Kann Mister X von dem Vetrag zurück treten, ohne finanzielle
Einbußen?
Das steht im Vertrag mit/und/oder AGB des Veranstalters. Das
kann niemand beantworten, der den Vertrag nicht durchgelesen
hat.
ich finde Deine Herangehensweise etwas eigenartig,
wieso?
Ich kenne einige Verträge für Veranstaltungen und Veranstaltungsräume die sinngemäß sagen, bis 4 Wochen VOR Veranstaltung kann man zurück treten oder kostenlos stornieren.
Die Frage ist der Zeitrahmen. Wenn die Hochzeit im Juli 2009 geplant ist, wieso sollte es (gemäß Vertrag natürlich) nicht möglich sein ohne Gebühren am 28.02.2009 zu stornieren?
Zufällig war ich einige Jahre im Evenmanagemnet tätig. Unüblich ist es nicht, dass Veranstaltungen storniert werden. Sogar Hochzeiten sollten bereits abgesagt worden sein … doch wirklich
in dem vertrag steht nur mein name, anschrift, telefonnummer…, dann das datum, der raum, der festpreis pro person und die personenzahl. ansonsten nichts… ausser natürlich die unterschriften, inklusive datum (27.01.09)…
da die feier schon am 8. mai ist, wird es denke ich schwierig…
ich hatte gesertn mit meiner verlobten noch eine besprechung vor ort und nun ist meine verlobte davon überzeugt dass die ganze feier dort schief gehen könnte, da der veranstalter versucht hat uns dazu zu überreden in einen zienlich kleinen saal zu wechseln…
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ich finde Deine Herangehensweise etwas eigenartig,
wieso?
Ich kenne einige Verträge für Veranstaltungen und
Veranstaltungsräume die sinngemäß sagen, bis 4 Wochen
VOR Veranstaltung kann man zurück treten oder kostenlos
stornieren.
natürlich KANN es sein, daß so etwas drinsteht, aber grundsätzlich (also nach dem BGB) kann man von Verträgen nicht einfach so zurücktreten. Deine Vorgehensweise finide ich eigenartig, weil – und das schrieb ich vorher schon - sie suggeriert, daß es ein generelles Rücktrittsrecht gibt. Genau so scheint der Fragesteller auch verstanden zu haben, wenn er jetzt schon mit dem Termin um sich wirft.
Also: Es gibt kein Rücktrittsrecht, außer es ist eines einzelvertraglich oder durch AGB zugesichert.
Die Frage ist der Zeitrahmen. Wenn die Hochzeit im Juli 2009
geplant ist, wieso sollte es (gemäß Vertrag natürlich) nicht
möglich sein ohne Gebühren am 28.02.2009 zu stornieren?
Es ist nicht möglich, außer es ist einzelvertraglich oder in den AGB zugesichert.
Zufällig war ich einige Jahre im Evenmanagemnet tätig.
Unüblich ist es nicht, dass Veranstaltungen storniert werden.
Sogar Hochzeiten sollten bereits abgesagt worden sein … doch
wirklich
Glaub ich alles, nur ist das nicht der Standardfall nach BGB.
ich finde Deine Herangehensweise etwas eigenartig,
wieso?
Ich kenne einige Verträge für Veranstaltungen und
Veranstaltungsräume die sinngemäß sagen, bis 4 Wochen
VOR Veranstaltung kann man zurück treten oder kostenlos
stornieren.
du machst aus Ausnahmen die Regel. Grundsätzlich gibt es kein Rücktrittsrecht.