Vertrag kündigen während Insolvenzverfahren

Am 01.03.2011 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet.
Am 01.01.2011 unterschrieb ich eine Rechtsschutzversicherung. Die Laufzeit beträgt 5 Jahre. Dies war mir nicht klar, steht jedoch im Kleingedruckten - selber schuld … ich weiß. Da ich aufgrund des Insolvenzverfahrens nur knapp 1000€ netto verdiene, fällt es mir schwer die Beiträge für diese Versicherung zu zahlen. Ich habe versucht den Vertrag zu kündigen, die Versicherung bleibt aber knallhart.

Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit die Versicherung aufgrund der Insolvenz zu kündigen (Keine überfälligen Forderungen) oder gibt es eine Möglichkeit die ausstehenden Beiträge in die Insolvenz aufzunehmen.

Danke.

Klar geht das, da hat die Versicherung eher Pech gehabt. Einfach nicht mehr bezahlen und diese auffordern, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden.

LG kerstin

da bin ich leider überfragt, übernimmt denn die rechtsschutzversicherung die insolvenzkosten ? Ansonsten den Inso-Verwalter damit beauftragen, die Kündigung herbei zu führen - dem sollte das doch schließlich gelingen …

nicht bezahlen. Die kündigen von selber und zu pfänden wird bei Ihnen nichts sein.
In die Insolvenz wird das nicht auf genommen, dass geht ja nur ein Jahr. Reden Sie mit Ihrem Inso Verwalter, nicht das es nachher noch heisst, Sie hätten neue Schulden gemacht und bekommen die Restschuld Befreiung nicht!

Gruss

Hallo,

wenn der Vertrag vor Eröffnung Ihres Insolvenzverfahrens geschlossen wurde, muss die Versicherung gegebenenfalls beim Insolvenzverwalter die Forderung anmelden.

Es stellt sich die Frage, ob Sie am Schluss der Wohlverhaltensphase - wenn ich einmal davon ausgehe dass es Ihre Intention war - Restschuldbefreiung zu erhalten. Dies ist nämlich gar nicht so sicher, weil die Gläubiger zur Restschuldbefreiung am Schluss der Wohlverhaltensphase gehört werden müssen.

Wenn in Ihrem Falle nachzuweisen ist, dass Sie die Versicherung abgeschlossen haben, im Bewusstsein, dass Sie gar nicht zahlungsfähig sind, dann kann es strafrechtliche Konsequenzen geben, sowie die Versagung der Restschuldbefreiung.

Viel Glück.

bitte wende dich an die verbraucherzentrale

Ich sehe hier kaum eine Möglichkeit, ausser der Kulanz der Versicherung.
Mit in die Insolvenz kann man zukünftige Beträge (es handelt sich ja um Beträge die noch gar nicht angefallen sind) nicht mit aufnehmen.

Mehr Infos zur Insolvenz und Insolvenzverfahren gibt es hier:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/faq.html