Vertrag kündigen?!

Hallo,
lasst uns einmal Folgendes allgemein betrachten:
Privatperson A schließt mit einem Fitnessstudio B (o.Ä.) einen Vertrag ab. A zahlt also monatlich Geld, B stellt Geräte u. Ä. zur Verfügung.
Es existiert eine Hausordnung, in der von x-wöchiger Kündigungsfrist gesprochen wird.
Diese gilt, da nicht näher bezeichnet und andernfalls mindestens rechtlich suspekt, für beide Parteien, für A und B.
Nun:
A darf ohne jeden Grund kündigen. Korrekt?
Darf auch B ohne jeden Grund kündigen? Das heißt, es muss kein Fehlverhalten von A vorliegen (Verzug der Zahlung, Missachtung von Anweisungen, Verstoß gegen Hausordnung o.Ä.), um fristgemäß zu kündigen? Das heißt auch, dass keinerlei rechtliche Mittel gegen eine solche fristgemäße Kündigung verfügbar sind?
Wie sieht es mit fristloser Kündigung aus? Darf B auch fristlos kündigen? Wie sieht es dort mit Gründen aus, ist eine fristlose Kündigung gerichtlich anfechtbar? Hätte das dann überhaupt Sinn (wenn fristgemäßes Kündigen nicht anfechtbar ist)? Letzteres frage ich deshalb, weil es bis zu einer Entscheidung gerichtlicherseits Wochen dauern kann, das Gericht spricht dann nach Monaten und etwelchen Kosten für A Recht, hebt die fristlose Kündigung auf, tags nach der Urteilsverkündung flattert A die fristGEMÄßE Kündigung ins Haus?
Wie seht ihr solche Fälle? Es geht also um Verträge und Kündigung sowie um Anfechtbarkeit einer Kündigung.
Anders, hat A bei absolut korrektem Verhalten und Einhaltung der Hausordnung/ des Mitgliedsvertrages ein „ewiges“ Recht auf Vertragsfortdauer (Konkurs von B ausgenommen) (wenn etwa solch ein Satz im Vertrag stünde: „nach Ablauf von … Monaten/ Wochen läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter“ - eine gängige Floskel)?

Hallo,

Diese gilt, da nicht näher bezeichnet und andernfalls
mindestens rechtlich suspekt, für beide Parteien, für A und B.
Nun:
A darf ohne jeden Grund kündigen. Korrekt?

Ja

Darf auch B ohne jeden Grund kündigen?

Ja.

Das heißt, es muss kein
Fehlverhalten von A vorliegen (Verzug der Zahlung, Missachtung
von Anweisungen, Verstoß gegen Hausordnung o.Ä.), um
fristgemäß zu kündigen?

Nein.

Das heißt auch, dass keinerlei
rechtliche Mittel gegen eine solche fristgemäße Kündigung
verfügbar sind?

Nein, zumindest keine erfolgversprechenden.

Wie sieht es mit fristloser Kündigung aus? Darf B auch
fristlos kündigen?

Ja.

Wie sieht es dort mit Gründen aus, ist eine
fristlose Kündigung gerichtlich anfechtbar?

Ja. Mit Erfolgsaussichten.

Wie seht ihr solche Fälle? Es geht also um Verträge und
Kündigung sowie um Anfechtbarkeit einer Kündigung.
Anders, hat A bei absolut korrektem Verhalten und Einhaltung
der Hausordnung/ des Mitgliedsvertrages ein „ewiges“ Recht auf
Vertragsfortdauer (Konkurs von B ausgenommen) (wenn etwa solch
ein Satz im Vertrag stünde: „nach Ablauf von … Monaten/
Wochen läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter“ - eine
gängige Floskel)?

Nein, wieso? Die Vertragsdauer ist unbegrenzt, das ordentliche Kündigungsrecht besteht aber weiterhin. Für beide Seiten.

Gruß
Der Franke

Nein, wieso? Die Vertragsdauer ist unbegrenzt, das ordentliche
Kündigungsrecht besteht aber weiterhin. Für beide Seiten.

Gruß
Der Franke

Ich dachte, weil da steht: läuft auf unbestimmte Zeit weiter. Um irgendwelche dubiosen Maßnahmen zu verhindern, sollte ein Grund vorliegen müssen. Beispiel: Vermieter will Mieter aussortieren, weil sie ihm zu alt geworden sind. Will andere Klientel, jüngere Mieter etc. Fände ich fragwürdig, dachte, das ginge auch per fristgemäßer Kündigung nicht, es sei denn, der Vermieter erfindet einen annehmbaren Grund.
Ich fasse zusammen:
Fristgemäßes Kündigen geht immer zu jeder Zeit unabhängig von Gründen und Partei.
Fristloses Kündigen geht nur bei ansonsten >unzumutbarer

Hallo,

Beispiel: Vermieter will Mieter

Mietrecht ist was anderes. Arbeitsrecht auch. Dafür gelten jeweils besondere Regeln.
Gruß
loderunner (ianal)