Hallo,
Folgendes Problem:
Es wurde ein Vertrag im Fitnessstudio abgeschlossen über 18 Monate. Dieser hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Vertragsende, ansonsten verlängert er sich um 12 Monate. Jetzt wurde die Frist um 2Wochen verpasst un er geht nochmal ein Jahr. Das Problem ist aber, dass der Kunde aufgrund einer Verletzung nicht mehr trainieren kann.
Im Vertrag steht folgendes:
Die Mitgliedschaft kann im gegenseitigen Einverständnis für einen im Voraus zu bestimmtem Zeitraum bei schriftlich nachgewiesener Schwangerschaft, Bundeswehr, Krankheit ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die ursprüngliche vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt davon unberührt.
Das heißt ja für den Kunden, dass egal aus welchem Grund, er nicht aus dem Vertrag kommt,oder?
Es wurde ein Vertrag im Fitnessstudio abgeschlossen über 18
Monate.
(…)
Das Problem ist aber, dass der Kunde aufgrund einer
Verletzung nicht mehr trainieren kann.
NIE mehr?
Im Vertrag steht folgendes:
Die Mitgliedschaft kann im gegenseitigen Einverständnis für
einen im Voraus zu bestimmtem Zeitraum bei schriftlich
nachgewiesener Schwangerschaft, Bundeswehr, Krankheit
ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die
ursprüngliche vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in
welcher sie geruht hat. Ein außerordentliches Kündigungsrecht
bleibt davon unberührt.
Das heißt ja für den Kunden, dass egal aus welchem Grund, er
nicht aus dem Vertrag kommt,oder?
Nö. Das heißt (meist geschriebenes Zitat in diesem Brett): Pacta sunt servanda. Verträge sind zu erfüllen!
Dass hier dem Kunden die Möglichkeit gegeben wird, den Vertrag aus wichtigem Grund ruhen zu lassen, halte ich persönlich für eine faire Klausel.
Und dass ein außerordentliches Kündigungsrecht trotzdem weiter bestehen würde, steht ja auch drin.