Abbruch der Vertragsverhandlungen vor.

VG
EK

Danke für sie erste Anwort.

Was wäre denn ein grundloser Abbruch??

Hallo,

das kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn also zum einen der VM ein schutzwürdiges Vertrauen erzeugt hat, dass der Vertrag zustande kommt und keinen „triftigen“ Grund für den Abbruch hat. Ersetzt wird dann der Vertrauensschaden, also Schäden, die im Vertrauen auf das Zustandekommen entstanden sind. Wenn M seinen Mietvertrag gekündigt hat, nachdem er glaubte, ein Vertrag mit VM komme zustande, wäre das z.B. ein ersatzfähiger Schaden.

Doch sind die Hürden für den M so hoch, dass hier aller Voraussicht nach keine Ansprüche bestehen werden.

Hier kann man das ganze vertiefen:

http://www.hev-zuerich.ch/ms-zeitschrift/jahr-2005/m…

http://www.staff.uni-marburg.de/~mand/Materialien/SA…

http://www.sellier.de/pages/downloads/lp_pp311_312af…

http://www.finanzenchannel.de/urteile/2186.html

VG
EK